Flugabsage seitens der Airline / Möglichkeiten?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von Guest, 24. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo an alle.

    hat jemand schon Erfahrungen mit einem Sachverhalt wie folgt gehabt?

    Buchung von Flügen mit AirBerlin/LTU für den 25.5.2008
    2 Personen
    DUS - LAX / LAX - DUS
    Buchungsbestätigung erhalten Anfang Januar

    Nun erfolgt eine Meldung seitens AirBerlin, dass dieser Flug nicht möglich sei.
    Auf eine Anfrage nach Gründen hin, erfolgte keine Antwort.
    AirBerlin hat eine Umbuchung angeboten auf den 26.5.2008
    Will man nun einen Flug per Internet für den 25.5. buchen, wird man sehen, dass die Strecke DUS-LAX offensichtlich nur noch Montags und Donnerstags angeboten wird (anscheinend lohnt sich eine höhere Frequenz nicht mehr).
    Im Januar war das noch anders.

    Meine Frage nun:
    Was hat man hier für Möglichkeiten?
    Kann man sich z.B. einen Lufthansa Flug für den 25.5. buchen und AirBerlin die Mehrkosten in Rechnung stellen?
    Oder hat AirBerlin (bzw. alle Airlines) das Recht, Flüge einfach zu canceln und muss in keiner Weise haften / Schadensersatz leisten, solange sie einen Flug anbieten (z.b. am nächsten Tag).
    Was auf jeden Fall dadurch an Mehrkosten enstehen, sind die Umbuchungsgebühren für ein spezielles Hotel in LA. Dieses ist ständig ausgebucht und muss daher frühzeitig gebucht werden (normalerweise macht man das ja auch, nachdem man die Flugbestätigung hat).
    Was ist mit den Umbuchungsgebühren?
    Was wäre, wenn dieses spezielle Hotel bei einem späteren Abflug ausgebucht ist? Hier entsteht wohl eher ideeller Schaden. Dennoch: Muss die Airline nicht in irgendeiner Art Entschädigung leisten, die über eine kostenlose Umbuchung hinausgeht?

    Die aktuelle Flugbestätigung beinhaltet den Satz "... wir bestätigen Ihnen definitiv, dass die Flüge im Moment wie bestätigt durchgeführt werden ...".
    "definitiv" und "im Moment"???!!!
    Was ist, wenn AirBerlin in einem Monat wieder ankommt und den Flug verschiebt?

    Was sind die Möglichkeiten / Rechte?
    Hat irgendjemand bereits Erfahrungen mit einem solchen Fall?

    Vielen Dank
     
  2. peerdd

    peerdd Silver Member

    Beiträge:
    332
    Likes:
    0
    Flug für 25. Mai 08 ist lt. KVS noch buchbar und zwar oneway in Eco schon ab 327€ (incl. Tax) :shock: :shock:

    DUS Dusseldorf Metro / Dusseldorf DE = DUS [EDDL]
    LAX Los Angeles Int'l CA US [KLAX]
    SU 25 Mai 2008

    Carrier Flight From Depart To Arrive A/C St Availability
    --------- ------ ---- --------- ---- --------- ---- ---- -----------------------------------------------------------
    AB/LT 3530 DUS 13:00 LAX 15:40 332 0 J9 C9 Z9 R9 Y9 D9 B9 H9 L9 M9 N9 T9 U9 A9 Q9 G9 P9 X0 O0 I0
     
  3. Guest

    Guest Guest

    @ peerdd: Vielen Dank.
    Das ist schon mal interessant.
    Laut Website gibt es nur noch Flüge für Montags und Donnerstags.
    Kann natürlich theoretisch möglich sein, dass nur noch Flüge für diese Tage über die Website zu buchen sind und Sonntags alles ausgebucht ist oder die Kontingente woanders liegen.
    Aber doch sehr seltsam und sehr auffällig.
    Zumal AirBerlin keinen Grund nennen will.

    Wenn also - entgegen meiner Theorie - ein Flug am 25.5. geht, wird die Sache dadurch ja eher seltsamer.

    Und meine Frage oben bleibt natürlich die gleiche ;-)
     
  4. monsterschradde

    monsterschradde Bronze Member

    Beiträge:
    221
    Likes:
    0
    Aus den EU Fluggastrechten lassen sich hierfür keinerlei Rechte auf Ausgleichszahlung etc. ableiten, da die Info über die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgt ist.
    Das weitere Vorgehen sollte sich danach richten, ob eine Reise nur genau zu den ursprünglichen Daten erfolgen kann, weil z.B. ein Geschäftstermin vorliegt der nicht mehr zu ändern ist, oder ... Dann kann ein Flug bei einer anderen Airline gebucht werden, der ursprüngliche Flugpreis muss zurückerstattet werden und die Differenz zu dem Flugpreis einer anderen Airline muss von AirBerlin getragen werden. Dies wird wohl aber dann auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen, Ausgang... :?
    Das ganze jedoch auf alle Fälle erst nach entsprechender Info an AirBerlin mit Fristsetzung, wo Gelegenheit gegeben wird Sie auf den Flug einer anderen Airline umzubuchen.
    Schon mal den Kundenservice angerufen und einfach mal nachgefragt? E-mails bringen da meist eh nicht so viel.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Vielen Dank.
    Interessantes Thema.
    Was hier sogar der Fall ist, ist, dass eine Kreuzfahrt angetreten wird.
    Nur das da noch etwas Luft ist.
    Ansonsten wuerde ich mal sagen, dass das so ein Fall waere, oder?

