EU: Staatliche "Marketinghilfe" für Ryanair ist legal

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Guest, 28. Januar 2010.

  1. Guest

    Guest Guest

    Die Wettbewerbsbehörde der EU hat jetzt in einer Präzendenzentscheidung die Klage gegen eine Beihilfe des staatlich betriebenen Flughafens Bratislava für Ryanair abgewiesen. Derartige Unterstützungen dürften von staatlichen Airports genauso gewährt werden wie von privat betriebenen Flughäfen und stellten eine legale Wachstumsförderung dar und keine Staatshilfe. Die Entscheidung gilt nun wohl als wegweisend für ähnliche anhängige Verfahren.

    Das wird wohl einigen Leuten nicht gefallen, im Hinblick auf die Gleichberechtigung von staatlichen und privaten Airports ist das Urteil aber nur gerecht.
    Entweder alle oder keiner.

    http://www.aero.de/news-9622/EU-Marketinghilfe-fuer-Ryanair-in-Bratislava-legal.html
     
  2. Terminal 3

    Terminal 3 Bronze Member

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    Hahn ist ja wohl als 100%ige Tochter von Rheinland-Pfalz auch ein staatlicher Flughafen. Und allein das 'Frankfurt' im Namen ist meiner Ansicht nach Wettbewerbsverzerrung... Aber das wurde ja schon verhandelt. :roll:
     
  3. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Leider. "Frankfurt-Hahn" ist als Bezeichnung eine Frechheit.
    BTW, hast du zufällig das Aktenzeichen der Entscheidung zur Hand?

    Danke.
    R.
     
  4. Terminal 3

    Terminal 3 Bronze Member

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  5. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Danke.

    R.
     

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