ERSTATTUNG auch bei VERSPÄTUNG oder nur bei ÜBERBUCHUNG?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von ekbrand, 12. Januar 2008.

  1. ekbrand

    ekbrand Lotse

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    Hallo zusammen,
    habe eine Frage an die Experten, da ich dieses Thema hier leider nicht gefunden habe.
    Folgende Situation: Flug von MUC nach IST am 25. Dez. 07, geplanter Abflug 11:25 Uhr.
    Vor dem Start plötzlich Probleme mit dem rechten Triebwerk - vom Rollfeld zurück - Reparatur des Triebwerks.
    Zurück zum Rollfeld - WARTEN - plötzlich Probleme mit den Bremsen - wieder zurück vom Rollfeld zur Reparatur.
    Kann anscheinend nicht repariert werden, wir müssen die Maschine wechseln.
    Ablug letztendlich mit der neuen Maschine um 14:45 Uhr anstatt 11:25 Uhr.
    Anschlußflug mit Turkish Airlines in IST nach Izmir natürlich verpaßt, dieser Teil des Fluges wurde ursprünglich von einem Geschäftspartner in der Türkei gebucht und bezahlt.
    Umbuchung des Tickets von Istanbul nach Iszmir in IST wurde dann von uns vorgenommen und bezahlt.
    Ursprünglich war das Gepäck von LH in MUC bis nach Izmir durchgecheckt, ging nun natürlich auch nicht.
    Ende vom Lied: in Izmir kam kein Gepäck an, auch nicht mit der nächsten Maschine, auf die wir noch gewartet haben.
    Beschwerde beim LH Lost and Found brachte auch nichts, nur äußerst widerwillig wurde auf gezielte Nachfrage EIN Damen- emergency kit mit Schlafhemd, Zahnbürste/-pasta und Tampon! herausgerückt, auf Nachfrage nach einem Männer-emergency kit hieß es, das gäbe es nicht (kann ich verstehen, denn Männen rasieren sich ja auch nicht und putzen sich nicht die Zähne - und was sollen die auch schon mit einem Schlafhemd!)
    Unser Gepäck wurde dann am nächsten Mittag ins Hotel geliefert.
    Nun meine Frage: lt. Auskunft am LH Schalter in MUC steht uns keinerlei Entschädigung für all' das zu - nur bei Überbuchung stünden uns Ausgleichsleistungen zu, nicht aber bei Verspätungen - ist das korrekt???
    Wo kann ich Informationen bezüglich evtl. Ausgleichsleistungen bekommen?

    Danke für Eure Antworten.
    Gruß, ekbrand
     
  2. Doozer

    Doozer Co-Pilot

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    Hallo ekbrand,

    soweit ich weiß kannst Du bei Verspätungen nur Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, d.h. Verpflegung, Telefon, ggf. Übernachtung. Nur bei Verspätungen über 5 Stunden kann man die Rückerstattung der Kosten für nicht genutzte Flugscheine fordern.

    Dies ist in der EU Regelung 261/2004/EC festgelegt. Näheres findest Du beim Luftfahrt-Bundesamt unter diesem Link:

    http://www.lba.de/nn_57316/DE/_C3_9...erinformationen__Schutz__der__Fluggaeste.html.

    Grüße

    Michael
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Eigentlich solle ja jeder Vielflieger eine Kreditkarte besitzen, die Gepäckverlust und -verspätung großzügig versichert. Bei der AMEX Platin ist da beispielsweise ein recht umfassendes Paket dabei. Dann braucht man sich nicht mit den Airlines rumzuärgern. :idea:

    Blöd ist nur, dass mein Gepäck noch nie verloren ging oder nachgeliefert werden musste. :evil:
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das "Problem" im oben geschilderten "Fall" liegt wohl auch darin, daß für Lufthansa kein Grund besteht, "all das" (was da an "schwierigen" Situationen für den OP geschehen ist) irgendwie zu "entschädigen", da der Anschlußflug ja unabhängig vom verspäteten LH-Flug gebucht worden ist.
     
  5. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    ich kenne auch NUR die amex platin, die diese grozügigen vers. enthalten hat. - wenn du noch weitere kennst, jederzeit gerne ... :wink:
     
  6. kasi

    kasi Diamond Member

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    Selber schuld. Im letzten Jahr hat mir das immerhin die Platin-Gebühr für fast zwei Jahre gebracht. War allerdings auch das erste mal, dass das Gepäck so spät kam, dass ich wirklich die Höchtsgrenze nutzen konnte.
     
