Einreise in die USA mit abgekürztem Vornamen?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Fluegel, 28. April 2014.

  1. Fluegel

    Fluegel Newbie

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    Liebes Forum,

    ich habe über AirBerlin einen Flug in die USA gebucht und als Vornamen "Max" statt "Maximilian" angegeben.
    Maximilian wäre der korrekte Name gewesen (so steht es auf dem Reisepass).

    Der Rest stimmt 100%.

    Nun die Frage: Wird das bei der Einreise ein Problem geben?

    Das blöde: AirBerlin kann anscheinend den Vornamen nicht korrigieren. Sie müssen ein komplette Umbuchung inkl. Flugpreisdifferenz machen. Das käme so teuer, dass es wohl günstiger wäre den Vornamen ändern zu lassen und einen neuen Reisepass zu beantragen ;)

    So etwas passiert doch bestimmt ständig. Hat jemand Erfahrung damit? Gibt es bestimmte Richtlinien?
    Dass Max die Abkürzung von Maximilian ist, ist ja geradezu offensichtlich.

    AirBerlin empfiehlt logischerweise ganz klar die Umbuchung, da es natürlich ein gewisses Risiko birgt.
    Vielleicht kann hier jemand eine genauere Einschätzung abgeben?

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. volvistie

    volvistie Lotse

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    Hallo,

    kommt darauf an wie gut Du Englisch kannst und ob bei der Einreise seitens der Beamtin oder dem Beamten Verständnis vorliegt. Ist aber durchaus denkbar, dass die Sache ohne Ärger über die Bühne geht.
     
  3. Trolly

    Trolly Silver Member

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    Natürlich können sie den Vornamen korrigieren.
    Aber ist halt eine schöne Einnahmequelle....
     
  4. Fluegel

    Fluegel Newbie

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    Nun hatte ich schon akzeptiert Umbuchungsgebühren und Ticketdifferenz zu übernehmen (250 €).
    2 Stunden später ruft AirBerlin an mit dem Hinweis, dass es so doch nicht funktioniert, da laut AGB in unserem Tarif keine Umbuchungen möglich sind.

    Dass ich gar keine Umbuchung möchte sondern eine reine Korrektur des Vornamens, versteht sich von selbst. Doch das geht ja auch nicht…*
    Klasse Server…

    D.h. entweder riskieren und fliegen oder Flug verfallen lassen und neu buchen. *
     
  5. cyrus69

    cyrus69 Co-Pilot

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    Die Frage ist nicht unbedingt nur, ob du bei der Einreise Probleme bekommen könntest, sondern auch, ob Airberlin dir beim Checkin nicht schon in Deutschland einen Strich durch die Rechnung macht.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Lass Dich nicht kirre machen. Das wird schon klappen. Einfach positiv denken!
    S
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Max ist ein eigenständiger Name. Maximilian ist ein eigenständiger Name.
    Ich heiße Klaus und nicht Nikolaus.

    Insofern wurde im Eingangssachverhalt eine unglückliche Abkürzung gewählt, die einem Schreib- bzw. Tippfehler gleichkommt.

    Irren ist menschlich. Menschen machen halt Fehler. Ganz gleich, ob im vorliegenden Sachverhalt das Reisebüro Fehler in der Namensschreibweise des Passagiers beging oder jemand online einen Flug bucht und selbst bei der Eingabe seines Namens einen Tippfehler macht berechtigt dies nicht zur Abweisung eines Kunden beim Flugantritt durch die Fluggesellschaft, so zumindest Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt.

    Er begründet:

    'Immer mehr Reisende suchen und buchen Ihre Reiseleistungen im Internet. Doch lassen Sie es dabei oft an der gebotenen Sorgfalt fehlen. So gibt manch’ Buchungswilliger seinen Namen durch einen Tippfehler falsch ein. Das merkt er dann oft erst, wenn ihm später der Flugschein mit nicht korrektem Namen ausgehändigt wird. Also wendet er sich an das Luftfahrtunternehmen mit der Bitte um Korrektur. Da oft nur ein oder zwei Buchstaben falsch sind oder der Zweitname fehlt, sollte man meinen, das sei kein Problem. Aber weit gefehlt!

