Flug Annullierung von Gulf Air

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von fibo, 8. Januar 2013.

  1. fibo

    fibo Einsteiger

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    Hallo ich habe eine mail von Opodo bekommen:
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    Ihre Fluggesellschaft hat sich aufgrund einer Änderung Ihres Reisplanes zur oben genannten Buchungsnummer mit uns in Verbindung gesetzt.
    Mindestens eine Leistung Ihres Fluges wurde seitens der gebuchten Fluggesellschaft ersatzlos gestrichen.
    Eine Alternative kann Ihnen seitens der Fluggesellschaft nicht angeboten werden.
    Wir möchten Sie daher bitten, sich direkt an die ausführende Fluggesellschaft zu wenden.
    Auf Wunsch führen wir gern eine kostenfreie Stornierung Ihrer Flugbuchung durch.
    Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch mit uns in Verbindung.
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Flugzeitenänderungen/Flugstreichungen generell im Verantwortungsbereich der jeweiligen Fluggesellschaft liegen.
    .....gekürzt..........
    Wir bedauern die Unannehmlichkeiten sehr, die Ihnen durch die Entscheidung der Fluggesellschaft entstanden sind.

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    Es geht um den Rückflug der wurde annulliert und zwar wäre dieser am 22.2.2012 gewesen. (FRA - Colombo (sri-lanka))
    Da mir keine andere Alternative angeboten wurde, muss ich den Flug stornieren und neu buchen.
    Jetzt muss ich ein Flug nehmen der sehr viel teurer ist als vor ein halbes jahr. (Logisch,)
    Kann ich die Differenz bei Gulfair einfordern, ist Gulfair generell in der Schadenersatzpflicht ? Da ja mehr als 3 Wochen vor Flugantritt annulliert wurde.
    Was mach ich jetzt allgemein.

    Gruß fibo
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Geld zurück, mehr gibt es nicht.
    Da es um den Rückflug geht, würde die EU Richtlinie nicht gelten, für Nicht EU Airlines gilt sie nur für Abflüge ex EU. Auch nach der Richtlinie hättest du allerdings nichts bekommen außer Rückerstattung, da das Canceln , wie du schon bemerkt hast, "langfristig" erfolgte.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das sehe ich anders. Es gibt zwar keine Entschädigung nach der EU-Verodnung über die Fluggastrechte, aber für den gestrichenen Rückflug bestehen aufgrund des abgeschlossenen Beförderungsvertrages (wenn deutsches Recht anwendbar ist) Ansprüche nach dem BGB. Die Airline darf es sich nicht so einfach machen und nur die Erstattung des Flugpreises anbieten, sondern muss für eine Ersatzbeförderung auf ihe Kosten sorgen.
     
  5. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Eine sehr gewagte Auslegung...... :wink:
     
  6. rookie99

    rookie99 Lotse

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    Flug von Gulf Air stornieren, neues Ticket bei ner anderen Airline buchen und den Differenzbetrag von Gulf Air notfalls einklagen.

    Hat damals bei Air Berlin bei mir ohne Anwalt funktioniert, weiss allerdings nicht, wie es bei Gulf Air ist.
     

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