Ich habe gut 90.000 LH Miles&More Meilen gesammelt. Jetzt habe ich bei der Recherche für einen Business-Class Flug nach Indien gesehen, dass man bei den "Flight Awards" auch Flüge für Freunde buchen kann. Wie ist denn der Begriff "Freunde" definiert!? Kann ich die Meilen auch hier oder bei ebay verkaufen und dann für den Käufer = Freund einen Flug buchen? Welcher Preis erscheint realistisch für 90.000 Meilen?
Einfach mal in die M&M-Bedingungen reinschauen, dann erfährst Du, ob "Freunde" tatsächlich "Freunde" meint oder irgendetwas komplett anderes, z.B. "Menschen, die auf ebay den höchsten Preis für einen 'Freundschaftsdienst' zahlen".
Flieg selber mit Deinen Meilen nach Indien. Das wolltest Du doch, oder? Vielleicht kommt jetzt auch das Dollarzeichen - BIZ Flug verkaufen, ECO fliegen... Wirst erwischt ist halt alles weg... aber no risk, no fun :lol:
Zumindest das Thema Top Deals hat Bonus_2009 nicht verfehlt, beziehungsweise sehr wörtlich genommen, wie wird es für Ihn ein Top Deal ... :lol: :mrgreen:
Eine Sache ist mir nicht ganz klar... Auf welchem Weg bekommt LH heraus dass ein Ticket via Ebay verkauft wurde??? Ich habe die letzten Jahre 4 Tickets auf Ebay via Meilen verkauft, und nie Probleme gehabt.
Dein erster Beitrag ist ja voll der Hammer! Verlangst von uns gleich eine Anleitung zum Betruegen :roll:
Das ist recht einfach, wenn es um offensichtliche Betrugsfälle geht, kann LH bei Ebay die Verkäuferdaten erfahren und dann das Meilenkonto sperren... Gleiches habe ich schon selbst "veranlasst", als Produkte eines mir bekannten Unternehmens bei Ebay verkauft wurde, obwohl dies nur auf betrügerischem Wege möglich war. In diesem Fall war Ebay sehr kooperativ und der Verkäufer wusste gar nicht schnell genug wie ihm geschah. Im geschilderten Fall waren eine fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrages sowie eine Strafanzeige die Folgen, im Fall des Meilenverkaufs ist die Sperrung des Kontos eine mögliche Konsequenz... Wenn du das Risiko nach wie vor eingehen willst, setze dich doch mit dem OP in Verbindung und greife ihm unter die Arme... :roll:
Naja, ich sag jetzt mal nichts dazu... Meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, wenn LH wirklich Ebay so streng kontrolliert, warum ist mir bis dato nix passiert??? Just for Info... 2004 - 1 Business Ticket nach Belgrad verkauft 780,00 EUR 2006 - 2 Eco Ticekts nach Moskau verkauft 710,00 EUR 2007 - 1 First Ticket nach Hong Kong verkauft für 2710,00 EUR Wie gesagt, sauber via Ebay abgewickelt.... :!:
Ich habe ja nicht gesagt, dass LH Ebay so stark kontrolliert. Ich habe nur gesagt, dass sie die Möglichkeit haben. :idea: Dennoch erinnere ich mich an ein Schreiben hier im Forum von LH, wo ein M&M Account aufgrund Meilenverkaufs bei Ebay gesperrt wurde.
