compensation defekter business class sitz austrian

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von WK7, 23. Oktober 2015.

  1. WK7

    WK7 Einsteiger

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    Hallo,

    ich hoffe es ist die richtige Rubrik für die Frage und Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Auf die schnelle habe ich nichts gefunden, bin aber derzeit unterwegs und habe nur seeehr langsames internet.

    Folgendes Problem:
    Auf dem Flug von Vie nach Bkk war mein BC sitz defekt. Dieses " Luftkissen" lies sich anscheinend nicht richtig aufbladen. Das hatte den effekt, dass ich wie auf einem wasserbett hin und her schaukelte und eigentlich direkt auf dem Metal saß.
    Die Flugbegleiterin konnte auch nicht helfen, bestätigte, dass das nicht in Ordnung ist (sie es auch im boardlog eintragen werde) aber der Flieger ausgebucht ist (auch Eco ) und Sie somit nichts machen könnte.
    mir wurden dann viele Decken und Pölster gebracht um es halbwegs erträglich zu machen.

    An wen sollte ich mich jetzt wenden? Gibt es da erfahrungen was mir zusteht?

    lg
    WK7
     
  2. sowas

    sowas Gold Member

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    Mit viel Quengeln ein paar Meilen aus Kulanz. Ansonsten einfach als dummm gelaufen abhaken . S
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Der Meinung bin ich nicht.

    Wir befinden uns hier im Beförderungsrecht, einer Unterrubrik des Werkvertragsrechts (und nicht im Reiserecht).

    Im Reiserecht gilt:
    'Einen defekten Sitz im Flugzeug müssen sich Passagiere nicht gefallen lassen. Schon gar nicht auf einem Langstreckenflug und wenn sie extra die Comfort Class gebucht haben, um es bequemer zu haben. Bei einer Pauschalreise müssen sie in diesem Fall nicht den vollen Reisepreis bezahlen, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 31/12), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ berichtet.

    In dem Fall hatte die Klägerin eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht mit Hin- und Rückflug in der Comfort Class, für die sie einen Aufpreis bezahlt hatte. Doch schon beim Hinflug ließ sich ihr Sitz nicht ausfahren. Die Klägerin beschwerte sich bei der Stewardess, der das ebenfalls nicht gelang. Sie versprach, den Defekt zu melden. Beim Rückflug zwei Wochen später saß die Urlauberin in derselben Maschine auf demselben Platz: Auch diesmal ließ sich der Sitz nicht ausfahren.

    Das war nach Ansicht der Richter ein erheblicher Mangel. Die Buchung der Comfort Class solle gerade ermöglichen, auf langen Flügen Entspannung und Schlaf zu finden. Das sei aber nicht möglich, wenn der Fluggast den Sitz nicht ausfahren könne. Weil der Defekt sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug auftrat, sprach das Gericht der Klägerin den Anteil für einen Tag vom Gesamtreisepreis zu, in diesem Fall 356 Euro.' Quelle: http://www.merkur.de/reise/reisetipps/reiserecht-defekter-sitz-flugzeug-reisemangel-zr-2683935.html

    Auch im Werkvertragsrecht ist ein defekter Sitz, auf welchem man nur unbequem sitzen kann, eindeutig als ein Mangel anzusehen. Gerade auch im Hinblick darauf, daß man hier mehr Geld für einen komfortableren Sitz in der Business Class ausgegeben hat und im Hinblick darauf, daß es sich um einen Langstreckenflug handelt.

    Die Höhe der Minderungsquote ist allerdings Verhandlungssache bzw. man müßte beurteilen, welchen Preisanteil ein funktionierender nicht defekter Sitz am Gesamtpreis der Beförderung hat.

    Mit anderen Worten: Es dürften schon ein paar Euronen und nicht nur ein paar Meilen für das Meilenkonto aus Kulanz herausspringen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2015
  4. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Fest steht: Ein defekter Sitz ist ein Mangel, gerade in einer höherwertigen Beförderungsklasse und auf einem Langstreckenflug.

    Bei dem Urteil des LG Frankfurt (Az.: 2-24 O 31/12) handelt es sich, wie schon erwähnt, um eine reiserechtliches Urteil. Dort war der Sitz nicht nur auf dem Hin- sondern auch auf dem Rückflug defekt.

    Zur Bemessung der Minderungsquote:

    Das LG Frankfurt/M. bemaß die Minderungsquote wie folgt:
    'Der Defekt am Sitz der Klägerin stellt einen nicht unerheblichen Mangel dar.

    Soweit von der Beklagten vorgetragen wird, dass die Comfort Class-Leistungen aus einer Reihe anderer Leistungen besteht, ist dies zwar zutreffend, allerdings sind die weiteren Punkte eher untergeordneter Natur. Bei einem Langstreckenflug wie dem vorliegenden kommt dem Sitzkomfort des Reisenden entscheidende, wertbildende Bedeutung zu (vgl. AG Düsseldorf, Urt. v. 15.2.2001 - 49 C 7145/00). Die Buchung komfortabler Sitze soll es auf einer solchen Reise ermöglichen, Entspannung und Schlaf zu finden. Dieser Komfort ist allerdings nicht gegeben, wenn sich der Sitz nicht ausfahren lässt und es dem Reisenden daher nicht möglich ist, eine Liegeposition einzunehmen. Vorliegend trägt die Klägerin vor, dass es ihr bei der Buchung der Comfort Class hauptsächlich darauf ankam, einen erweiterten Sitzkomfort zu genießen.

