Tja nun ist mein Flug am 07.02 ab Athen von Emirates gecancelt wurden und auf den 08.02 verschoben. Arghhhhhh. Lufthansa kannmich natürlich nicht mehr umbuchen und statt A380 gibt es nun 777-300 :? Also muss ich wohl oder übel einen Tag in Athen verbringen und hoffen das der Flieger auch am 08.02 fliegt ... Ob das wohl mit den Problemen des A380 zusammenhängt oder arbeitet am 07.02 einfach keiner in Griechenland? Irgendjemand mit einem guten Hoteltipp?
EK: Flug ATH - DXB - PVG gecancelt Meine Frage war ja nicht, was sie getan haben, sondern ob sie Dich nicht auf einen (falls vorhanden) anderen Flug (mit einer anderen Fluggesellschaft, z.B. LH) hätten umbuchen müssen ...
Auch EK ist bei Abflügen aus der EU an die Richtlinie 261/2004 gebunden. Danach hast du Anspruch auf Ersatzbeförderung zum "frühestmöglichen Termin". Wenn EK damit nur die eigenen Flüge meint, hast du Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Art. 5 Abs.1b) iVm Art. 9 Abs.1. Das sind Mahlzeiten, Übernachtung und Beförderung dorthin. Das weiß EK, sie sind schon oft genug in D verklagt worden.
Für den Fall, daß Du das "Angebot" von EK für die Umbuchung auf den Folgetag noch nicht angenommen hast: Viel Glück. Falls doch, wünsche ich Dir noch mehr. 8)
Sagen sie. Klar. Aber "Umbuchung" muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß man Dich nur auf einen "eigenen Flug" umbucht. Es sei denn, der Passagier würde solch ein "Angebot" annehmen. Dann freut man sich.
Hier noch mal der Artikeltext. Ich bin 2 Wochen vor Abflug unterrichtet wurden. c) i) Arghhh. Na dann mache ich mir einen schönen Tag in Athen. Aber Danke für die guten Antworten. Hätte bis auf ein paar Stunden fast geklappt. (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten, b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. (2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung. (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. (4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.
Ist das so? Das war mir bei Deinem Eröffnungspost bisher nicht so klar gewesen. Aber jetzt, wo Du's sagst... Hast Du irgendwas an den Stimmbändern? Arghhhhh.
Hi map, Ich habe heute die email erhalten und heute angerufen. Wobei wenn ich den text richtig lese beziehen sich die 2 wochen ja auf die auf c) ausgleichzahlungen ....
Also, ich habe nichts an den Stimmbändern war nur ärgerlich. Hotline hat nichts gebracht. Ich interpretiere das so, dass ich eigentlich Anspruch auf betreuungskosten hätte aber keinen Anspruch auf Ausgleichzahlungen (da 14 Tage Frist). Emirates sieht das in der Hotline anders. Ich werde A) Versuchen das am 07. In Athen mit Emirates zu klären. Die werden ja hoffentlich irgendwo am Flughafen zu finden sein B) die Rechunng des Hotels an Emirates senden mit dem Hinweis auf die Richtlinie Die Begründung von Emirates ist, dass Sie nicht verantwortlich für den Flug nach Athen seien und das mein Problem nun wäre, das ich einen Tag früher da bin. Richtig kann das nicht sein ... Falls jemand ähliches erlebt hat, bin ich natürlich für Infos dankbar Gruss MFT
also ich fliege am 7/2 MUC-DXB EK50 A380 und dann morgens um halb 4 am 8/2 DXB-PVG EK302 A380 ,,,,,,, hab noch keine Email von Emirates bekommen
So ist es. Die erhälst du nicht, alles Andere sehr wohl. Das ist auch bei LH teilweise so, dass die selbst am Counter Behauptungen aufstellen, die nichts mit den Regelungen der VO zu tun haben. Ist entweder Unkenntnis oder die Vorgabe, alles erst einmal abzulehnen.
Also die Begründung von EK: Die Begründung kann ja nicht sein, dass ich ein Ticket von Muc nach Ath habe. Ist ein wenig wie Don Quijote. Emirates stellt sich "stur" und egal was man schreibt oser sagt es wird abgelehnt. Da ich nach PVG muss bringt es auch nichts den Flug abzusagen. Und verklagen wegen 1 Übernachtung: naja, ob sich das lohnt? Denke eher nicht. Vg mft
Ich hätte an deiner Stelle die Zubringerflüge ohnehin einen Tag vor Abflug bzw. einen Tag nach Ankunft in ATH gebucht,weil es bei solchen Flügen einfach sicherer ist ! Desweiteren würde es,zumindest teilweise,das doch eher umständliche Routing rechtfertigen,weil es doch ein Komfortgewinn wäre,insbesondere wenn man zu seinem Heimatflughafen sowieso eine lange Anreise hätte !
Hi, danke für deine Antwort. 2 Tage jeweils in Athen bleiben hätte den Kostenvorteil ja schon (leider) fast zunichte gemacht. So günstig ist Athen ja auch nicht. Aber vom Komfortgedanken hast du sicher Recht. Ist mir noch nie passiert, dass ein Flug komplett gecancelt wurde (und das 14 Tage vorher). Warum auch immer so ein Flug gecancelt wird ... Flieger hat EK doch genug. Aber Tatsache ist ja, dass EK sich um mich "kümmern" müsste und es nicht tun will. Das ist ja das Problem. Und je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr denke ich das es so nicht richtig von EK sein kann. Ich könnte ja auch in Griechenland Urlaub gemacht haben und müsste nun eine Nacht länger im Hotel schlafen. Es geht ja nicht um Schadensersatz. Aber es geht darum, dass Emirates mich ja auch bei einer anderen Fluggesellschaft buchen könnte (z.B. Qatar) das kommt ja täglich vor. Und selbst auf der LH Seite steht Auch LH nimmt ausdrücklich Bezug auf die Ausgleichsleistung bei "Information über die Annulierung mindestens 14 Tage vorher (ff.)" Naja :evil: