Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von flumats, 22. Mai 2011.

  1. flumats

    flumats Silver Member

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    Hallo Vielflieger bzw. "Viel-Zuspätankommer",

    bei der ganzen emotionsreich geführten Diskussion über Entschädigungszahlungen stellt sich mir die Frage - falls man nun mit oder ohne Rechtsstreit - (über Ersatzflug und ggf. Hotel hinaus) evtl. eine Entschädigung in Geld von der Airline erhalten hat,
    müsste dieser Betrag bei vom Arbeitgeber bezahlten Dienstreise-Flügen nicht an diesen wieder abgeführt werden?
    Ähnlicher Fall wäre z.Bsp. eine Kompensation bei Überbuchung, wenn man sich freiwillig auf eine andere Maschine umbuchen lässt.

    Einerseits ist der Schaden ja "persönlich" erlitten, andererseits bezahlt der AG dem AN auch während der Verspätungszeit und somit hat der AN ja eigentlich gar keinen Schaden erlitten.
    Der Anspruch wurde schließlich auch erst durch das Bezahlen des Tickets durch den AG möglich gemacht, und der AG hat eigentlich den Schaden, den AN unproduktiv beschäftigen zu müssen.
    Es wäre ja auch irgendwie unlogisch, mit Verspätungen einen finanziellen Gewinn zu machen.

    Sicher kann man das auch anders herum betrachten, und würde das gerne mal zur Diskussion stellen.
     
  2. philtim

    philtim Gold Member

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    Sehe ich auch so. Ist das gleiche wie bei den dienstlich erflogenen Meilen.
     
  3. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Manchmal schickt man ja auch nicht produktive Arbeitnehmer auf sinnlose Dienstreisen, denn, sollten ganz wichtige Termine anstehen, so bucht ein verantwortungsvoller und berechtigter Arbeitnehmer bei seiner selbst einen Flug, welcher flexibel und wenn möglich vor dem Termin ankommt. Somit könnte aus verantwortlichkeits Gründen auch eine Übernachtung anfallen, man will ja da sein.

    Eben der schlechte Arbeitnehmer, oder oft gerügte, will natürlich Geld sparen, deshalb bucht er auch sehr sehr preiswert, nun entstehen manchmal die oben aufgezählten Probleme.

    Die erhaltenen Entschädigungen kann sich der Depp in die Tasche stecken, und seine Reisekostenabrechnung um einige Euros erhöhen, (Reisekostentabelle).

    dies sprach ein Richter in dem furchtbaren Städtchen Karlsruhe.

    Fazit.: Der Depp lebt maximierend gut, investieren wird er ja sowieso niemals.
     
  4. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Manche Firmen haben dafür eine Reisepolicy, die lautet dann z.B. so:

     
  5. Tirreg

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    Ein Mitarbeiter, der bei Überbuchung freiwillig von einem Flug zurücktritt um Kohle zu kassieren und dann zu spät zum Termin kommt, gehört rausgeworfen!

    Wofür schickt einen die Firma denn auf Dienstreisen? Zum Meilensammeln? Zum Hotelfrühstücken? :roll:
     
  6. kasi

    kasi Diamond Member

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    Kann ja auch sein, dass er freiwillig später zu Hause ankommt?Im von Dir postulierten Fall stimme ich Dir jedoch zu.
     
  7. flumats

    flumats Silver Member

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    Ja ich glaube, das ist völlig klar - absolutes No-Go!

    Aber um beim Beispiel von KASI zu bleiben, wenn man den Fall konstruiert,
    die bezahlte Arbeitszeit des Tages ist schon abgelaufen, und auf dem Heimflug bekommt man ein Angebot, einen späteren Flieger am gleichen Tag nach Hause zu nehmen, wird der AG ja nicht geschädigt. Man könnte es so sehen, dass es eine Kompensation für entgangene private Freizeit ist (falls das nicht wie bei BERLINERJUNGE in der Firma explizit geregelt ist)

    Ich persönlich hätte dabei aber ein ungutes Gefühl und würde auf so eine Sache lieber verzichten.
    Es ist wohl so wie beim lieben Herrn Bsirske mit seinen Freiflügen als LH-Aufsichtsrat, nicht alles was theoretisch erlaubt bzw. nicht explizit verboten ist, sollte man auch wirklich tun.
     