    Nach all dem steht fest, dass ein erheblicher Reisemangel in Form des defekten Sitzes der Klägerin auf dem Hin- und Rückflug vorgelegen hat.

    b) Die Klägerin hat diesen Mangel auch rechtzeitig nach § 651d Abs. 2 BGB bei dem Bordpersonal der Maschine gerügt.

    c) Eine wirksame Abhilfe erfolgte nicht. Insbesondere wurde der Defekt am Sitz auch zwei Wochen nach Anzeige durch die Klägerin nicht beseitigt.

    d) Die Klägerin hat ihren Anspruch auch innerhalb der Frist von einem Monat gemäß § 651g Abs. 1 BGB geltend gemacht.

    e) Die Minderung für die mangelhafte Flugbeförderung ist ebenfalls aus dem Gesamtreisepreis für die Klägerin bezogen auf einen Tagesreisepreis zu berechnen.

    Der relevante Gesamtreisepreis für die Klägerin beläuft sich auf 5.344,- EUR. Die Reisedauer belief sich auf 15 Tage. Danach ergibt sich ein Tagesreisepreis von 356,- EUR.

    Am An- und Abreisetag stellte die Luftbeförderung die maßgebliche Reiseleistung dar. Dies ist maßgeblich bei der Bestimmung der Höhe der Minderung hinsichtlich des defekten Sitzes während Hin- und Rückflug zu berücksichtigen. Daher hält das Gericht eine Minderungsquote von 50% für angemessen und ausreichend.

    Bei einem Tagesreisepreis von 356,- EUR ergibt sich bei einer Minderungsquote von 50 % für 2 Tage ein Minderungsbetrag von insgesamt 356,- EUR.' Quelle: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=15549

    Aus dem Werkvertragsrecht, in welchem wir uns hier befinden:


    § 634 BGB - Rechte des Bestellers bei Mängeln -

    Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
    3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
    4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    § 638 Abs. 3 u. 4 BGB -Minderung-

    (3) Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
    (4) Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2015
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Verstehe, dass hier ein rechtskräftiges Urteil erläutert wird.

    Aber könnte man als Schadenssumme für den defekten Sitz nicht die Differenz zwischen Eco und Business Tarif ansetzen? Oder geht das nur, wenn man sich tatsächlich umgesetzt hätte?
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Ich habe hier nur Anhaltspunkte für die Bemessung einer Schadenminderung geben wollen. - Wie so oft, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Im Sachverhalt ist ausgesatgt, daß der Passagier durch Decken und Kissen so halbwegs gut sitzen konnte. Wenn dieses behelfsmäßige Sitzen einem Eco-Class-Sitz entspach, könnte man hier die Differenz Business-Eco als Maßstab für die Minderung nehmen minus dem Wert für das bessere Essen in der Business-Class als in der Economy-Class.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2015
  7. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Hallo,
    vor einigen Monaten war bei mir auf einen LH C-Flug von FRA in die USA der Monitor kaputt. Ich habe dies der Flugbegleiterin gemeldet und diese hatte den Mangel an die Purserin weitergeleitet. Die Purserin kam noch vor Abflug zu mir, entschuldigte sich dafür und notierte sich meine M&M-Nummer auf einen Zettel,- (ein Umsetzen war leider nicht möglich da kein Platz mehr frei war). Während des Fluges kam sie dann nochmals zu mir an den Platz und überreichte mir einen "Bestätungszettel" auf dem u.a. vermerkt war das mir für diesen Mangel 10.000 Prämienmeilen gutgeschrieben werden. Innerhalb eine Woche bekam ich nochmals ein "Entschuldigungsschreiben" zugesandt und die Meilen wurden mir wie angekündigt auf mein Konto gutgeschrieben.
    Ich musste nicht mal "quengeln" da die LH Mitarbeiter selbst aktiv wurden in dem sie mir von sich aus anboten den Mangel in Form von Prämienmeilen zu kompensieren.
    Ein kaputter Sitz ist natürlich noch ein wesentlich größerer Mangel, trotzdem bin ich mir sicher das einige Passagiere auch mit einer entsprechenden Meilen-Kompensation zufrieden gewesen wären wenn die OS-Crew das ebenso proaktiv gehandelt hätte wie in meinen Fall die LH.
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Das ist ein sehr gute Kompensation!
    - Im Bereich des Reiserechts stehen dem Flugpassagier gem. Frankfurter Tabelle bei 'Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) n u r 5 % Preisminderung bezogen auf den anteiligen Tagesreisepreis zu.