    Es fand uebrigens ein Telefongespraech mit AirBerlin statt. Keine Email.
    Aber AirBerlin wollte den Grund fuer die Flugabsage nicht nennen.

    Ich bleibe dabei.
    Es ist doch irgendwie seltsam, dass eine Airline einen Flug fuer eine Einzelperson bzw. zwei Personen 3 Monate vorher einfach so canceled.
    Das Fluege ueberbucht werden ist mir klar. Aber hier liegt doch irgendwas anderes vor.
    Warum gibt die Airline keine Auskunft? Ist das normal?

    Ausserdem: Berufstaetige koennen Ihren Urlaub auch nicht hin und her verschieben.
    Da kann ein Tag mehr der wenger einiges ausmachen.
    Die Bahn verschiebt Ihre Fahrt auch nicht einfach so
     
  6. Guest

    Guest Guest

    ob es sich bei Flugstreichungen auch so verhält, ka. ich vermute es aber mal:

    AB ändert 2 oder 3 mal im Jahr seinen Flugplan (bei mir haben sich dadurch fast alle geplanten Flüge um 15-45 Min verschoben).


    bei der Bahn kann man nicht mehr als 3 Monate im Voraus buchen; und soweit ich weiß, sind langfristige Buchungen über den Fahrplanwechsel hinaus auch noch nicht völlig sicher/fest.

    Im Reisekatalog ist es ähnlich: Reisen weit voraus gebucht die den Sommer- UND Winterkatalog betreffen, sind für den 2. Teil auch erst mal nur "Änderung vorbehalten"

    Leider fehlt bei AB der Hinweis, wann sich die Flugpläne ändern...
     
  7. peerdd

    peerdd Silver Member

    Beiträge:
    332
    Likes:
    0
    also überbucht kann der flieger nicht sein:

    Carrier Flight From Depart To Arrive A/C St Availability
    --------- ------ ---- --------- ---- --------- ---- ---- -----------------------------------------------------------
    AB/LT 3530 DUS 13:00 LAX 15:40 332 0 J9 C9 Z9 R9 Y9 D9 B9 H9 L9 M9 N9 T9 U9 A9 Q9 G9 P9 X0 O0 I0

    Also es sind ja mindestens 36 Buisness (J+C+Z+R) und über 90 Eco (Y, D, etc.) frei!!
    kann auch sein, das KVS (Amadeus) noch nicht aktualisiert wurde. würde mich aber sehr wundern!
     
  8. Guest

    Guest Guest

    :shock:

    Die Aussage ist falsch! Man darf die einzelnen Buchungsklassen nicht addieren.
     
  9. peerdd

    peerdd Silver Member

    Beiträge:
    332
    Likes:
    0
    oh?! und woher weiß man dann wieviel plätze frei sind? und vorallem was geben denn dann die unterschiedlichen Buchungsklassen an (außer Normaltarif, Spezialtarif, Award und Mitarbeiter?
     
  10. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0

    Das weiss man eben nicht.....mindestens nicht genau.... Ausser es gibt nur noch weniger als 9 Plätze in der First
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Ein Beispiel auf lh: Du buchst die "E" Klasse, dann kann es passieren, das "L" und "T" gleichzeitig auch nen Platz verlieren!
     
  12. peerdd

    peerdd Silver Member

    Beiträge:
    332
    Likes:
    0
    Danke! hier lernt man ja noch richtig dazu... :)
     
  13. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

    Beiträge:
    7.576
    Likes:
    7
    Komisch in letzter Zeit scheint sich das wohl zuhäufen.
    Habe am 5.3 ein Verfahren in Frankfurt wegen einem ähnlichem Fall.
    Werde danach berichten wie Richter das sehen.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Bist Du in Frankfurt vor Ort?
     
  15. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

    Beiträge:
    7.576
    Likes:
    7
    So wie es ausschaut ja.
    Muss am Montag nochmal mit meinem Anwalt telephonieren.Da Gulf Air eingefallen ist das sie ja eigendlich gar nicht in Deutschland sind :shock:
    Und sie wollten mich ja umbuchen es gab nur nichts :shock:
    und wenn ein Zug nicht fährt gibts ja auch nur das Geld zurück :shock:
    und deann ist ja Frankfurt auch nicht zuständig :shock:

    Also es ist spannend und wenn die Verhandlung ist bin ich auch vor Ort. :lol:

    Wie ist es beim Boxen Ring frei für Runde 1
     
  16. Guest

    Guest Guest


    Vielleicht schaue ich mal vorbei! Weiß noch nicht, wie meine Planung im März aussieht!
     