  8. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    @flumats:

    Das mit dem Rückflug NACH einem Termin ist sicher eine Grauzone. Wenn man einen Mitarbeiter loswerden möchte, schaut man sich zuerst die Spesenabrechnungen etc an. Da findet man immer etwas ;) Nimmt man den späteren Flug TXL-FRA ist das eventuell noch akzeptabel. Bleibt man bei einer Fernreise allerdings einen Tag länger in Chicago (und fliegt bspw. erst Sa statt Fr zurück) und es passiert etwas (Unfall, Überfall, Gepäck geklaut), dann wird das rechtlich schon schwierig, da die Dienstreise ja erst mit Ankunft zu Hause endet.

    Ich kenne Firmen, wo man privat noch das Wochenende (auf eigene Kosten natürlich anhängen darf), aber dann wird das im Vorfeld explizit mit dem AG abgesprochen.
     
  9. ne7y

    ne7y Bronze Member

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    nicht unbedingt, das Bundearbeitsgericht unterscheidet zwischen "wegen der Geschäftsbesorgung (=Dienstreise)" erhalten (zB Flugmeilen als Gegenleistung der Airline für Preis/Beförderungsklasse) und "bei Gelegenheit" (m.E. Entschädigungsleistung, zB Geld wg. Kaffee auf dem Anzug, downgrade etc.), also weil der Flug dennoch durchgeführt wurde. Ist nicht immer trennscharf abzugrenzen, pi x Daumen bekommt man es aber hin.
     
  10. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was habt ihr nur für Arbeitgeber :lol:
    Meine Mädels und Jungs (um /n/in/innen/) zu umgehen, verdienen dieses vertrauen. Spontan umbuchen, upgrade wenn notwendig wegen Termineinhaltung usw..
    Allerdings, Sexparties in Budapest werden vom Gehalt abgezogen, und das Mädel, oder der Junx muss zur Erhaltung seiner Ehe die Frau / Mann informieren, anschliessend wechselt man /Mann/ Frau in der Buchhaltung die Lohnsteuerklasse der Zielperson und versteuert die Spesen zweifach!
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Klar in einer kleinen Klitsche kann man das so handhaben. In einem grossen Unternehmen ist das meist nicht der beste Ansatz....
    S
     
  12. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nun, wie auch immer genannt, die "Klitsche" ist nicht so klein, hat zufriedenen Mitarbeiter und erwirtschaftet eine gesunde Rendite.

    Sollte ich eines Tages in KL leben müssen, um meine/n in Hamburg lebende/n Lebensgefährten/in drei mal jährlich sehen zu dürfen, oder als Gast auszufliegen, würde ich auch über den "Sinn des Daseins" nachdenken.

    Anscheinend hat dein Arbeitgeber nicht das notwendige Vertrauen, ansonsten würdest du verstehen was gemeint ist.

    PS.: Schickst du deine Reisekosten, sowie Kreditkartenabrechnung monatlich oder jährlich an deinen AG?

    Du bist und bleibst ein ordinärer Prolet!

    Schöne Stunden
     
  13. HON-FRA

    HON-FRA Bronze Member

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    Ein netter Umgangston ist das hier ja mal wieder. Jetzt fehlt nur noch ein Forenbewohner und das Kino ist perfekt... :mrgreen:
     
  14. hal9000

    hal9000 Platinum Member

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    Ich denke mal, für diese Problematik hier gibt es keine eindeutige Antwort. Großunternehmen haben für soetwas üblicherweise niedergeschriebene Prozesse und Regelungen, an die man sich hält. In denen kann prinzipiell beides stehen.
    Wo dies nicht der Fall ist, würde jeder vernünftiger AN sicher mit dem AG darüber sprechen. Denn: Entweder 1) ist es dem AG egal, dann kann man sich freuen darüber gesprochen zu haben und ein reines Gewissen haben, oder 2) es ist dem AG nicht egal, möglicherweise fliegt irgendwas sowas auf, man hat Ärger am Hals, und sollte es dann sowieso nciht tun.
     
  15. ne7y

    ne7y Bronze Member

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    Sehe ich auch so, sich wegen weniger Euro fuffzig fundamental angreifbar zu machen ist es nicht wert. Bei so einer Aktion muss mindestens ein zweistelliger Millionenbetrag in bar herumkommen, damit man die nächsten Jahre auf der Flucht leben kann.
     
  16. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das bezweifel ich ja gar nicht. Aber deshalb ist Vertrauen trotzde fuer ein etwas groesseres Unternehmen kein sinnvoller Management Ansatz. Enron hat ja gezeigt wohin blindes vertrauen fuehren kann.

