Hallo, aus aktuellen anlass: innerdeutscher flug 15 minuten vor abflug wegen S T R E I K anulliert. ersatzflug bei anderer fluggesellschaft (von airberlin gebucht) , abflug solllte 3 stunden nach anullierten flug sein, mit 1.10 h verspätung ging es dann los. besteht anspruch auf entschädigung nach fluggastrechte eu 261/2004 250 euro :?: hat jemand erfahrung mit geltungmachung entschädigung ? reicht mail ? fristen ?
Die EU Regelung ist doch in der Praxis kaum durchzusetzen. Die Fluggesellschaft kann sich immer auf höhere Gewalt berufen, auch bei technischem Versagen kann sie behaupten es war unvorhersehbar. Bei LH z.B. ist dieser Standartsatz schon länger in den Textbausteinen, ob er passt oder nicht. Ich habe vor einigen Wochen einmal angefragt wegen einer airportbedingten Verspätung und bekam als Antwort „das technische Problem mit dem Bordcomputer war für uns nicht vorhersehbar“.
Das musste ich bei AB auch erleben als ich 5 Stunden in TXL fest gesessen habe nur weil die Affen einfach alle Maschinen für den nächst frührern Flug genommen haben und für uns TXL -> VIE Passagiere einfach kein Flieger mehr da war obwohl "unsere" Maschine 1A funktioniert hat. :evil: Genauso ist es auch beim Zug die Chance das man da je Geld bekommt ist gleich 0,001%
Eine mehr als inadäquate Wortwahl... :roll: Kannst Du beurteilen, wieso, weshalb und warum welche Flugzeuge wie umdisponiert wurden? Nein, mit Sicherheit nicht. Also vielleicht einfach ab und zu "erst denken und dann vielleicht auch mal nicht posten". :idea:
Nein aber ich sehe es nicht ein wieso die einfach alle Flugzeuge nach vorne schieben so das wir Wiener immer die **** Karte ziehen ?!