Europcar - Welche Relevanz hat der Wohnsitz?

Dieses Thema im Forum "Bus & Bahn" wurde erstellt von nickstaub, 2. Juli 2009.

  1. nickstaub

    nickstaub Bronze Member

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    Hallo zusammen!

    Habe gerade im Internet nach eine günstigen Rate für ein Auto in Olbia (Sardinien) gesucht.
    Beim probieren habe ich herausgefunden, dass sich die Preise je nach Wohnsitz teilweie recht deutlich verändern.

    Der Wohnsitz kann im Preisanfragescript verändert werden und bishe hat mir Spanien die günstigsten Raten angezeigt.
    Die Sprache auf der Page bleibt aber trotzde in deutsch.

    Meine Frage wäre, ob jemand noch ein Land kennt, in welchem man günstigere Raten erhält und vor allem, ob das bei Europcar durchgeht, wenn ich Wohnsitz spanien angebe?
    Vielleicht hat das ja schon der ein-oder andere von euch gemacht?

    Danke & Viele Grüße,
    Nickstaub
     
  2. Boris

    Boris Bronze Member

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    Theoretisch dürfte es für EU-Bürger keine unterschiedlichen Preise mehr für Dienstleistungen innerhalb der EU geben. Klar, die Praxis sieht anders aus.
    Ich glaube nicht, dass jemand dann nachfragen wird - wie soll den das bei der Station dann gerechtfertigt werden, wenn du mit der Mietwagen-Confirmation in der Hand auftauchst? Dort steht der Preis drauf, der RA kann ja schlecht sagen "Oh, sie sind aus Deutschland, dann zahlen sie mehr." Ich vermute, die Klage von der EU möchte kein Autovermieter abbekommen...
     
  3. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Das ist natürlich nicht richtig. Ganz so weit ist die Vertragsfreiheit durch die EU nun doch nicht eingeschränkt.
     
  4. kuususi

    kuususi Bronze Member

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    Sondern? Wenn du schon solche Pauschal-Statements abgibst, waere es hilfreich zu erlaeutern, warum.
     
  5. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Pauschal (falsch) war die Aussage "Theoretisch dürfte es für EU-Bürger keine unterschiedlichen Preise mehr für Dienstleistungen innerhalb der EU geben". Das nur vorausgeschickt.

    Die Waren- und Dienstleistungsfreiheit gilt zunächst nur für die Mitgliedsstaaten der EU, das heißt (grob gesagt) Gesetze, Verwaltungshandeln und gerichtliche Entscheidungen dürfen den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU nicht ohne rechtfertigenden Grund behindern.

    Als Privatperson darfst Du im Grunde genommen gerne noch zwischen verschiedenen Kunden differenzieren. Genauso wie ein Damenhaarschnitt trotz allgemeinem Diskriminierungsverbot teurer sein darf als ein Herrenhaarschnitt (oder umgekehrt), darf eine Kfz-Versicherung für ein Fzg mit einem Kennzeichen HH-usw. teurer sein als eine mit einem Kennzeichen SE-usw. und darf ein Mietwagen für einen deutschen Staatsbürger teurer sein als für einen spanischen. Den Rest gibts dann bei entsprechender Recherche im Internet oder beim Europarechtsprofessor Eures Vertrauens.
     
  6. Boris

    Boris Bronze Member

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    Was hat denn das mit der Herkunft des Kunden zu tun? No na wird der Eintritt in das Kino mit nicht-jugendfreien Filmen ums Eck für Männer teurer sein als für Frauen. Probleme wird ganz sicher der Friseur bekommen, der für den Haarschnit des Kunden aus dem Nachbardorf 5€ verlangt, für den Geschäftsreisenden aus Zürich aber 15€. (Wäre ja eine Preisdiskriminierung wie aus dem Bilderbuch und damit verboten).


    Warum wurden dann seitens der EU die Preisunterschiede bei den Flugtickets verboten? Im Endeffekt ist es ja dasselbe - ich denke, es gibt bei den Mietwägen noch keinen Präzedenzfall, der bis zum obersten EU-Gerichtshof gegangen ist.
    IMHO ist es schlichtweg (die in der EU verbotene) Diskrimierung, wenn für exakt die gleich Dienstleistung für Leute aus verschiedenen EU-Ländern verschiedene Preise verlangt werden.
    Als Beispiel fallen mir noch die verbilligten Skipässe für Einheimische ein, welche auch de facto von der EU verboten wurden (unter Berufung auf die Diskriminierung). AFAIK hat da ein deutscher (oder holländischer) Ferienhausbesitzer geklagt, dass er auch den Einheimischen-Tarif möchte, wobei ihm dann Recht gegeben wurde - wenn auch nicht ganz so, wie gewünscht, sondern der Endeffekt war der, dass es die Einheimischen-Tarife einfach gar nicht mehr gibt.
     
  7. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Hast Du für all diese Behauptungen irgendwelche Nachweise - außer "AFAIK"?
     
  8. Boris

    Boris Bronze Member

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    Preis bei den Airlines: EU Verordnung 1008/08
    Skipässe: EU-Dienstleistungsrichtlinie
     
  9. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Danke. Ich nehme manches zurück und behaupte in diesen Punkten das exakte Gegenteil. Insbesondere die Dienstleistungsrichtlinie und dort Art. 20 erscheint einschlägig.

    Interessant dort allerdings Abs. 2 2. Halbsatz:
    "dies berührt jedoch nicht die Möglichkeit, Unterschiede bei den Zugangsbedingungen vorzusehen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind."

    Das verschiebt natürlich aber trotzdem die Argumentationslast deutlich in mein Feld.

    Wieder was gelernt. Vielen Dank und Entschuldigung für das allzu arrogante Auftreten
     
  10. Boris

    Boris Bronze Member

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    Kein Problem.
    Wie gesagt, ich denke, hier sind die Summen - im Gegenteil zu den Tickets - zu gering, als dass viel Aufheben darum gemacht werden würde.
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Mietwagen-Firmen es einfach so lassen werden nach dem Motto "Die paar Leute, die es wissen, sollen mit einem 'falschen' Land buchen, 99,9% wissen es ohnehin nicht". Vermutlich im Wissen, dass es niemals einer Klage standhalten würde.

    Noch kurz ein Zitat von der Seite der europäischen Kommission:
    Stärkung der Rechte der Dienstleistungsempfänger, zum Beispiel durch die Verankerung des Diskriminierungsverbots (Artikel 20, 21), das beispielsweise verhindern würde, das europäische Bürger nur aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit andere Eintrittsgelder für Museen zahlen müssten.
    Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... t04_de.htm
     
  11. Paule22

    Paule22 Silver Member

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    In Dänemark ist es bei Europcar z.B. so, dass man mit dänischem Wohnsitz sehr begrenzte Freikilometer hat und mit ausländischer Adresse alle Kilometer inklusive sind. Selbst die Autos sind je nach Wohnsitz unterschiedlich. Das liegt daran, dass wenn ein Ausländer die Autos mietet, die Verleihfirmen keine 25% Autosteuer bezahlen müssen.
     
  12. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Das ist möglicherweise ein Beispiel für "objektive Kriterien", anhand derer diskriminiert werden darf. Wobei dann natürlich die Frage ist, ob nicht die "Autosteuer" europarechtswidrig ist.
     
  13. DA40

    DA40 Bronze Member

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    Nein, nennt sich Inländerdiskriminierung, die bisher noch in Ordnung ist. Hier wird ja gerade nicht der grenzüberschreitende Verkehr behindert... Die EU hat keine Kompetenz zum Schutz innerhalb des Heimatstaates 8) .
     

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