Compensation bei Swiss

Dieses Thema im Forum "Swiss" wurde erstellt von ree, 29. August 2008.

  1. ree

    ree Lotse

    Beiträge:
    16
    Likes:
    0
    Moin,

    wer hat Erfahrung mit Compensation (missed connection) bei Swiss? Leider gehören die Mitarbeiter des Transfer Counters wohl nicht zu dieser Gruppe, ebensowenig wie Lounge und Gate Staff.
    Nachdem die Maschine schon verspätet in NCE ankam, brauchte der Airport dort > 60 Min. um einen Tankwagen aufzutreiben. (BTW: Seit wann wird eigentlich in Europa nach dem Boarding getankt...?) Over-Night Stay in ZRH wurde organisiert, aber von darüberhinausgehenden Ansprüchen hat man noch nie etwas gehört. Der Transfer Counter Staff gehört nicht zur Swiss, sondern nach eigener Aussage zu swissport und hat daher ohnehin keine Kompetenzen im Bezug auf solche Themen.
    Kann mich jemand kurz bzgl. bestehender Ansprüche und Ansprechpartner bei Swiss erleuchten? Die Verspätung betrug am Ende ca. 11 Std. für NCE - ZRH - DUS.

    Danke.
     
  2. ursus48

    ursus48 Pilot

    Beiträge:
    60
    Likes:
    0
    Die EU-Richtlinie Nr. 261/2004 EU gilt für alle Flüge, die innerhalb eines Mitgliedstaates beginnen oder enden, mit einer Gesellschaft, die ihren Sitz innerhalb der Union hat oder Airlines, die im Auftrag einer solchen handeln.

    Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, können sich Passagiere den Flugpreis erstatten lassen, wenn sie den Flug nicht mehr antreten wollen. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden in der Regel zusätzlich eine Reisepreisminderung beanspruchen. Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind Mahlzeiten und Erfrischungen zu gewähren, ggf. kann auch eine Hotelübernachtung in Betracht kommen. Die Gewährung von Verpflegung richtet sich auch nach der Flugdistanz.

    * weniger als 1500 Kilometer: ab 2 Stunden
    * weniger als 3500 Kilometer: ab 3 Stunden
    * mehr als 3500 Kilometer: ab 4 Stunden

    Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn der Grund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahr verursacht ist.

    Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Flugpassagieren auf Verlangen eine schriftliche Information über ihre Rechte auszuhändigen. Fazit: Die Fluggesellschaften kommen nur dann ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein plötzlicher technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall.

    In einem Streit mit der Fluggesellschaft hilft manchmal der Kontakt zur Schlichtungsstelle Mobilität. Wenn Sie bei Ihrer Reise mit Zug, Flugzeug, Schiff oder Bus Schwierigkeiten beispielsweise mit Gepäck, Verspätungen, Fehlinformationen, Annullierung, Fahrpreisen oder ähnlichem haben und das betroffene Unternehmen gar nicht oder unzureichend auf Ihre Beschwerde eingegangen ist, hilft ggf. diese Schlichtungsstelle (http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/).
     
  3. ree

    ree Lotse

    Beiträge:
    16
    Likes:
    0
    Hat Swiss mit der Hotelübernachtung/Essen ihren Part erfüllt, oder kommt der Entschädigungsbetrag (ich habe irgendwie EUR 150,- für short distance im Kopf) on-top?
     
  4. nameless

    nameless Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    mhm.
     
  5. olivier

    olivier Entdecker

    Beiträge:
    9
    Likes:
    0
    Gemäss einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main hat eine Person, die bei einer Flugreise wegen Verspätung einen Anschlussflug verpasst, Anspruch auf die sog. Ausgleichsleistung. Siehe folgenden Link: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/719955.html

    Somit wäre der Entschädigungsbetrag zusätzlich zu den Betreuungsleistungen (Hotel usw.) zu erbringen.
     
  6. Guest

    Guest Guest


    Das Urteil eines Amtsgerichtes hat keine Aussagekraft auf weitere Verfahren. Basiskurs eines jeden wirtschaftlichen Studiums. :roll:
     
  7. Luecke

    Luecke Lotse

    Beiträge:
    18
    Likes:
    0
    Hatte sowas ähnliches schonmal in München auf dem weg nach Basel mit Easyjet... und ich musste in München alles selber suchen, also Hotel und was essbares ;-) hab dann alles über das Luftfahrtbundesamt geklärt, da dies der beste Weg ist wenn man in Deutschland wohnt ist.
    Hatte dann 250€ von easyjet bekommen, nach 8 Monaten versteht sich... und das Hotel und Essen ist bei den 250 Euro mit inbegriffen gewesen.

    Link zum Luftfahrtbundesamt: http://www.lba.de/nn_307258/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte__node.html__nnn=true


    MfG Lücke
     
  8. ree

    ree Lotse

    Beiträge:
    16
    Likes:
    0
    Ich halte dann mal fest, dass die Situation keinerfalls eindeutig ist und spare mir irgendwelche Schreibereien für 150,- EUR...
     

Diese Seite empfehlen