EU beschließt höhere Freigrenzen für zollfreien Einkauf

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von raustral, 29. November 2006.

  1. carlo

    carlo Gold Member

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    Okay, Du merkst es offenbar nicht.


    Macht nichts, erklärt aber einiges. 8)

    Nichtdestotrotz einen ebenso unironisch gemeinten [​IMG] dafür, nicht in das übliche Verhaltensmuster gefallen zu sein.

    N8, map ...ich muß ins [​IMG]


    carlo [​IMG]
     
  2. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Na da ist wohl offensichtlich Hopfen und single malt verloren ...

    BITTE !
     
  3. insel

    insel Gold Member

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    moin,

    zum eigentlichen Thema:

    z.Zt. ist noch die Regelung 69/169/EWG aus dem Jahr 1969 gültig,
    am 27.02.2006 wurde die Richtlinie IP/06/238 vorgeschlagen und verabschiedet, diese soll eigentlich die Verordnung aus 1969 ablösen, die Presse hat sich bisher immer auf den
    ursprünglichen Vorschlag berufen, der zum 01.01.2007 in Kraft treten sollte.

    Zum 28.11.2006 sollte erneut die Ecofin zusammentreffen, um abschließend, den bisherigen "Kompromissvorschlag" zu verabschieden.

    Dieses soll nun hoffentlich noch rechtzeitig geschehen, die Zollbehörden in der EU, sind noch nicht, über eine Neue-Gesetzgebung informiert worden,
    bisher alles nur Vorschläge, Frankreich dämpft leider noch die Entscheidung.

    gruß insel
     
  4. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Hallo MaP,
    mal wieder Stress mit den anderen?
    Warum passiert es nur Dir?
    :D
    Viele Grüße
    Selenum
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Also ich kann beim besten Willen keinen "Streß" erkennen. :D

    Und bin weiterhin guter Hoffnung, daß hier irgendwann einmal eine/r
    sagen kann, wann denn nun die angekündigten neuen Regeln in Kraft
    treten werden.

    Denn darum - sorry - geht es mir doch (und anderen, wie sie erklärt
    haben, ja anscheinend ebenfalls): um die Erweiterung des Wissens.

    8)
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Gestern hat man mir in Zuerich drei Flaschen Wein im Transit abgenommen.
    Den Wein hatte ich im Airport Santiago gekauft, ordentlich versiegeln lassen, Rueckflug mit Swiss, Stop in Zuerich auf Weiterflug Frankfurt.
    Dort neue Kontrolle und Abnahme des Weines.
    Fazit.
    Es ist nicht erlaubt, wenn man von ausserhalb Europas kommt und einen Transitstop hat, irgendetwas ueber die erlaubte Menge 100 ML pro Artikel in dem 1 Ltr. fassenden Beutel mitzubringen.
    Da nuetzt die Versiegelung der Plastiktuete garnichts.
    Mir wurde dann empfohlen, neu einzuschecken und den Wein aufzugeben.
    Das ging nicht, da ich keine Zeit mehr hatte.
    Im uebrigen, wie gebe ich drei Flaschen Wein in einer Plastiktuete auf?
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Hi, HON2007,

    das hat mit den in diesem Thread diskutierten angekündigten neuen Freigrenzen im Zollverkehr aber nun gar nichts zu tun, sondern mit den nicht mehr so neuen EU-Sicherheitsbestimmungen, die im Bereich "Airports & Lounges" diskutiert werden: klick

    Zu Deinem Wein:

    Diese 3 Flaschen hast Du doch auf einem Airport "außerhalb der EU" gekauft. Also war es klar, daß Du ihn nicht wieder mit an Bord nehmen kannst. Hättest Du ihn in Lissabon hinter der Sicherheitskontrolle (natürlich ebenfalls versiegelt) oder an Bord einer in der EU zugelassenen Airline (mit jeweils Rechnung/Quittung vom gleichen Tag) gekauft, würdest Du den Wein auch beim Umsteigen als Handgepäck behalten können (sofern Du den Sicherheitsbereich nicht verlassen hast). So jedenfalls steht's geschrieben.

    Ob das nun sinnvoll ist (oder die blanke Hysterie), wird hier diskutiert:
    klick
    :D
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Weiß jemand mittlerweile wann die erhöhten Einfuhrgrenzen gelten? Auf http://www.zoll.de stehen immer noch die alten Einfuhrgrenzen.
     
  9. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Die Richtlinie ist auf europäischer Ebene noch nicht endgültig verabschiedet worden, wobei sich der Gesetzgebungsprozeß hier gut nachvollziehen läßt.

    Es schließt sich dann allerdings noch das Verfahren zur Umsetzung in nationales Recht an. Ich tippe auf einen verpflichtenden Umsetzungstermin nicht vor dem 31.12.2007 und der deutsche Fiskus hat kein Interesse daran, hier früher tätig zu werden.


    R.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Na super :twisted: ! Danke für die schnelle Antwort, Rostow!
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Muss schmunzeln:

    das ist ein klassischer Fall von Time-Lag.. Leider :)

    Der Wellensittich
     
  12. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Mann könnte auch sagen, daß mit der Ursprungsmeldung einfach zu hohe Erwartungen geweckt wurden....

    R.
     

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