easyjet, Verspätung EZY2464, ladungsfähige Adresse

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Harpie1953, 12. Januar 2012.

  1. Harpie1953

    Harpie1953 Entdecker

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    den Text hatte ich schon einmal im Unterforum "Billigflieger" als neuen Thread eingestellt. Ich wurde mehrfach ermuntert den Text auch in dieses Unterforum zu stellen. Also:


    Hallo,

    ich habe das Forum kurz auf Berichte zu Flugverspätungen bei easyJet dursucht.

    Mein Anliegen: eine offizielle Adresse in D von easyJet wegen Klage (ladungsfähige Adresse).

    In einem Thread wurde empfohlen in dieser Angelegenheit zwecks Übersichtlichkeit einen neuen Artikel zu eröffnen. Ok.

    Sachlage:
    Verspätung EZY2464 Soll-Ablug Thessaloniki nach Dortmund am 01.09.2011 um 17:50 Uhr. Ist-Abflug später als 01:00 am 02.09.2011. Soll-Ankunft in Dortmund ca 19:50 Uhr am 01.09.2011. Ist-Ankunft mit Shuttel Bus aus Flughafen Köln/Bonn um ca 03:50 Uhr am 02.09.2011 (Nachlandeverbot in Dortmund, Umleitung nach Köln/Bonn)

    Ausgleichszahlung von easyJet abgelehnt. Bin auf dem Klageweg. Dafür wird in einem Beitrag aus 2010 eine Adresse in Berlin Schönefeld genannt:

    easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, vertreten durch den Regionalgeschäftsführer Herrn Thomas Haagensen, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin,

    Ist diese noch aktuell?
    Gibt es eine neue Adresse?
    Gibt es einen Generalbevollmächtigten von easyjet mit Adresse in Dortmund?

    Vielen Dank

    MfG
    Harpie

    Harpie1953
     
  2. dejure

    dejure Einsteiger

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    Euclaim.de hat in meinem Fall (gestrichener Flug von Berlin nach Basel) in ihrer in deutscher Sprache abgefassten Korrespondenz stets die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Easyjet genannte Adresse verwendet:

    Easyjet
    Customer Relations
    Hangar 89, London Luton Airport
    LU2 9PF Luton, Bedfordshire
    UNITED KINGDOM

    In der Forderungsanerkennung schrieb Easyjet an den von EUclaim eingeschalteten Anwalt: "Für alle zukünftigen Fälle möchten wir Sie bitten, uns nach Möglichkeit auch per E-Mail über [email protected] zu kontaktieren".

    Ich vermute, dass dieses Vorgehen auch bei einer formellen Klage zielführend ist, d.h. Einsetzen der oben genannten Adresse in der Klageschrift. Laut Europäische Zustellverordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1393/2007) genügt es, wenn das Dokument in einer Sprache abgefasst ist, "die der Empfänger versteht". Wenn Easyjet informell via [email protected] über die vorbereitete Klage informiert wird, ist es gut möglich, dass der Fall noch vor der Eingabe geregelt werden kann.
     

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