Hallo, meine Eltern sollten am 20.03.2009 von OPO-FRA fliegen. Wurden aber ausgeladen da ein Technischer Defekt vorlag. Nach einer Nacht im Melia Hotel gings am nächsten Mittag nach FRA. Da die Station in OPO nicht von LH Staff bedient wird hiess es auf Nachfrage, man müsse sich mit Liverpool in Verbindung setzen. Anschrift etc lag aber an der Station nicht vor. Kann mir jemand weiter helfen wohin und wie so ein claim auszusehen hat? Vielen Dank
Na wenn Du meinst. Auch wenn hier gleich wieder einige behaupten, dass ein technischer Defekt keine hoehere Gewalt ist, wird sich LH genau darauf berufen. Da sie im Fall von hoeherer Gewalt noch nicht mal dier Uebernachtung bezahlen muessen, hat der OP schon mehr bekommen als ihm rechtlich zusteht. Viel Spass dabei weitere Ansprueche geltent zu machen. Ich habe eine gewisse Vorstellung wie das ended....Und was Liverpool mit der angelegenheit zu tuen hat erschliesst sich mir ohnehin nocht. S
Vielleicht war die zentrale Anchrift des "Customer Feedback" für Europa(außer Deutschland) gemeint, die liegt in Liverpool: Lufthansa German Airlines Customer Feedback PO Box 1289 Liverpool L69 3AX United Kingdom
Das wahr ein Bollywood-Schauspiler Tee nai am 17.2. Falches Forum. Tee nai am 15.3. Soll weiter nix bedeuten , nur so .
Ich verstehe auch nicht warum es Leute gibt die mit der Rechtschreibung anfangen wenn es doch eigentlich um den Inhalt gehen sollte.......... :roll: In einen Grammatik-Forum wäre das ok aber hier? Generell wäre mir ein Legastheniker mit guten Tips tausend mal lieber als ein Oberlehrer der nur heiße Luft produziert. :mrgreen:
Und genau daran wird wohl gerade gesägt, und zwar mit Recht. Eine erste Klage in Österreich, wo eine Reisende gegen Alitalia geklagt hatte, die einen Flug wegen technischen Defekts, und damit automatisch wegen höherer Gewalt, abgesagt hatte, wurde zugunsten des Passagiers entschieden. Das Urteil folgte der Begründung, dass eine ordnungsgemäß und regelmäßig gewartete Maschine nicht einfach so einen technischen Defekt hat, der dann höherer Gewalt zuzuordnen sei. Ich bin zwar in meiner intensiven Fliegerlaufbahn noch nie Opfer einer Flugabsage wegen technischen Defekts geworden, aber trotzdem ist es gut, daß dieses Schlupfloch geschlossen wird.
Ich finde diese "ich will fuer alles eine Entschaedigung" Verhalten mancher Passagiere einfach nur erbaermlich. Wr alles wissen, dass auch ein gut gewartetes Flugzeug mal ein Problem haben kann. Sehr aergerlich fuer alle Passagiere, aber so ist das Leben nun einmal. Was soll denn LH machen? IN OPO ein stand by Flugzeug stationieren?????? Just in case??? Kann man machen, wird aber nicht billig fuer uns Passagiere, da die LH die Kosten ja weiterreichen wuerde. LH ist ja kein Sozialbetrieb...... Die LH hat die Passagiere in einem Hotel untergebracht. Mehr wuerde ICH nicht erwarten. Natuerlich kann man die LH verklagen und vielleicht in einem jahrelangen Rechtstreit noch 200 Euro zugesprochen bekommen. Nur um zu zeigen, wer im Recht ist...Das sind die gleichen leute die ihren nachbarn verklagen, weil er seine hecke nicht ordentlich schneidet. Und mit Rechthabern habe ich schon im Sandkasten nicht gerne gespielt.... S S
Danke fuer diesen durchaus weiterfuehrenden Beitrag. Woran Du alledings erkennen willst, dass ich kein Jurist bin erschliesst sich mir nicht. Willst Du etwa behaupten, dass sich LH nicht auf hoehere Gewalt berufen wird? S