Mit dem Meilenverkauf bei Ebay ist es wie mit dem Falschparken. Das machen viele, und einige werden erwischt. Dummerweise gibts dann aber kein 10-Euro-Knöllchen, sondern Führerschein und Auto sind weg. Würde einer von euch so ein Risiko eingehen beim nächsten City-Bummel? Ich sage mal nein. Also lasst einfach das Thema Meilenverkauf. Wir wollen hier Tipps für Top-Deals haben und nicht irgendwelchen illegalen Blödsinn.
moin, jetzt muss ich auch nochmal meinen Senf dazugeben! Also falsch parken verstösst gegen die STVO. Wie ein Vor-Poster schrieb, ist der Verkauf von STRAFRECHTLICH fragwürdig erlangter Ware ein GESETZESVERSTOSS! Ebay , wie auch jedes andere Board, oder geschäft, ist gesetzlich verpflichtet bei Strafanzeige mit den Behörden zu kooperieren! STRAFRECHT ! Der verkauf von LH meilen verstösst primär nicht gegen geltendes Recht, "nur" gegen die selbst ernannten Lufthansa Statuten ! das ist ein grosser Unterschied! ob ein Staatsanwalt in so einem Fall tätig werden würde, wenn keine "gewerblicher" Missbrauch vorliegt ist fraglich! was natürlich jederzeit sein kann: LH bekommt raus wer verkauft und auch wer kauft ( wie auch immer) und schmeisst euch aus dem M&M programm mit dem verlust aller meilen und der ewigen verbannung aus dem Programm! aber das ist immer noch nciht strafrechtlich!
was ist denn, wenn die LH davon wind kriegt.. kommen dann auch konsequenzen auf den käufer zu? verfallen die tickets???
das ist eine sehr gute Frage! ich würde sagen ja! Die können es auf jeden fall machen, ob du dann nachweisen oder beweisen kannst, dass das von der LH nicht ok war, wird schwierig. Im bösesten fall lassen sie dich irgendwo hinfliegen und am Flughafen auf dem Rückflug erklären sie dein Ticket für ungültig und du musst ein / oder zwei neue kaufen! Strafrechtlich irrelevant, aber für dich dann teuer! Aber in der Realität sieht es so aus, dass Ebay ohne strafrechtliche Fragestellung kaum personaldaten von Käufern oder verkäufern rausrücken sollte ! ich persönlich würde das dann sofort vor gericht klären lassen, in wie weit der datenschutz und meine persönlichkeitsrechte durch die Weitergabe von z.B. Ebay oder sonstwem verletzt worden sind. Das ist ein heikles thema und DAS ist u.U. strafrecht! ( gut dass man 4 anwälte in der Verwandschaft hat)
EBay muß die Daten nicht rausrücken, es muß nur jemand von LH die Auktion gewinnen. Dann werden automatisch die Daten ausgetauscht, damit das Geschäft zustande kommen kann.
Mit dem Verkauf der Meilen begehe ich aber keinen Betrug, sondern verstoße gegen die Lufthansainternen M&M-Bestimmungen.
Die Frage die sich stellt ist folgende. Was passiert wenn ein Lufthanseat ein Ticket ersteigert nur um den Kandidaten an die Wand fahren zu lassen? In dem Moment in dem er das Ticket kauft, geht er einen sauberen Ebay Kaufvertrag ein und ist in der Schuld den Kaufpreis zu begleichen, d.h jemand der nur ersteigert um jemanden anzuprangern muss letztendlich auch den Kaufpreis dafuer bezahlen!!! Ich denke nicht das jemand so etwas macht???!!! Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege mit meiner Annahme.
Das Ticket erhält er doch erst wenn er bezahlt hat, also stellt sich doch die Frage der Bezahlung erstmal überhaupt nicht.
@ Cybermail... du verstehst nicht was ich meine. Kauft ein Lufthanseat nur ein Ticket um jemanden anzuprangern, muss er es auch bezahlen, er wird nicht drumrum kommen. Er geht mit dem Kauf einen sauberen Kaufvertrag ein, also muss er das Ticket auch am Ende bezahlen, ob er fliegt oder nicht.
Betrug war hier nicht die richtige Formulierung denke ich. Ich bin der Meinung, dass wenn ein Artikel gegen Bedingungen verstößt, die sich explizit auf diesen Artikel beziehen, derjenige den Verkauf unterbinden kann, der das Verbot erlassen hat. Ob das tatsächlich so ist, müsste man bei Ebay anfragen...