DB Erstattung wegen Verspätung - Erfahrungen?

Dieses Thema im Forum "Bus & Bahn" wurde erstellt von tobiklein111, 25. November 2009.

  1. tobiklein111

    tobiklein111 Pilot

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    Hallo,

    habe gestern wegen einer über 2 stündigen Verspätung der Bahn meinen Last Minute Flug nach Mexiko verpasst.
    Angeblich Stromabnehmer beim ICE defekt. (Hat der nicht mindestens noch einen zweiten?)
    Wir standen über 2 Stunden in einem Bahnhof aber leider nicht direkt am Bahnsteig. Erst hieß es einige Minuten Verspätung.
    Dann wurde es immer mehr. Es war dann sogar schon von Evakuierung des Zuges die Rede. Es liefen auch schon einige
    Notfallhelfer mit Leuchtwesten im Zug rum. Letztlich ist der ICE dann aber doch noch mit eigener Kraft zum nächsten Bahnhof weitergefahren.
    Dort Umstieg in einen anderen Zug. Aber der Flug war weg. Eigentlich sollte ich 3 Stunden vor Abflug in FfM eintreffen.

    Hat jemand Erfahrung mit Erstattungen der Bahn in solchen Fällen?
    Verpflichtet sind sie wohl nur zur Erstattung von 50% des Fahrpreises. Ein Witz bei Rail+Fly! Da würde ich wohl 8€ erhalten.
    Bin einen ganzen Tag unterwegs gewesen. Zum Glück nur 115€ für Flug weg + 33 € Rail+Fly + 4€ CNL Reservierung. Alles für die Katz.
    Weder Condor noch Ltur waren kulant und haben etwas angeboten.
    Im Bahn Servicecenter meinte man ich solle mit dem Antrag auf Erstattung das mit dem Flug schildern und Ticktets beilegen.
    Bringt das was? Erstattet die Bahn aus Kulanz mehr als sie muß?
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Einfach ausprobieren. Wenn's klappt: Glückwunsch.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Bei Rail+Fly würde ich mich direkt an das Reisebüro/die Fluglinie (oder wo man sonst das Billett gekauft hat) wenden. Man muss wohl einen Vertrag für die gesamte Reise annehmen und dann haftet der Verkäufer für verlorene Anschlüsse.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Nicht alle.

    Warum sollten sie?

    Nein. Erst recht nicht weil kürzlich wieder in einem Urteil bestätigt wurde, dass die Bahn nicht für verpasste Flüge etc. haftet.
     
  5. Kai_Ove

    Kai_Ove Pilot

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    Finde das schon irgendwie ungerecht!

    Wie das rechtlich is, weiss ich natürlich nicht, aber die Argumentation, von wegen einer Leistung durch einen Anbieter, könnte aber vielleicht doch was bringen.

    Was soll man denn als Kunde? Man kauft bei den Veranstalter ein Flugticket und der bietet einem dann noch eine Bahnfahrkarte an. Wenn ich dann so buche, dass ich drei Stundne vorher da wäre, dann habe ich doch alles getan was ich tun kann.

    Andererseits bedeutet ja auch grundsätzlich wenn man die Frage des Schadenersatzes bejahen würde, ja nicht nur mal die Reisekosten, die ja hier noch vergleichweise niedrig waren, sondern auch wohl unter Umständen, dann für eine ganze Gruppe, die gesamten Kosten inkl. entgangener Erholungsurlaub etc.
    Und mancher Geschäftsmann kommt dann und behauptet, er hätte, wäre es rechtzeitig angekommen einen Auftrag mit 100,000 Ertrag bekommen.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Auf keinen Fall sollte man sich diese Frechheit gefallen lassen. Zwei Möglichkeiten sollten rechtlich geprüft werden:

    1. Reisevertrag: Gesamtheit von Reiseleistungen, ob auch in diesem Fall anwendbar, weiß ich nicht.

    2. Beförderungsvertrag(=Werkvertrag): da die Rail&Fly-Fahrkarte direkt an den Flugschein gebunden ist, muss jedenfalls ein Beförderungsvertrag für die Gesamtstrecke angenommen werden.

    In beiden Fällen hätte der Vertragspartner die geschuldete Leistung nicht erbracht und auch die bereits gefahrene Strecke mit dem Zug war für den Reisenden sinnlos. Die gesamten Kosten sollten also erstattet werden. Weitergehender Schadensersatz wäre eventuell auch noch zu prüfen.

    Das Gebaren der Fluglinien in solchen Fällen ist nur schwer zu ertragen. Eine preispolitisch motivierte Unterscheidung in flexible und unflexible Tarife ist ja weithin akzeptiert und will ich auch nicht in Frage stellen. Jedoch hat der Passagier ja mit der rechtzeitigen Abreise von zu Hause der Bindung an den gebuchten Flug entsprochen. Warum er dann bei Zugverspätung nicht auf den nächsten Flug umgebucht wird (freier Platz vorausgesetzt), ist unverständlich und kann nur als Geldschneiderei bezeichnet werden.
     
  7. Guest

    Guest Guest


    vielleicht, weil der flug nach mexiko für 155€ hin- und retour eine nicht umbuchbare tarife war!
     