Ich sehe das grundsätzlich auch so. Es ist zwar nicht klar, was genau zugunsten des Passagiers im Falle der Alitalia ausgesprochen wurde, erwarte aber nach "gesundem Menschenverstand" grundsätzlich folgende Regelungen: - bei "echter" höherer Gewalt - Wetterchaos: keinerlei Ansprüche, also weder auf kostenlose Unterbringung noch auf Bezahlung einer Entschädigung. So habe ich es vor ein paar Jahren in den USA erlebt, als ich wegen Schneechaos in Chicago noch einen weiteren Tag in warmen New Orleans verbringen durfte (hier: auf Firmenkosten). - bei "unechter" höherer Gewalt - technischer Defekt: hier erwarte ich zumindest die Generosität des Carriers, dass er die Kosten für eine erforderliche Übernachtung übernimmt. Insofern ist vielleicht auch das o.g. Urteil zu verstehen, dass sich die Fluggesellschaft nicht hinter "Force Majeure" versteckt und keinerlei Verantwortung übernimmt. Eine darüber hinaus gehende Entschädigung halte ich hier aber auch nicht für angebracht. - Vorsatz - Überbuchung: ganz klar, dass hier die volle Bandbreite an Kostenerstattung und pauschalem Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu leisten ist.
Deine eigene Nase ist etwas kurz um selbige anzufassen, oder? Subjekt Prädikat Objekt, ein Wort Sätze gibts im deutschen nicht. Ich kann mich dfw-sens & vits Aussage nur voll anschließen (in meiner nicht soooo üppigen Flugvergangenheit hatte ich übrigens schon mehr als einen technischen Defekt), und glaub mir LH kommt da mit höherer Gewalt raus, weil die (zu Recht) sagen werden das die Flieger optimal gewartet sind und somit ... q.e.d. Ach ja: wer bei mir Rechtschreibfehler findet kann Sie einrahmen und behalten.
Starte eine neue Anfrage damit du Hilfe/Erfahrungen bekommst. Hir ist nur noch Müll zu erwarten. Ich wünsch dir viel Erfolg dabei.
Ich verstehe nicht, weswegen es mich interessieren sollte, weswegen ein Luftfahrtunternehmen die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen konnte. Das Luftfahrtunternehmen interessiert es im allgemeinen auch nicht, weswegen ich meinen gebuchten Flug nicht erreicht habe (höhere Gewalt = technischer Defekt = Auto ist liegen geblieben). HTB.
Es braucht Dich nicht zu interessieren. Das aendert aber nichts daran, dass es Deine Ansprueche beeinflusst. S
Weil es in den von Dir akzeptierten Vertragsbedingungen steht, wie dfw-sen ja auch schrieb: es steht Dir frei ... LH wird sich berufen auf ... Je Nach Ticket ist auch das in den jeweiligen Vertragsbedingungen, wobei sich LH und die anderen "sinnvollen" Airlines in den (nicht repräsentativen) Erfahrungen die ich gemacht habe sehr kulant gezeigt haben. Die asymmetrie der Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden akzeptiert der Gesetzgeber hier ausnahmsweise um der Luftfahrtunternehmen kein Incentive zu geben mit der Sicherheit des Kunden zu spielen. Wobei eine Chance besteht gerichtlich zu gewinnen (schreibt dfw-sen auch implizit) oder zu verlieren. Letztendlich finde ich eine Kompensation nur angebracht, wenn es die für mich nachvollziehbare Schuld der Airline ist bzw. die Airline bei einem "ordentlichen" Betrieb das Problem hätte verhindern können müssen (z.B. Flugabsage wegen zu wenig Buchungen oder Mangels Crew, defektes IFE, Flugzeug dreckig) Aber das ist MEINE Meinung...
Weia, ans Luftfahrt Bundesamt................Lufthansa aufgepasst, jetzt ist Schluss mit lustig :!: :mrgreen: