Flug nach dem Check-In stornieren - Rückerstattung?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von luggi, 19. September 2009.

  1. luggi

    luggi Bronze Member

    Beiträge:
    179
    Likes:
    0
    Hallo,

    ich fliege nächsten Montag innereuropäisch. Weil ich wohl erst relativ knapp vor der Abflugzeit weiß, ob ich überhaupt hinmuss, hab ich auch gleich Buchungsklasse C gebucht, also volle Rückerstattung minus TSC.
    Nun frage ich mich, ob der Check-In daran etwas ändert - werden da irgendwelche Gebühren "verbraucht", die nicht mehr zurückerstattet werden können? Ansonsten würde ich halt vor dem Check-In-Schalter campen anstatt airside zu warten...

    Grüße,

    Lukas
     
  2. flyglobal

    flyglobal Bronze Member

    Beiträge:
    204
    Likes:
    0
    By Business C = flex busines sollte es gehen auch nach dem check in noch zu stornieren. Ich gehe mal davon aus, daß du nur mit Handgepäck eincheckst. Allerdings kann man das campen ja vermeiden, wenn man eher später als früher zum Airport geht. Kommt aber darauf an von wo der Flieger geht. FRA Außenposition oder A36 wäre so worst case, kleine Airports natürlich kürzer, aber welches business ist so knapp.

    Ansonsten hilft: LH anrufen den Fall schildern und fragen ob man noch in der Lounge entscheiden kann zu fliegen.

    gruß

    Flyglobal
     
  3. servicechannel

    servicechannel Co-Pilot

    Beiträge:
    35
    Likes:
    0
    Du kannst, ohne Probleme, jederzeit entscheiden, doch nicht zu fliegen. Das ist dein gutes Recht und dank deines C-Tarifs (Full Fare) auch problemlos danach umbuchbar. Ich würde jedoch darum bitten, kein Gepäck einzuchecken und nur mit Handgepäck zu reisen, damit dein Gepäck nicht wieder unnötigerweise ausgeladen werden muss. Aber ich denke, dass versteht sich von selbst...
     
  4. michiffb

    michiffb Silver Member

    Beiträge:
    362
    Likes:
    0
    Also ichwürde den Flug auich nicht stornieren, denn das erzeugt Gebühren.
    Der Tarif ist flexibel deswegen einfach verschieben auf den Termin, an dem Du dann wirklich fliegst.

    Ich glaube bis zu einem Jahr ist das möglich.
     
  5. luggi

    luggi Bronze Member

    Beiträge:
    179
    Likes:
    0
    Vielen Dank für die Antworten!
    Ein Anruf bei Tante LH bestätigt das auch: ob man eingecheckt ist oder nicht, macht für die Stornierbarkeit keinen Unterschied, problematischer wird's erst, wenn am Gate die Bordkarte durch den Scanner gezogen ist.

    Grüße,

    Lukas
     
  6. servicechannel

    servicechannel Co-Pilot

    Beiträge:
    35
    Likes:
    0
    Selbst dann ist es kein Problem, da das Ticket zu diesem Zeitpunkt noch nicht "entwertet" ist. Aber wer sich da erst entscheidet - naja, dazu sag ich dann nix :lol:
     
  7. Reifel

    Reifel Gold Member

    Beiträge:
    799
    Likes:
    0
    Einfach auschecken lassen (am Schalter oder telefonisch) und dann ist der Coupon wieder auf Open, Du bist in keinem System mehr eingecheckt und kannst das Ticket zu den entsprechenden Tarifbedinungen erstatten.
     
  8. berni72

    berni72 Bronze Member

    Beiträge:
    120
    Likes:
    0
    Wie ist das, wenn man einen Teilabschnitt angetreten hat? Kann man dann den rest stornieren?

    Beispiel: Es ist noch unklar, ob ein Meeting in den USA stattfindet. Dennoch fliegt man mal den Zubringerflug nach FRA. Dort stellt sich raus, daß das Meeting nicht stattfindet, d.h. der Flug FRA nach USA braucht nicht angetreten zu werden. Wie sieht es denn da mit Storno aus? (und kann man die Teilstreckte FRA-Ausgangsflughafen noch nutzen?)
     
  9. servicechannel

    servicechannel Co-Pilot

    Beiträge:
    35
    Likes:
    0
    Jein. Erstmal ist das Ganze abhängig vom Ticket (Sondertarif oder Full-Fare). Dann ist es so, dass das Ticket, neuberechnet werden muss, nachdem du die erste Flugstrecke genutzt hast.

    Hierzu auch folgender Artikel
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,640422,00.html

    Da die Zubringerflüge in Verbindung mit einem Langstreckenflug wesentlicher günstiger sind, als ein normaler Inlandsflug, würde eine Flugpreisneuberechnung erfolgen. Einfach mit dem Ticket zurückfliegen ist ebenfalls nicht möglich, da die internationalen Strecken nicht genutzt sind. Man würde dir also, nachdem du das Ticket genutzt hast, theoretisch den Flugpreis runterrechnen auf die Strecke nach Frankfurt und die Differenz erstatten und dann müsstest du ein neues Ticket haben für den Rückflug zum Ausgangsflughafen.

    Soweit meine Ansicht zu dem Thema :lol:
     
  10. Reifel

    Reifel Gold Member

    Beiträge:
    799
    Likes:
    0
    Dem ist tatsächlich so. Man betrachtet alle Segmente als "zusammenhängende Reise". Die LH-Tarifbedingungen sehen vor dass bei Teilnutzung eine komplette Neuberechnung des Tarifs erfolgt. Da kann der One-Way von Berlin nach Frankfurt durchaus ganz schön teuer werden und im schlimmsten Fall darf man sogar noch nachzahlen! Von daher sollte man sich gut überlegen ob man wirklich storniert oder einfach nur den Rest des Tickets verfallen lässt (wobei selbst dann die Airlines sich vorbehalten das Ticket neuzuberechnen, in der Praxis dürfte die Anzahl in Fällen äusserst gering sein).
     

Diese Seite empfehlen