Flüge bei Opodo gebucht, Flüge teilweise abgesagt

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von LILLYUNDMIA1, 20. September 2014.

  1. LILLYUNDMIA1

    LILLYUNDMIA1 Newbie

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    Hallo und Guten Tag liebe Forianer!

    Bin ganz neu hier im Forum und habe gleich mal mehrere Fragen an die erfahrenen Usern.

    Habe Anfang des Jahres bei Opodo Flüge von LNZ-FRA-NYC- weiter nach Mexiko City und Cancun - Houston - FRA - LNZ gebucht. Der Grund warum ich dies Teilstrecken gebucht habe waren auch unter anderem das ich 2 Langstrecken Flüge mit der 388 absolvieren hätte können.
    Durch Zufall habe ich gestern erfahren das der Flug von FRA nach NYC nicht wie ursprünglich mit der 388 sondern mit einem Stinknormalen 340er Flieger stattfindet. (1.te große Enttäuschung)
    Nun stellte ich auch fest das am Tag der geplanten Flugreise von CUN-nach Houston kein Flug stattfindet. Die Dame von Lufthansa teilte mir mit das ich nur einen Tag früher oder später fliegen könnte.

    Jetzt meine Frage ... muss die Fluglinie für die Verlängerung die Hotelkosten bezahlen? Sehe nicht ein warum ich die bezahlen sollte.
    Und kann man aufgrund dessen die komplette Reise umbuchen .... das ich von Germany z.B. wie geplant z.B. von einem anderen Flughafen mit der 388 nach NYC fliegen kann?

    Von Opodo habe ich bis dato keinerlei Info bekommen das der Flug abgesagt wurde. Wenn ich wegen spezieller Gepäckanfrage nicht mit der Hotline der LH telefoniert hätte wüßte ich bis heute nicht das der Flug gar nicht stattfindet.

    Vielleicht können die Erfahrenen Vielflieger was dazu sagen, Danke

    LG Peter
     
  2. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Erstens, der Wechsel des Fluggeräts begründet nicht im geringsten irgendwelche Ansprüche
    Zweitens, wenn der Flug von CUN nach IAH auf einem seperaten Ticket ist, begründet das ebenfalls keinen Anspruch auf Umbuchung der Langstrecke
     
  3. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    ...und falls ein Ticket, kannst Du kostenlos stornieren oder eine Umbuchung akzeptieren. Anspruch auf irgendwelche Erstattung hast Du nicht. Allerdings musst Du noch eine off. Information per Mail oder Call über die Änderung bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, hast Du durchaus Entschädigungsanspruch.

    Fluggerätwechsel ist jederzeit möglich und auch erlaubt. Hier hast Du, wie von PP bereits geschrieben, keinerlei Ansprüche.
     
  4. LILLYUNDMIA1

    LILLYUNDMIA1 Newbie

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    Erstmals Danke für eure Antworten.
    Also die ganzen Flüge sind als ein durchgängiges Ticket gebucht. Aber was ist mit dem abgesagten Flug von Cun nach IAH seitens der Airline? Wenn der erst am nächsten Tag geplant ist kann ich mir nicht vorstellen das ich für eine Zusatznacht aufkommen muss.
    Als Alternative würde mir ein Flug angeboten werden der von Cun nach New York geht, was aber einen Flughafenwechsel bedeuten würde. Ob sich das innerhalb 3,5 Stunden ausgeht mag ich zu bezweifeln. Und wie sind da die Kosten? Ich wollte ja nicht zurück nach New York, wer kommt da z.B. für den Transfer von Newark zum J.F.K auf? Gibt es da eine Regelung?

    LG Peter
     
  5. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Solange du die Flugzeitenänderung mehr als 14 Tage vor der Reise mittgeteilt bekommst
    bleibt dir nur anzunehmen (und die Zusatznacht selber zu bezahlen) oder komplett zu stornieren
     
  6. Jet1

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    Nein, das stimmt so pauschal nicht. Weil es sich um internationale Flüge von und nach Österreich handelt, können durchaus Ansprüche nach österreichischem Recht und/oder dem Montrealer Übereinkommen bestehen. Der User Schlesinger, „Hausjurist“ des Vielfliegerforums, kann dazu möglicherweise Genaueres schreiben.
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Nachfragen: Auf welcher Fluggesellschaft wurden wann (Buchungsdatum) welche Flüge (ein durchgängiges oder mehrere Tickets) für wann (Flugdaten) gebucht?
    Wann erfolgte die Absage des einen Fluges.

    Soviel schonmal vorweg: Wie schon aus den anderen Antworten hervorging, führt ein Wechsel des Fluggerätes zu keinen Schadenersatz- oder Minderungsansprüchen des Passagiers gegen die Airline.
     
  8. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Und ich unterstelle euch mal das ihr in Economy fliegt, da ist der Wechsel von einem A380 auf einen A340 eher zu begrüßen. Das Ding sieht für Eco Paxe nur von außen gut aus...
     

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