  7. ekbrand

    ekbrand Lotse

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    Vielen Dank erstmal an alle für die Antworten,
    der Flug wurde mit Meilen erstanden, die Gebühren mit meiner LH M&M KK (Senator Status) bezahlt.
    Habe mir zwischenzeitlich noch mal KK-Konditionen und Senator-Status (Gepäck-Verspätung etc.) genau angeschaut, gibt aber leider nichts her.
    Gruß,
    ekbrand
     
  8. PVG

    PVG Bronze Member

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    Hallo ekbrand,

    ich denke auch wie map, dass das Problem die unterschiedlichen Tickets sind.
    So wie das klingt hattest du MUC-IST auf eine Ticketnummer, und IST-ADB auf eine andere.
    Hättest du MUC-ADB auf einem Ticket gehabt, wäre ADB deine Final Desination gewesen, und auch bei technischen Problemen ("höhere Gewalt") auf einer Teilstrecke (MUC-IST) hätte man dich kostenlos umbuchen müssen (IST-ADB)....
    So aber ist MUC-IST zwar verspätet, aber durch ein technisches Problem nicht schadensersatzpflichtig geworden, und die Airline hat dich zur Final Destination laut Vertrag befördert.
    Für IST-ADB bist du logischerweise nicht pünklich zum Abflug erschienen, warst sozusagen ein no-show, und deswegen baten sie dich nochmal ordentlich zur Kasse....
    Das mit dem Gepäck hätte aber trotzdem klappen müssen, irgendwann bist du ja in IST im System auf einen neuen Flug gesetzt worden, und wenn das nicht gerade 5 Minuten vor Abflug nach ADB gewesen ist, hätte das Gepäck eigentlich unabhängig von Tickets und Ticketnummern schaffen müssen, das hat opertionell nichts damit zu tun.
     
  9. rs

    rs Silver Member

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    Grundsätzlich haftet die Airline nicht nur nach den pauschalen Entschädigungssummen nach der EU-Vorschrift, sondern auch ganz normal für die Erbringung ihrer Leistung nach normalen gesetzlichen Regeln (mit gewissen Obergrenzen nach der Montreal Convention bei grenzüberschreitenden Flügen). Im Gegensatz zur pauschalen Entschädigung ist hier aber zum einen der konrekt entstandene Schaden der Höhe und dem Grund nach nachzuweisen, und als Reisender unterliegt man selbstverständlich der Pflicht zur Schadensminimierung.

    Wenn der Flieger aber nun tatsächlich an der Runway stand, wird die Lufthansa zweifelsohne (und in dem Fall auch zu Recht) nachweisen können, dass es sich um höhere Gewalt handelte, und nicht um vorhersehbare Probleme.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Hier wurden schon öfter diverse Luxuskreditkarten diskutiert, die über alle möglichen Pakete verfügen, vielleicht findest du also was über die Forumssuche.
     
  11. kasi

    kasi Diamond Member

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    Nun,fehler bei der Wartung. Nicht schnelles Bereithalten von Ersatzmaschinen sehen Gerichte nicht automatisch als höhere Gewalt an. Aber die Airline natürlich.
     
  12. freejump

    freejump Silver Member

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    Ca. 3 Stunden Verspätung bei zwei voneinander unabhängigen technicals und einem Flugzeugwechsel halte ich für höhere Gewalt.
    Und, LH Wartungfehler nachzuweisen, wird wohl eher ein schwieriges Unterfangen.

    Für die Gepäckverspätung kann LH nun wirklich nichts (unter der Annahme, dass das Gepäck bis IST transportiert worden ist). Hier ist dann wohl eher TK oder der Flughafen IST verantwortlich.
     
  13. kasi

    kasi Diamond Member

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    a) Da gebe ich Dir recht. Und deshalb hat LH es ja auch sehr leicht, immer erst einmal pauschal die Karte "höhere Gewalt" zu ziehen
    b) Da gibt es eine ganz einfache, international übliche Konvention: Die letzte Airline, die den Koffer hatte, bevor er hätte ausgeladen werden sollen, ist zuständig.
     

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