Flug AMS - NY gestrichen - Fluggastrechte?

Dieses Thema im Forum "United" wurde erstellt von marian, 1. Februar 2011.

  1. marian

    marian Silver Member

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    Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    Flug über Expedia gebucht: AMS-NY (Rück JFK-FRA).

    Flug wurde gestrichen wegen eines Schneesturms in NY (mündl.Auskunft).

    Sofort kostenlos angeboten und umgesetzt: Übernachtung in einem Park Plaza (leider in der Pampa)
    in AMS mit kosenlosem Abendessen und Frühstück. Shuttle kostenlos.
    Umbuchung auf Flug von US Airways nach Philadelphia am Folgetag (war mein Wunsch, weil ich dort eh hin wollte mit dem Bus an diesem Tag).

    Meine Frage, weil ich die Fluggastrechte nicht durchblicke: Habe ich sonst noch Rechte?
    Ich vermute, dass es wegen der außergewöhnlichen Umstände (Wetter) nicht der Fall ist und ich zufrieden sein kann mit
    dem, was ich erhalten habe?

    Danke für (zeitnahe! ;) Hinweise!
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Was willst Du noch mehr...... .??? Unglaublich was manche Leute fuer Ansprueche haben.

    S
     
  3. marian

    marian Silver Member

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    Kannst Du lesen? "Ich vermute, dass es wegen der außergewöhnlichen Umstände (Wetter) nicht der Fall ist und ich zufrieden sein kann mit dem, was ich erhalten habe?"
     
  4. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

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    War das nicht ein Error-Fare? Die günstigsten Tickets gabs dabei immer ab AMS.
    Abflugort/Ankunftsort an verschiedenen Orten
     
  5. marian

    marian Silver Member

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    Ich weiß nicht, ob das ein Error-Fare war. Woher soll ich das auch wissen?! Und selbst wenn: Was würde das für eine Rolle spielen?
     
  6. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

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    Naja,meine Annahme wegen des Error Fare deswegen, weil du ab AMS in die USA geflogen bist und der Rückflug nach FRA ging.
    Vor einigen Monaten konnte man bei Ausnützung dieser Konstellation, soweit ich mich erinnere um ca. 200 EUR buchen

    Wenn du hohe Regressforderungen stellst, berechnet dir möglicherweise die Fluggesellschaft den tasächlichen (damals gültigen) Tarif.
    Ich gebe zu: nicht sehr wahrscheinlich, aber prinzipiell nicht unmöglich
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Nein, wenn die planmäßige Durchführung des Fluges wetterbedingt unmöglich war, begrenzen sich deine Ansprüche auf Unterstützung und Betreuung, was ja geleistet wurde. Einer Ausgleichszahlung steht Art. 5 Abs. 3 EU-Verordnung entgegen.
     

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