Hallo, ich habe vor einem halben Jahr Flüge nach NY mit LH über ein bekanntes Reiseportal gebucht. (Bezahlung mit meiner KK) Jetzt ist es bald soweit, aber der Flugpreis ist bis zum heutigen Tage nicht meiner KK belastet worden. Was soll ich tun?? Mich freuen, nix sagen und fliegen? Oder kann es noch zu Problemen am Check-In kommen?? (Flüge sind ganz normal via M&M unter "Meinen Buchungen" gelistet) Wer hat Erfahrungen?? Vielen Dank
obwohl ich die Rechnung mit dem Vermerk "Rechnungsbetrag wurde Ihrer KK belastet" als "Bestätigung" habe??
Bei LH darst Du auch doppelt bezahlen - ist alles schon passiert. Nur mit der Rückzahlung haperts da. Vielleicht liegt der Fehler jedoch auch nur bei Deiner Bank oder der des Reiseunternehmens. Dann hat LH das Geld bekommen und alles ist in Ordnung, nur Dir wurde nichts abgebucht.
Wenn das Ticket ausgestellt ist (Ticketnummer in der Buchung????) wuerde ich es machen. Meist ist die fehlende Belastung jedoch ein Zeichen dafuer, dass das Ticket noch nicht ausgestellt wurde. Und das kann / wird am Flughafen zu Problemen fuehren. S
Nicht "kann" sondern wird garantiert am Airport zu Problemen führen! Er kann es dann ja mal mit Online Checkin probieren .... da wird es schnell klar werden was am Airport passieren wird
Ich rate nicht zum schummeln, sondern gehe davon aus, dass die Prozesse des Reisebueros / LH sicherstellen dass die Zahlung erfolgt. S
Sollte deutsches Zivilrecht angewendet werden, so wird die Zahlung des Flugpreises erst nach vollständiger Erbringung der Beförderungsleistung fällig. Also nach Absolvierung von Hin- und Rückflug. Vielleicht möchte sich die LH in diesem Fall an die gesetzlichen Vorgaben halten und wird den Flugpreis erst nach dem kompletten Flug beanspruchen? :idea:
Diese Theorie solltest Du 'mal der DB und den anderen Beförderern (zBsp Bus Betriebe) mitteilen, damit da endlich 'mal Ordnung ins System gebracht wird :lol:
Oft hilft ein Blick ins Gesetz zur Rechtsfindung! :lol: Guckst Du hier, da gibt es noch so ein paar Verrückte, die diese "Theorie" glauben: http://www.etp24.de/lexikon/artikelanze ... ngsvertrag :lol:
Hattest Du Dich nicht damit gelobt, Inhaber eines Diploms, sogar von einer Universität, zu sein? Dann solltest Du in der Lage sein, einfache Texte zu erfassen und zu verstehen. Aber ich helfe gerne. In dem Link wird der Luftbeförderungsvertrag als Werkvertrag eingeordnet. Für Werkverträge gelten dann die §§ 631 ff BGB. Zu Werkverträgen hier weiterlesen: http://www.etp24.de/lexikon/artikelanze ... erkvertrag Der Handwerker, der Monteur bekommt seine Vergütung erst, wenn die Rohre verlegt, das Bad eingebaut wurde. Freilich kann Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart werden. So auch - meist - beim Luftbeförderungsvertrag.
Ticket wurde ausgestellt und ich hab auch die E-Ticketnr. Zudem habe ich bei LH angerufen und die haben mir den Zahlungseingang bestätigt. Von meinen Bankkonto bzw. KK wurde aber nie Geld eingezogen.