Die Wettbewerbsbehörde der EU hat jetzt in einer Präzendenzentscheidung die Klage gegen eine Beihilfe des staatlich betriebenen Flughafens Bratislava für Ryanair abgewiesen. Derartige Unterstützungen dürften von staatlichen Airports genauso gewährt werden wie von privat betriebenen Flughäfen und stellten eine legale Wachstumsförderung dar und keine Staatshilfe. Die Entscheidung gilt nun wohl als wegweisend für ähnliche anhängige Verfahren. Das wird wohl einigen Leuten nicht gefallen, im Hinblick auf die Gleichberechtigung von staatlichen und privaten Airports ist das Urteil aber nur gerecht. Entweder alle oder keiner. http://www.aero.de/news-9622/EU-Marketinghilfe-fuer-Ryanair-in-Bratislava-legal.html
Hahn ist ja wohl als 100%ige Tochter von Rheinland-Pfalz auch ein staatlicher Flughafen. Und allein das 'Frankfurt' im Namen ist meiner Ansicht nach Wettbewerbsverzerrung... Aber das wurde ja schon verhandelt. :roll:
Leider. "Frankfurt-Hahn" ist als Bezeichnung eine Frechheit. BTW, hast du zufällig das Aktenzeichen der Entscheidung zur Hand? Danke. R.
Das müsste das "Frankfurt-Hahn"-Urteil sein: Urteil des LG Köln vom 19.03.2002, Az.: 33 O 391/01 zu Brtislava habe/finde ich nichts mir Aktenzeichen, ich hab nur das gefunden: http://www.aero.de/news/EU-Marketinghil ... legal.html