hallo nochmal, korrekterweise müsste ein LH den Artikel ersteigern ODER den verkäufer vorher anmailen! dann bekäme er u.U auch seinen Namen raus. dann muss LH nicht bezahlen und können den verkäufer trotzdem kicken! Oder ersteigern, bezahlen und dann rauskicken! @ scooba Steve Nein, die LH kann nichts "einfach so" bei Ebay unterbinden , weil es in Ihrem Reglement steht! Nur wenn es gegen geltendes recht verstösst.Strafrecht! Wenn natürlich eine Anfrage von der LH auf kurzem Dienstwege kommt... wer weiss, ABER dann muss man sich wehren, weil EBAY nicht einfach so deine daten rausgeben darf! Da muss man dann vor gericht!
Daten rausgeben würde sicher gegen den Datenschutz verstoßen, die jeweilige Auktion zu beenden wäre aber wohl problemlos möglich.
Grundsätzlich sollte man dazu folgendes festhalten. So lange mal ein oder 2 Flüge "verkauft" werden , kräht doch kein Hahn danach. Die LH hat gewiss besseres zu tun, als Leute Rauszukicken ) Wenn jemand als meilenbroker auftritt, also gewerblich, Sieht das ganz anders aus. Da werden sie sicher tätig, um dies zu unterbinden. Diesen § gibt es bei der LH deshalb, damit die Leute es nicht kommerziell und wiederholt machen, nur darauf aus sind abos abzuschliessen um einen Flug zu verkaufen. dies würde nämlich passieren, wenn es nicht drin stehen würde! Somit muss sich niemand in die Hose machen, wenn er mal einen Flug verkauft, weil er gerade knapp bei kasse ist. Das riskio besteht natürlich trotzdem, das man rausgekickt wird, aber ich denke die gefahr ist gering.
Daten rausgeben würde sicher gegen den Datenschutz verstoßen, die jeweilige Auktion zu beenden wäre aber wohl problemlos möglich.[/quote] nein, wie sollte das begründet werden von der LH ? da kann ja jeder schützenverein vorstellig werden , weil in seinen vereinsstatuten irgendwas steht, was ihnen nicht passt! entweder wird das rechtlich begündet, oder es passiert nix!
Aber sicherlich machbar. Ich verweise nochmals auf das Schreiben hier im Forum seitens M&M, als ein Konto aufgrund Meilenverkaufs bei Ebay gesperrt wurde. Leider kann ich es (trotz Googlesuche) nicht wiederfinden. Vielleicht kann hier ja jemand helfen. Mir persönlich wäre es auf jeden Fall zu riskant, meine Meilen bei Ebay zu verkaufen, wenn ich bedenke, dass ich damit alle Meilen aufs Spiel setze... Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was ihm das Geld und die Meilen wert sind.
Aber sicherlich machbar. Ich verweise nochmals auf das Schreiben hier im Forum seitens M&M, als ein Konto aufgrund Meilenverkaufs bei Ebay gesperrt wurde. Leider kann ich es (trotz Googlesuche) nicht wiederfinden. Vielleicht kann hier ja jemand helfen. Mir persönlich wäre es auf jeden Fall zu riskant, meine Meilen bei Ebay zu verkaufen, wenn ich bedenke, dass ich damit alle Meilen aufs Spiel setze... Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was ihm das Geld und die Meilen wert sind.[/quote] Du hast natürlich recht, was die MM Konto löschung angeht, aber nicht, was die Auktion angeht! und mir persönlich ist es auch viel zu riskant und ich brauche die Meilen eh selber. Das riskio muss und kann jeder selber einschätzen, aber bitte nachher nicht jammern!
Welche Produkte vertreibt denn ein Schützenverein bei Ebay? Die Begründung ist ganz einfach: Verstoß gegen die produktspezifischen Bedingungen. Ohne Einhaltung der Teilnahmebedingungen ist ein Verkauf logisch gesehen doch überhaupt nicht möglich, es muss ja nicht zwangsläufig nur gegen geltendes Recht verstoßen werden, um eine Auktion zu beenden. Schon mehrfach waren Meilenauktionen bei Ebay vorzeitig beendet worden. In einer neuen Auktion des Verkäufers wurde dann darauf verwiesen, dass die vorherige Autkion durch Ebay unterbunden wurde und nun ein weißer Umschlag der Inhalt des Kaufvertrages sei mit dem Geschenk von Meilen verbunden...
[/quote] Welche Produkte vertreibt denn ein Schützenverein bei Ebay? Die Begründung ist ganz einfach: Verstoß gegen die produktspezifischen Bedingungen. Ohne Einhaltung der Teilnahmebedingungen ist ein Verkauf logisch gesehen doch überhaupt nicht möglich, es muss ja nicht zwangsläufig nur gegen geltendes Recht verstoßen werden, um eine Auktion zu beenden. Schon mehrfach waren Meilenauktionen bei Ebay vorzeitig beendet worden. In einer neuen Auktion des Verkäufers wurde dann darauf verwiesen, dass die vorherige Autkion durch Ebay unterbunden wurde und nun ein weißer Umschlag der Inhalt des Kaufvertrages sei mit dem Geschenk von Meilen verbunden...[/quote] Es gibt keine RECHTSGRUNDLAGE einen solchen verkauf zu unterbinden. ich habe einige Beispiel dafür, wo schon häufig genug Artikel auf Ebay entgegen der "teilnahmebedingungen" verkauft wurde.( Bsp: gutscheinaktion von CEWE, AUDI Fahrtraining, Cola- Deckel) die Liste ist lang. Und wenn du glaubst , dass der Trick mit dem weissen Umschlag funktioniert... na dann gute Nacht! der hatte eine schlechten berater oder Anwalt.....naja der weiss es bestimmt! Entscheidend bei so einem Verkauf ist der WERT der einzelnen produkte, dafür gibts so häufig Abmahnungen gegen Hersteller. was natürlich auf kurzem Dienstweg passiert .... keine Ahnung... davon würde ich mich im Zweifelsfall nicht einschüchtern lassen! Überleg doch mal: Wenn das so wäre, wie du sagst, würden auf Ebay dutzende Leute Original Abercombie & Fitch klamotten mit dem hinweis verkaufen, dass sie nur eine Tüte verkaufen, in der zufällig ein neues hemd ist! ist also Quatsch.... muss mal wieder was tun
Ich habe nicht gesagt, dass ich davon ausgehe, dass das Problem damit gelöst sei. :idea: Ich wollte, wie auch geschrieben, darauf hinweisen, dass schon mehrfach Auktionen, wenn auch auf dem kurzen Dienstweg, beendet wurden... Wie schon gesagt, jeder muss selbst wissen, was ihm Geld bzw. Meilen Wert sind... Mir persönlich sind die Meilen (zur Eigenverwendung) definitiv mehr wert...
Danke für die rege Beteiligung an meiner Frage! Die Sache werde ich mir also nochmal gründlich überlegen müssen... aber über wieviele Euro sprechen wir denn hier überhaupt bei 90.000 Meilen, z.B. Business Class Dtld-Indien und zurück, d.h. lohnt sich das Risiko?