Flugannullierung Ryanair / Erstattung?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Tan202, 26. September 2010.

  1. Tan202

    Tan202 Einsteiger

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    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. meiner Rechte als Flugpassagier, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

    Ich hatte einen Ryanair-Flug von Frankfurt Hahn nach Jerez am 23.09.10 gebucht. Als ich am Flughafen ankam, erfuhr ich ueber den Bildschirm, dass der Flug ersatzlos gestrichen wurde. Von Ryanair kam weder eine Durchsage noch eine Erklaerung/Begruendung ueber die Flugannullierung.
    Am selben Tag konnte ich nicht mehr weiterfliegen. Mir wurde dann fuer den naechsten Tag, 24.09., ein Flug von Frankfurt Hahn nach Valencia (fast 800 km Entfernung!) angeboten. Angeblich war dies der einzige Flug nach Spanien an diesem Tag, der naechste (in die "Naehe" von Jerez) wuerde erst am Sonntag, 26.09., gehen. Ich nahm diesen Flug nach Valencia also an, ich hatte keine andere Wahl, da ich am Freitag eigentlich schon wieder in Spanien haette arbeiten muessen.
    Am naechsten Tag hatte ich also den Flug nach Valencia, dieser flog mit ueber 2-stuendiger Verspaetung los, auch hier wieder ohne Erklaerung von Seiten Ryanairs.
    Den Passagieren wurde weder Getraenke noch Verpflegung angeboten, sie wurden einfach ohne Information am Gate warten gelassen.

    Nun meine Fragen:
    - Habe ich bei ueber 2-stuendiger Verspaetung ein Recht auf Entschaedigung von Seiten der Airline?
    - Muss die Airline bei der Flugstreichung fuer Hoteluebernachtung, Verpflegung und Verkehrsmittel aufkommen? Allein fuer die zusaetzlichen Busfahrten von Valencia nach Sevilla/Jerez musste ich ca. 65€ zahlen

    Am Flughafen Hahn teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass Ryanair eigentlich schon fuer die Mehrkosten aufkommen muesse, er waere sich aber nicht sicher... Er gab mir ein Zettelchen mit einer Adresse und Fax-Nr. von Ryanair in Dublin mit und meinte, ich sollte dorthin all meine Quittungen schicken.

    Es geht ja hier auch nicht "nur" um die Mehrkosten, sondern auch um die verlorene Zeit und die Strapazen die ich auf mich nehmen musste. Ich sollte eigentlich bereits am Donnerstag abend zu Hause sein, war es dann aber erst am Samstag Mittag, nach einer 47-stuendigen-Oddysee.
    Von Seiten der Airline kam keinerlei Information, man "munkelte", der Flug aufgrund der Streiks in Frankreich gestrichen. Es kann ja nicht sein, dass der eine Flug gestrichen wird, der naechste Flug ueber 2 Std. Verspaetung hat und keinerlei Begruendug der Erklaerung kommt, geschweige denn irgendein Service wie z.B. Verpflegung.

    Wer hat einen Rat, wie soll ich verfahren?? Habe ich ueberhaupt Rechte???

    Vielen Dank.
     
  2. Travelman

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    Also auf jeden Fall steht dir folgendes zu (nach der Verordnung EU261/2004)
    - Transport zum Zielort (also auch der Weitertransport nach Jerez ab Valencia). Falls Du diesen Transport selbst organisiert und bezahlt hast, auf jeden Fall die Quittungen aufheben
    - Übernachtungskosten und Verpflegungskosten. Auch hier gilt, dass sofern du dies selbst geregelt und bezahlt hast, die Quittungen als Beleg brauchst

    Gegebenenfalls steht dir außerdem noch ein Ausgleichsanspruch i.H.v. 400€ zu (Distanz Hahn - Jerez = 1825km). Falls der Flug nicht wg. höherer Gewalt gestrichen wurde (wobei sich Airlines gerne darauf berufen, auch wenn's nicht der Fall ist)
     
  3. Tan202

    Tan202 Einsteiger

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    Hallo Travelman,

    vielen Dank fuer deine Antwort.

    Angeblich soll der Flug aufgrund des Streiks in Frankreich gestrichen worden sein. Eine Durchsage oder Erklaerung von Seiten der Airline gab es allerdings nicht.
    Wuerde ein Streik als hoehere Gewalt gelten? Ein Streik muss doch eigentlich immer eine gewisse Zeit vorher angekuendigt werden, oder? Dann duerfte der Flug doch nicht erst 1,5h vor Abflug gecancelt werden, oder?

    Uebernachtung und Weiterfahrt (Bus) habe ich selbst organisieren muessen, die Belege habe ich alle aufgehoben.

    In den Bedinungen von Ryanair steht, dass die Airline bei Flugausfall aufgrund von Streiks nicht haften muss. Stehen diese Bedingungen ueber der Verordnung EU261/2004??

    Vielen Dank.
     
