Eurowings- Erbitte Hilfe wegen Flugverlegung durch Eurowings in Schulzeit-Ersatz?Was tun?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Elienor, 31. März 2017.

  1. Elienor

    Elienor Einsteiger

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    es wäre schön wir würden Hilfestellung bekommen.

    Wir haben Ende Nov 2016 bei Erscheinen des neuen Flugplans Orlando mit Eurowings BEST ab Koeln gebucht, exakt Samstag mittag bis Samstag abend, 7.-21.Oktober 2017, da unser Kind im August eingeschult wird.

    Jetzt kam eine Mail mit der Verlegung auf Freitag, den 6. Oktober mittags 12:35 hin und Freitags zurück.
    Wir reisen aus Wiesbaden an und freitags ist Unterricht.
    Also-ausser man liefert sich dem unklaren Wohlwollen der Schule aus- no go.

    Wir können " stornieren" oder : " durch Umbuchung entstandene Mehrkosten werden nach Erhalt der entsprechenden Belege gerne geprüft ".

    Die Frage ist nun: Muss EW uns gleichwertige Flüge, zB Lufthansa Premium Eco, am Samstag nach Florida besorgen bzw den Mehrpreis erstatten?
    Wie ginge man da vor?

    Vielen Dank für Hilfe.
     
  2. charlie

    charlie Gold Member

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    Üblicherweise sind hier keine Juristen permanent Online: Flightright wäre hier eine Alternative/ Option.
     
  3. Elienor

    Elienor Einsteiger

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    Hallo, danke, diese Seite hilft nur wenn der Flug stattgefunden hat...
     
  4. charlie

    charlie Gold Member

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    Da hast Du natürlich Recht- Sorry.
     
  5. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Da kannst du nichts machen. Natürlich gilt die EU Richtlinie 261/2004. Allerdings regelt Art. 5 Abs1 c)i), dass keine Ausgleichspflicht besteht, wenn der Flug mehr als 2 Wochen vor Abflug annulliert wird. Eine erhebliche Vorverlegung wird wie eine Annullierung behandelt.
    Vgl. AG Hannover, Urt. v. 11.04.2011 – 512 C 15244/10

    Wird ein Flug erheblich nach vorne verlegt, so wird dies wie die Annullierung des Fluges behandelt. Als erheblich gilt dabei in jedem Fall eine Vorverlegung ab 10 Stunden.
    (bei Google-Suche zu finden unter: "AZ 512 C 15244/10 reise-recht-wiki").

    Eine (für dich allerdings ungünstige) Alternative haben sie ja angeboten.
     

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