  8. Mr.Radar

    Mr.Radar Gold Member

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    das ist egal. du wirst bei unflexiblen tarifen ja auch umgebucht, wenn du wegen eines verspäteten zubringers o.ä. deinen anschlussflug verpasst.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Weil die Airline nicht für Verfehlungen / Störungen etc. der Bahngesellschaft haftbar gemacht werden kann - es gibt keine organisatorischen Zusammenhang, mit dem die Airline den Betrieb der Bahn garantieren kann. Sie vermittelt lediglich ein Ticket und ist nicht für die Durchführung verantwortlich (geht auch gar nicht). Im Gegenzug ist aber auch die Bahngesellschaft nicht für verpasste Flüge verantwortlich, es läuft - auch vor Gericht - regelmäßig darauf hinaus, dass der Reisende selbst für ein pünktliches Ankommen am Flughafen verantwortlich ist und ggf. halt noch einen Zug vorher wählen muss.
     
  10. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Und genau deswegen ist der Reiseveranstalter, ob l'tur, lastminute.de oder wer auch immer das Rail&Fly-Ticket im Paket mit dem Flug angeboten hat, verantwortlich für die Gesamtdurchführung. Wenn eine Leistung des Pakets mangelhaft ist, hat der Reiseveranstalter die Verantwortung daraus entstehende Folgeschäden abzuwenden. Das wäre u.A. mit Umbuchung auf den nächst erreichbaren Flug möglich. Falls dies vom Veranstalter abgelehnt wird, bleiben dem Reisenden dann noch zwei Möglichkeiten: das verfallene Hinreiseticket selbst übernehmen (mit der Gefahr dass auch die Rückreise storniert ist und wieder ein Ticket ausgestellt werden muß) und die entstandenen Kosten fordern oder die Reise abbrechen und sich die Reise + ggf. Schadensersatz fordern. Wobei in beiden Fällen davon auszugehen ist, dass man den Klageweg beschreiten muß.
     
  11. EmoHunter

    EmoHunter Diamond Member

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    Das kann man auslegen wie es einen passt. Wenn ich mit der Schnellbahn fahre und (beispiel Wien) das Stellwerk abbrennt und ich stundenlang in der Schnellbahn festsitze wie lange soll ich vorher dort sein ? 24h wenn die Hölle zu friert das ich ich zu Fuss gehen kann ?!
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Und in der Regel verlieren wird, das zeigt die Erfahrung. Ein Reiseveranstalter ist nicht für z.B. die Bahn haftbar zu machen, da dieser keinerlei Einfluss auf diese hat und somit gar nicht in der Lage ist, etwas zu verhindern oder ermöglichen.
     
  13. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Der Reiseveranstalter ist eben doch dafür haftbar. Der Kunde hat eine Pauschalreise beim Veranstalter gebucht, welche mit Abfahrt am Abfahrtsbahnhof beginnt. Liegt jetzt ein Mangel im ersten Abschnitt vor, zum Flughafen, hat der Reiseveranstalter dafür zu sorgen, dass der Kunde trotzdem sein Ziel erreicht oder, wenn die Reise nutzlos wird, muß er für eine Rückerstattung gerade stehen. Zumindest das Amtsgericht Erfurt (Az. 5 C 36/07) sieht das auch so.
     
  14. SGE

    SGE Silver Member

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    Wenn die Pauschalreise vom Bahnhof zum Zielort verkauft war, könnte das Urteil hilfreich sein. Ich gehe hier aber davon aus, dass die Pauschalreise in Frankfurt begann und die Zugfahrt dorthin ein zusätzlicher Reisevertrag gewesen ist.
     
  15. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Eben nicht, das Gericht hat das Rail & Fly Ticket als Bestandteil der Pauschalreise gesehen, weil man dieses ja auch nur in Verbindung mit der Reise buchen kann, wodurch diese Leistung zur Pauschalreise dazugehört.
     
  16. daniwi

    daniwi Pilot

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    das läuft ins Leere, da das Rail&Fly Ticket NICHT zuggebunden ist. Wenn es das wäre, käme eine andere Bewertung in Frage. Theoretisch kann man um 10 Uhr fliegen und den Zug um 12 Uhr nehmen. Das kann nicht das Problem des Veranstalters sein.
    Die AGBs der Bahn schließen eine mittelbare Haftung wirksam aus. Das ist auch rechtens....
     
  17. katharinamg

    katharinamg Newbie

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    Hallo,

    ich schreibe ein Feature über verpasste Flüge durch verspätete Züge bei einem Rail&Fly-Ticket.
    Dafür suche ich dringend Beispielpersonen.

    Haben Sie ein Rail&Fly-Ticket gebucht und ihren Flug verpasst nachdem ein Zug Verspätung hatte?
    Mich interessiert: Was ist dann passiert? Wer hat die Folgekosten übernommen? Wie ist es abgelaufen? Ect.

    Bitte SCHNELL melden unter 0176 20555221 oder [email protected]. Ich rufe auch gerne zurück.

    Ich freue mich, wenn Sie sich melden. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Katharina M.-G.
     

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