Erstattung der YQ bei Auslassen des Rückfluges

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von MD271184, 23. Juli 2009.

  1. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    Hallo ich habe mal ne Frage zur Erstattung des Treibstoffzuschlagen...

    Folgendes Beispiel :

    DUS - MUC - DUS gebucht. Preis Zusammenstellung 6 Euro Fare + 36,- YQ + 37,03 RD + 10,27 ,- Flughafensicherheit = 89,30


    So wenn ich jetzt nur DUS-MUC fliege und den Rest zurückforder ...was bekomme ich da zurück ?

    Meine Rechnung : RD ab München 19,41
    Flughafensicherheit ab München 5,52
    YQ 18,00 (wegen hälfte der Strecke, wobei ich mir da nicht sicher bin)

    Vielleicht kann mich ja jemand aufklären...Danke :)
     
  2. red star

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    Du bekommst etwas die Hälfte der Gebühren und Zuschläge zurück (ca 40€) abzüglich der neuen Gebühr (IIRC 30€). Dazu wird Dein Flug neu berechnet auf einen one-way und Dir werden so etwa 250-300€ in Rechnung gestellt.
    Aber die übriggebliebenen 10€, die kriegst Du wieder.
     
  3. miles-and-points

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    Guckstu, was ein Oneway für die geflogene Strecke gekostet hätte.

    red star war schneller...
     
  4. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    das wäre mir sehr neu wenn dabei eine Neuberechnung rechtens wäre....
     
  5. miles-and-points

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    Einfach versuchen - und daß die Neuberechnung "rechtens" sei,
    hat bisher in diesem Thread ja auch noch niemand behauptet.
     
  6. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    ja okay das stimmt ;) Naja bisher hatte ich damit keine Probleme....Is nur ärgerlich wenn Lufthansa diese 30 Euro berechnet neuerdings....bei den akutellen Onewaypreisen vergrault man nämlich so die Leute zu Air Berlin
     
  7. miles-and-points

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    Vielleicht werden aber auch nur Leute vergrault, die versuchen,
    durch Billigst-Return-Flüge mit anschließender YQ-Rückforderung
    die Tarifstruktur der Lufthansa (allzu "clever") zu unterlaufen? :idea:
     
  8. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    *gg* welche Struktur....ne aber mal im ernst....Für mich hat sich jetzt ausnahmsweise mal wieder ein Oneway ergeben und normal wäre ich wie immer Lufthansa geflogen aber bei den dortigen Oneway tarifen werde ich für den Flug dann wohl mal "Fremdgehen"....Deswegen sagte ich ja, dass mir der genau Sinn der Abschaffung der alten Oneway Tarife (glaube damals waren es 60 Euro) nicht einleuchtet....
     
  9. miles-and-points

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    Und Du glaubst, irgendwer wäre Dir deshalb jetzt "böse"? :roll:
     
  10. red star

    red star Platinum Member

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    Keine Probleme? Bisher wurde Dir bei einem RT in Buchungsklasse E nach one-way Benutzung problemlos die YQ zurückerstattet?
    Das würde Dich zu so einer Art Vielfliegerheroe machen. Glaub ich aber nicht so richtig.
     
  11. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    Keine Probleme? Bisher wurde Dir bei einem RT in Buchungsklasse E nach one-way Benutzung problemlos die YQ zurückerstattet?
    Das würde Dich zu so einer Art Vielfliegerheroe machen. Glaub ich aber nicht so richtig.[/quote]


    Wie gesagte das kam jetzt glaub ich dreimal in 4 Jahren vor und alle Flüge waren über Expedia gebucht....
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Leider ist "rechtens" (wobei das hier bis zu einer Gerichtsentscheidung auch nicht eindeutig unrechtmäßig ist) und "so wird es gemacht" nicht immer deckungsgleich. LH hat erst vor kurzem wieder kommuniziert, dass das so gemacht wird (wurde auch hier diskutiert).
     
  13. rs

    rs Silver Member

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    Das stimmt so nicht.

    Die Strecke wird wie geflogen berechnet, Basistarif DUS-MUC-DUS war ein E99F - repriced wird das Ticket dann entsprechend der geflogenen Strecke mit einem EFLYOW (da es in der selben Buchungsklasse ja einen OW-Tarif gibt).

    Der EFLYOW kostet 25.00 EUR Base Fare + 32.00 EUR YQ + 17.62 EUR RD + 4.75 DE = 79.37 EUR
    Somit wären 89.30 EUR abzgl. 79.37 EUR = 9.93 EUR zu erstatten.

    Für diese Erstattung kann dann je nach Buchungsweg eine Bearbeitungsgebühr anfallen, im von red star zitierten Fall der Direktbuchung bei Lufthansa wäre die tatsächliche Erstattung also 0.00 EUR da die Gebühr den Erstattungswert übersteigt :idea:
     
  14. red star

    red star Platinum Member

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    Danke für die Korrektur.
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wobei es in den allermeisten Fällen wohl so abläuft:

    Jemand möchte die St./Geb./Ker.Z. zurück.
    Ein/e MA berechnet die "negative Differenz".
    Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück.
    Alles ist okay.
     
  16. Reifel

    Reifel Gold Member

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    steht auch explizit in den Tarifbedingungen dass der One-Way-Preis nachberechnet wird, wenn der Rückflug nicht angetreten wird. Klar, ob das "rechtens" ist steht auf einem anderen Blatt, aber Du wirst ja schliesslich kaum das Prozessrisiko wegen ein Paar Euro tragen wollen...
     

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