Easyjet-Problem Flugstornierung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Klabautermann, 5. Oktober 2015.

  1. Klabautermann

    Klabautermann Newbie

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    Guten Abend liebe Vielflieger und vor allem Vielwisser!

    Ich hätte bitte gern einen Rat!

    Mein Problem ist folgendes:

    Sofort nach Erscheinen des Flugplanes für den Herbst habe ich für zwei Personen Flüge von Hamburg nach Rom und zurück am 2.4.2015 gebucht und bezahlt. Flugdaten: 25.10. HH- Rom und am 30.10.2015 zurück
    In den darauffolgenden Monaten habe ich immer Mal bei Easyjet reingeschaut und mich über meine günstigen Flüge gefreut.
    Am 7.9.15 erschien plötzlich für den 30.10 der Eintrag: An diesem Tag kein Flug!
    Ich habe bei Easyjet angerufen und die Mitarbeiterin hat sich bei ihrem Chef noch einmal rückversichert, dass mit dem Flug alles i.O. ist, er nicht storniert wurde.
    Das hat mir trotzdem keine Ruhe gelassen und ich schrieb an Easyjet am 11.9.15 eine E-Mail um die Flugzusage noch einmal schriftlich zu bekommen. Was ich erhalten habe ist eine Reference ID und keine Nachricht!
    Am 16.9.15 habe ich die Buchungsunterlagen von meinem Reisebüro (Buchung erfolgte dort) überprüfen lassen und siehe da, der Flug am 30.10. war storniert, ohne eine Benachrichtigung an das Reisebüro bzw. an mich.
    Durch zwei Mitarbeiter von Easyjet wurde erst behauptet, dass die Stornomail am 7.9.15 an das Reisebüro rausgegangen wäre, anschließend wurde aber bestätigt, dass keine Mail verschickt wurde!
    Es wurde kein Ausweichflug angeboten, außer der Möglichkeit 1 Woche früher zu fliegen, was natürlich unmöglich ist, da ich dann keinen Urlaub und das Kind keine Ferien hat, außerdem sind Hotel, Zug zum Flug usw. schon lange gebucht.
    Mir wurde angeboten den Preis für den Rückflug incl. Gebühren zu erstatten. Das Geld wurde bereits überwiesen. Aber keinerlei Entschädigung!!
    Nach stundenlangem Suchen ist es uns zum Glück gelungen bei einer anderen Fluggesellschaft noch zwei Flüge zu erwischen. Allerdings kosten diese jetzt 356€, während ich von Easyjet 209€ zurückerhalten habe.
    So dies zum Sachverhalt. Meine Frage ist jetzt ob ich die Differenz zwischen den Flugpreisen bei Easyjet einfordern kann?
    Ich lehne auch einen Gutschein ab, da ich mit diesem Unternehmen spätestens nach unserem Hinflug fertig bin!

    Über eine Antwort der Experten freut sich der Klabautermann Vielen Dank!!!!
     
  2. thirana

    thirana Bronze Member

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    der nicht Experte sagt: nein
     
  3. bork

    bork Pilot

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    Hallo Klabautermann,

    ich habe ja gestern ein ähnliches Problem geschildert.

    Meines Erachtens hast Du schon Ansprüche.

    Ich hab ich folgenden Link gefunden http://www.finanztip.de/fluggastrecht/

    Den Fall eingegeben - folgendes Ergebniss:

    * Alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises (nach _DEINER_ Wahl)
    * Falls nötig Hotel und Transfer

    Das gegen die Airline durch zusetzten wird wohl trotzdem spannend...
     
  4. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Warum? Er ( bzw. sein Reisebuero fuer ihn )hat sich doch schon entschieden: Erstattung! Das Geld hat er doch schon zurueckbekommen.
    Somit gibts nichts weiter, auf das er hoffen könnte oder was ihm zusteht.
     
  5. bork

    bork Pilot

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    Na evtl. hat er sich "dumm" angestellt und keine Ersatzbeförderung eingefordert.

    Zumindest den Anspruch geltend machen - ansonsten selbst buchen und später nachfordern...

    Ich hatte das gleiche Thema mit einer Flugstorno mal mit der Tuifly - nach langen hin und her und nach Androhung einer Klage ging's dann dass die mich auf eine andere Airline umgebucht haben...

    Grüße,
    Bork
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Genauso sehe ich dies auch:
    Im vorliegenden Fall hat sich der Reisende für eine der drei o. a. Möglichkeiten (-Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder -einen Rückflug zum ersten Abflugort oder -anderweitige Beförderung zu seinem Endziel) entschieden. Er hat sich offenbar für die Alternative 'Erstattung der Flugscheinkosten' entschieden.
    Nur dann, wenn der Passagier sich gleich entschieden hätte, eine anderweitige Beförderung zu seinem Endziel unter vergleichbaren Bedingungen von der Airline zu bekommen und wenn ihm dieses von der Airline verwehrt worden wäre, hätte sich der Passagier selbst Alternativflüge buchen können und die Mehrkosten dafür der Ursprungsairline als Schadenersatz in Rechnung stellen können. Dies ist aber gem. Eingangssachverhalt offenbar nicht der Fall.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2015

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