    Aber: 'Filmprogramm ist kein Standard bei Billigflug' und somit kein Reisemangel sondern lediglich eine vom Reisenden hinzunehmende Unannehmlichkeit, so daß LG Düsseldorf mit Urt. v. 05.12.2003, Az.: 22 S 73/02. Dise führt also beim Billigflug zu keiner Preisminderung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2015
  9. PatongPilot

    PatongPilot Silver Member

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    Ich habe bei der AB, operated by EY HKT-AUH 100 Euro Voucher und 3.000 Prämienmeilen als Entschädigung für das nicht funktionierende In-Seat Entertainment bekommen. In der ECO.
     
  10. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    das ist natürlich richtig :) war eigentlich kein Reisemangel.

    Im Schreiben stand dies auch: ".......Bedauerlicherweise war dieser Flug von einer technischen Panne betroffen, die für Sie ohne Zweifel mit Unanehmlichkeiten verbunden waren. Wir wissen, wie wichtig eine gute Unterhaltung gerade auf Langstrecken ist, denn sie hilft doch häufig abzuschalten und kann zur Entspannung beitragen. Umso mehr tut es uns leid das wir Ihnen dies am ...... nicht bieten konnten. Hierfür bitten wir Sie in aller Form und aufrichtig um Entschuldigung.
    Uns ist bewusst, dass der Ärger um einen unschönen Flug in Nachhinein schwerlich kompensiert werden kann, und auch Worte vermögen die Entäuschung sicher nicht zu mindern. Als versöhnliche Geste haben wir uns erlaubt, ihrem Meilenkonto 10.000 Prämienmeilen gutzuschreiben, von denen wir hoffen, dass Sie schon bald eine passende Verwendung dafür haben..........
    Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen und wir hoffen, dass unsere lange Verbundenheit durch Ihre momentane Enttäuschung nicht beeinträchtigt wird. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um Ihren Ansprüchen zukünfig in jeder Hinsicht gerecht zu werden."

    Das war das Schreiben das ich von LH (Passanger Dialogue & Recovery Services) bekommen hatte. Wie beschrieben bei mir war lediglich der Monitor kaputt, der Brief klingt aber fast so als hätte ich im Frachtraum mitfliegen müssen :)
     
  11. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Finde ich gut und richtig .
     
  12. mercedes

    mercedes Gold Member

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    Vor einiger Zeit war mein Sitz in F bei EK MUC-DXB defekt konnte auch nicht gerichtet werden,habe dann vom Purser eine Flasche Wein samt Entschuldigung erhalten,habe dann EK angeschrieben und nach zwei Tagen 20000 Meilen gutgeschrieben bekommen das gleiche auch meine mitreisende Frau.
    Habe das als sehr Kulant empfunden.
     
  13. mercedes

    mercedes Gold Member

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    Doppelpost
     
  14. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Welchen Status hast du bei EK?
     
  15. mercedes

    mercedes Gold Member

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    Beide Silber.
     
  16. fume.event

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    Preisdifferenz zu eco gibt es ganz sicher nicht. Der Ticketpreis ergibt sich hier ja vor allem aus der Umbuchbarkeit und Stornierbarkeit des Tickets. Soweit ich das mitbekommen habe, sind 10.000 Meilen zumindest bei LH Standart in der C.
     
  17. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die zu erbringende Beförderung ist durch den defekten Sitz mit einem Mangel behaftet. Gem. dem Werkvertragsrecht kann man daher den Werklohn (=Flugpreis) entsprechend mindern, wie eingangs im Thread bereits dargestellt. - Dabei muß sich niemand mit Meilen oder irgendwelchen Gutscheinen abspeisen lassen. Die Frage ist die Höhe der Bemessung. Wenn man sich hier am Reiserecht orientiert, dann dürften 50 % des Flugpreises 'drin' sein.

    Daß die Preisdifferenz Business-Eco hier doch nicht gewählt werden kann leuchtet mir auch ein, denn die Vorteile eines Business-Tickets sind ja nicht nur der komfortablere Sitz sondern auch die besseren Ticketbedingungen (zur Stornierbarkeit und Umbuchbarkeit), das erlaubte Mehrgepäck, das bessere Essen, die Erlaubis Flughafenlounges aufsuchen zu dürfen usw.
     
  18. sowas

    sowas Gold Member

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    Ernsthaft? Haben Leute nichts besseres zu tun als sich über einen leicht defekten Sitz aufzuregen und zu versuchen ein paar Euro Taschengeld zu erstreiten?
     
  19. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    'Leicht' defekt??? - Im Eingangssachverhalt steht folgendes:

    Genauere Auskünfte zum Umfang des Mangels kann uns natürlich nur der Threadeinsteller geben. Wenn ich eine größere Summe für einen Business-Class-Sitz zahle, dann möchte ich nicht auf dem 'eisernen Stuhl' sitzen.

     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Oktober 2015
  20. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Wenn ich etwas buche und bezahlen möchte ich das natürlich auch bekommen.
    Da muss man kein Fass auf machen wenn es nicht zu ändern ist ,allerdings sollte dann freiwillig von seitens der Verantwortlichen eine Kompensation kommen.
     

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