  17. Guest

    Guest Guest

    hallo,
    erst einmal vielen Dank für die Antworten, auch wenn ich von diesem KVS keine Ahnung habe.

    D.h.
    - Die Airline sagt uns den bereits fest gebuchten Flug ab, obwohl der Flug laut KVS nicht ausgebucht ist???!!!
    - Auf persönliche, telefonische Anfrage nach dem Grund verweigert sie die Aussage???!!!
    - Wenn man einen anderen Flug mit einer anderen Airline buchen möchte und die Mehrkosten der "ürsprünglichen" Airline in Rechnung stellen will, braucht man einen fixen Termin am Zielort, z.B. einen Geschäftstermin, oder auch den Antritt einer Kreuzfahrt?? Ist sowas eigentlich irgendwo gesetzlich jetzt geregelt oder ist man da auf Präzedenzfälle angewiesen?
    - Die Fluggesellschaften lassen es offensichtlich gerne auf Prozesse ankommen?
    @Kalttaucher: Ich bin mal gespannt, wie es bei Dir ausgeht.
    - Planungssicherheit: Nicht vorhanden. Es geht ja nicht nur um den Flug. Da hängt ja noch ein ganzer Rattenschwanz dran: Weiterflüge, Hotels, Tickets für Nationalparks und und und
     
  18. PVG

    PVG Bronze Member

    Beiträge:
    101
    Likes:
    0
    Ja, vermutlich haben sie ihn gechancelt, weil er nicht ausgebucht ist.
    AB hat meines Wissens kein ausgefeiltes Yieldmanagement.
    Waehernd andere Airlines ein sehr teures System haben, dass aufgrund historischer Daten und Prognosen schon vorab in etwa weis, wie ausgelastet ein zukuenftiger Flug sein wird, lassen es Airlines ohne Yieldmanagement einfach darauf ankommen, stellen die Fluege ins Reservierungssystem und schauen, wie sich die Buchungen entwickeln.
    Und wenn die Nachfrage zu gering ist, um die Kosten zu decken, wird er gechancelt, und die Passagiere umgebucht.
    Das ist, leider, ein vollkommen legales Verfahren, wenn der Passagier mehr als 14 Tage vorher informiert wird, und hilft, die Ticketpreise niedrig zu halten.

    Ja, entweder wissen die MA im Callcenter den Grund selbst nicht, oder sie sind angewiesen, keine Begruendungen herauszugeben.....

    So einfach ist das leider nicht.
    Zu diesem Thema gibt es unendlich viele Gerichtsurteile.
    Bei einem wichtigen geschaeftlichen Termin argumentieren die Gerichte so, dass wenn der Termin tatsaechlich so wichtig gewesen sei, duerfe man nicht "auf den letzten Druecker" fliegen, sondern muesse noch einen ausreichenden Zeitpuffer eingerechnet haben.
    Und bei Kreuzfahrten haften sie auch nicht, weil das Ticket nur den Anspruch auf den Transport von A nach B abdeckt, und nicht noch auf einen anschliessende Kreuzfahrt :cry:
    AB haftet nach der EU-Verordnung, und wenn sie dir mehr als 14 Tage vorher Bescheid sagen, sind sie aus dem Schneider.
    Anders ist es, wenn du z.B. Flug und Kreuzfahrt als "package" im Reisebuero buchst.
    Da ist dann eine Versicherung dabei, die eventuelle Mehrkosten abdeckt, wenn sich Termine verschieben.
     
  19. sb65

    sb65 Bronze Member

    Beiträge:
    170
    Likes:
    0
    Das behaupten die Airlines gerne, entspricht aber nicht der EU-Verordnung.
    Hiernach hat der Fluggast bei Annullierung Anspruch auf Unterstützungsleistungen gem. Art. 8, und das ist nach Wahl des Fluggastes u.a. die 'anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt'

    Die zwei-Wochen-Frist entbindet lediglich von Ausgleichszahlungen gem. Art.7
     
  20. PVG

    PVG Bronze Member

    Beiträge:
    101
    Likes:
    0
    Da muss ich dir leider wiedersprechen, innerhalb der 14 Tage gibt es nochmal eine Staffelung:

    Ich wuerde mich mal damit an die Schlichtungsstelle Mobilitaet wenden, selbst wenn die Airline rein rechtlich nicht angreifbar ist, duerfen sie denoch eine gewissen Quote an gechancelten Fluegen nicht ueberschreiten, sonst zaehlt das als Wettbewerbsverzerrung.
     

Diese Seite empfehlen