  4. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Da eine Airline sich die Gesetze nicht selber machen darf, gilt auf jeden Fall die Verordnung EU261/2004. Und nach Artikel 5 hat man (unabhängig vom Streichungsgrund) Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Artikel 8 (Ersatzbeförderung zum Zielort inkl. Übernahme der Kosten für andere Verkehrsmittel falls man nicht am gebuchten Flughafen landet) und Artikel 9.1 a) und 9.2 (Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefonate) und falls man erst am Tag nach eigentlicher Ankunft ankommt auch Übernachtungskosten nach 9.1b)

    Aber Streiks sind halt nicht so einzuplanen, dass eine Fluggesellschaft immer vorher schon weiß, ob ein Flug stattfinden kann oder nicht und sie ist dazu verpflichtet ihr Möglichstes zu tun, den Flug stattfinden zu lassen. Wenn z.B. durch einen Streik noch 50% der Ursprungskapazität verfügbar ist, kann es sein, dass man den Flug versucht durchzuführen aber dann doch streicht, sobald man weiß, dass der Flug doch nicht stattfinden kann.
     
  5. Tan202

    Tan202 Einsteiger

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    [/quote]

    Da eine Airline sich die Gesetze nicht selber machen darf, gilt auf jeden Fall die Verordnung EU261/2004. Und nach Artikel 5 hat man (unabhängig vom Streichungsgrund) Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Artikel 8 (Ersatzbeförderung zum Zielort inkl. Übernahme der Kosten für andere Verkehrsmittel falls man nicht am gebuchten Flughafen landet) und Artikel 9.1 a) und 9.2 (Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefonate) und falls man erst am Tag nach eigentlicher Ankunft ankommt auch Übernachtungskosten nach 9.1b)

    Aber Streiks sind halt nicht so einzuplanen, dass eine Fluggesellschaft immer vorher schon weiß, ob ein Flug stattfinden kann oder nicht und sie ist dazu verpflichtet ihr Möglichstes zu tun, den Flug stattfinden zu lassen. Wenn z.B. durch einen Streik noch 50% der Ursprungskapazität verfügbar ist, kann es sein, dass man den Flug versucht durchzuführen aber dann doch streicht, sobald man weiß, dass der Flug doch nicht stattfinden kann.[/quote]


    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe:
    Streik ist eigentlich höhere Gewalt, aber UNABHÄNGIG davon muss Ryanair mir gewisse Mehrkosten erstatten, oder?

    Wie verfahre ich? Schicke ich an Ryanair in Dublin ein Fax (sollte wahrscheinlich auf englisch sein, oder?) und fordere eine Rueckzahlung meiner Mehrkosten? Nur die Erstattung meiner eigentlichen Mehrkosten oder kann ich auch so etwas wie "Schadensersatz" fuer die vielen zusaetzlichen Km. und die verlorene Zeit fordern?

    Der umgebuchte Flug am naechsten Tag hatte ueber 2 Std. Verspaetung - muss dafuer auch etwas ersetzt/erstattet werden?

    Vielen Dank nochmal! :)
     
  6. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Ich würde einen Brief oder Fax an Ryanair schicken. Vermutlich ist in englischer Sprache am sinnvollsten. Allerdings hast du deinen Beförderungsvertrag in deutscher Sprache abgeschlossen. In dem Sinne müssten sie wohl auf einen deutschen Brief wohl auch antworten.
    Aber es war halt höchstwahrscheinlich höhere Gewalt und in dem Fall gilt eben, dass jeder für die eigenen Unannehmlichkeiten aufkommen muss. Nur für den geschuldeten Beförderungsvertrag inkl. Mehrkosten durch die längere Reisedauer (Transportkosten zum eigentlichen Ziel, Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung) muss Ryanair aufkommen.
    Aber für 2 Std. Verspätung gibt's nichts. Die magische Grenze liegt hier nach einem Urteil des EuGh bei 3 Std.
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    1. Höhere Gewalt (eigentlich heißt es "außergewöhnlicher Umstand") befreit die Airline nur von der Ausgleichszahlung, siehe Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004, nicht auch von den Unterstützungsleistungen (Ersatzbeförderung, Hotelübernachtung. Verpflegung etc).
    2. Die tatsächlich entstandenen Mehrkosten muss die Airline also auch bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands erstatten.
    3. Beim nächsten Mal solltest Du prüfen, ob Du nicht mit einer anderen Airline schneller zum Zielort gekommen wärest. Wird der Fluggast stehen gelassen, muss die Airline ihm ggf. auch den Umstieg auf Wettbewerber ermöglichen bzw. die dadurch entstehenden Mehrkosten erstatten.
    4. Schreib´nach Dublin. Auch auf deutsch. Wie die das übersetzen, ist deren Problem.
    5. Fordere auch die Ausgleichszahlung (pauschale Entschädigung nach Art. 7 der VO 261/2004).
    6. Nimm Dir die VO 261/2004 am besten auch einmal selbst in die Hand, um Dir einen Überblick über Deine Rechte zu verschaffen.

    Sir
     

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