    Mit dem Hinweis, es handele sich um einen sog. 'name change', lehnen nahezu alle Luftfahrtunternehmen eine Korrektur ab und empfehlen dem Kunden, den Flug zu stornieren und einen neuen zu buchen. Dabei muss der Passagier aber nicht nur erhebliche Stornokosten zahlen, sondern in aller Regel für die zweite Buchungen auch einen erheblich höheren Flugpreis entrichten – selbst wenn er wieder auf den ursprünglichen Flug gebucht wird. Den gleichen Vorschlag unterbreiten viele Luftfahrtunternehmen übrigens auch, wenn ein Fluggast den Flugschein nicht erhalten oder ihn nach der Zusendung verloren hat. Das halte ich für nicht akzeptabel.

    Ein Luftfahrtunternehmen, das mit einem Kunden einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat, ist verpflichtet, den Fluggast vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch des Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Offensichtlich ist es in der Praxis des Luftverkehrs jedoch nicht bekannt, dass der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier den Beförderungsanspruch nur verbrieft, ihn aber nicht begründet! Daher ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen. In den ersten beiden Fallvarianten handelt es sich schon der Sache nach nicht um einen 'name change', sondern lediglich um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes. Nur in der dritten Fallvariante könnte man formal argumentieren, dass ein Namenswechsel vorgenommen wird.

    Ich will nicht bestreiten, dass Luftfahrtunternehmen ein berechtigtes Interesse haben, zu verhindern, dass Kunden günstig Flugscheine erwerben, die sie dann zu erhöhten Preisen an andere weiterverkaufen. Um einen solchen Fall handelt es sich aber bei den oben skizzierten Fallgestaltungen nicht. Denn es soll weder ein Passagier ausgetauscht noch ein Gewinn erzielt werden.' Quelle: Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt auf: http://www.ronald-schmid.de/aktuelles_flugticket.html
     
  8. Fluegel

    Fluegel Newbie

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    Letztendlich hat nun AirBerlin den Vornamen 11 Stunden vor Abflug kommentarlos und kostenfrei korrigiert. (Als Antwort auf eine E-Mail Anfrage).
     
  9. inesbella

    inesbella Lotse

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    Wow, da hast du dir schon ein Ei gelegt. Ruf doch mal beim Konsulat oder der Botschaft an, wie tolerant die bei der Einreise sind. Ich hatte vor sieben Jahren ein ähnliches Problem: geheiratet und Namen vom Ehepartner angenommen. Der war natürlich auch im Reisepass geändert worden. Die Beantragung des Visums erfolgte aber unter meinem Geburtsnamen.... Da habe ich lange erklären müssen, was los ist. Die waren auch vielleicht deshalb nervös, weil 9/11 noch nicht so lange zurücklag.
    Die Botschaft hatte uns übrigens geraten eine Übersetzung der Heiratsurkunde ausstellen zu lassen. Das musste aber so schnell gehen, dass wir einen Online Übersetzungsdienst in Anspruch genommen haben. Die konnten uns sogar eine beglaubigte Übersetzung ausstellen. War wirklich von Vorteil.
     
  10. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :lol::lol::lol:
     
  11. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Darum steht ja auch noch der Geburtsname in den Ausweispapieren.
    Du solltest Dich besser informieren, bevor Du Deinem Freitagsdrang nachgibst. Eine Hochzeit war noch nie ein Problem bei der Einreise in die USA. Dazu benötigt man weder Deinen beworbenen Übersetzungsdienst noch lange Erklärungen.
    Holladiwaldfee. Hier gab es Freitags auch schon bessere Qualität. Plötzlich aufkommende Flugangst für eine Reise nach Spanien und übersetzte Heiratsurkunden, zur Einreise in die USA! Münchhausen is back! :lol:
     

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