    Das wuerde ich in der von Dir beschrieben Situation ebenfalls tuen. Zum Glueck muessen meine Frau und ich hier nicht leben, sondern wollen es, und wir sehen uns deutlich mehr als drei mal im Jahr.

    Wir sind der Meinung dass strukturierte Prozesse und Management Systeme ein besserer geeignet sind als Vertrauen, um ein grosses Unternehmen wie das Unserige zu fuehren. Insofern stellt sich die Frage ob mein Arbeitgeber mir vertraut oder nicht.

    Selbstverstaendlich monatlich. Wer kaeme auch auf die absurde Idee Reisekostenabrechnungen nur jahrlich zu machen. Meine Reisekostenabrechung diesen Monat betrug ueberigens RM49,000. Also kein ganz unbedeutender Betrag, auf den ich ungern 12 Monate warten wuerde..

    Vielleicht solltest Du die Bedeutung des Wortes "Prolet" noch einmal nachschlagen. Denn wenn Du die bedeutung kennen wuerdest, wuesstest Du auch dass die Nutzung in diesem Zusammenhang unpassend ist.
    Danke. Werde ich haben.
    S
     
  17. bizkasper

    bizkasper Newbie

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    Hallo zusammen,

    da der Fall mich gerade auch trifft und mein Arbeitgeber (trotz vertraglicher Vereinbarung, dass Reisezeit keine Arbeitszeit sei) auch die Entschädigung von mir zurückfordert würde mich interessieren, ob es hierzu Neuigkeiten gibt. Im Internet findet man kaum bis gar nichts dazu.

    Meine Rahmendaten:
    - Branche = Unternehmensberatung
    - Flug wurde morgens (vor der regulären Arbeitszeit) annuliert und ich bin mit dem Taxi zurück ins Office
    - Den Tag über habe ich bis zum Ende der regulären Arbeitszeit (zumindest vertraglichen)im Office verbracht und bin danach zu dem kostenlos umgebuchten Flug (welcher dann nochmal Verspätung hatte) und habe diesen dann angetreten
    - Im Hotel kam ich dann erst gegen 23:30 Uhr an

    Aus meiner Sicht ist dem Arbeitgeber somit keinerlei finanzieller Schaden entstanden (es sind keine Termine geplatzt o.ä.). Der Schaden ging lediglich zu Lasten meiner Freizeit, da ich außerhalb der vertragliche Arbeitszeit wesentlich Reisemehraufwand hatte.

    Gibt es da eurerseits Erfahrungen?
     
  18. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Ich finde, zu dem Thema ist hier schon alles Wichtige (mit auch verschiedenen Auffassungen) gesagt. Wenn dein AG die Entschädigung fordert, würde ich mich nicht mit ihm anlegen. Schließlich hat er das Ticket bezahlt.
    Keine Ahnung, wie dein Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Bei mir würdest du (gut bezahlt und gut "behandelt) mit der Einstellung nicht lange "überleben".
     
  19. htb

    htb Platinum Member

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    Ein Arbeitgeber, bei dem Reisezeit nicht auch (zumindest teilweise) als Arbeitszeit gilt bei Tätigkeiten, die ohne Reisen nicht ausführbar sind, ist mir definitv suspekt. Wenn dieser Arbeitgeber auch noch Entschädigungsleistungen für Verspätungen dieser in der Freizeit durchgeführten Reisen für sich beanspruchen sollte, wäre ich hochgradig sauer. Leider kann ich nicht sagen, wie dies rechtlich aussieht.

    Ich würde mich jedoch nach anderen Arbeitgebern umsehen, außer das Gehalt ist wirklich so hoch, dass man gerne in der Freizeit unterwegs ist. Erfahrungsgemäß ist dies bei "optimierenden" Firmen wie der beschriebenen jedoch nicht der Fall.

    HTB.
     
  20. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Und wie so oft werden zwei vers. Rechtssituationen in einen Topf geworfen. Zum einen ist die Situation zwischen AG und Airline nach HGB (die meisten AGs fallen unter unternehmerischer Kaufmann/-frau) bzw. BGB (da der PAX eine Privatperson ist die das Geschäft, das Buchen und Bezahlen des Tix, im Namen Dritter durchführt). Während die Entscheidung ob der AN Mehrarbeit durchzuführen hat, wo der Grund erstmal außen vor ist, unter das Arbeitsrecht fällt. Somit stehen Ersatzzahlungen selbstversstandlich dem AG zu, während die Mehrarbeit jeweils vom Arbeitsvertrag geregelt wird / werden sollte.

    Und wie immer ist das keine Rechtsberatung, sondern meine private Meinung...
     

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