Fluggastrecht Flug umgeleitet

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von jphupasch, 8. August 2014.

  1. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    Guten Abend,

    ich habe vor einem Monat einen Flug mit GermanWings von Wien nach Bremen über Stuttgart gebucht(also eine buchung, nicht zwei seperate Flüge). Doch leider hatte der Flug in Wien bereits verspätung, sodass wir keinen Slot mehr hatten und mit über einer Stunde Verspätung in Stuttgart ankamen. Unser Flugzeug nach Bremen startete zu dieser Zeit, und wir hatten keine Möglichkeit mehr es zu erreichen, normal waren 40 Minuten Stop in Stuttgart eingeplant. Wir mussten nun nach Hamburg fliegen, dies war der einzige Flug noch an dem Abend. Nach Bremen wäre erst am nächsten Tag wieder ein Flug gegangen. So musste ich mir einen Transfer von Hamburg nach Hause, Oldenburg organisieren, da um 12 Uhr nachts auch keine Züge mehr zu mir nach Hause fuhren.
    Nach einer Beschwerde bei Germanwings und der bitte nach Erstattung zumindestens der Fahrtkosten von Hamburg nach Bremen erhielt ich heute die E-Mail, das Germanwings hier nichts erstatten muss und will.


    Nun meine Frage, ist das richtig? sprich kann die Airline mich einfach irgendwo hinfliegen bei Verspätung und ich muss auf eigene Kosten meine Weiterreise organisieren?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)
     
  2. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich nicht.
    Könntest Du die mail von 4U hier mal anonymisiert einstellen?

    (nix für ungut aber das ist zugleich auch ein kleiner Lackmustest - heute ist Freitag)
     
  3. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    also:ich verstehe den absatz mit den Punkt zu Punkt verbindungen nicht, ich habe ja von Wien bis Bremen zusammen gebucht....


    vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Anliegen. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
    Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen, möchten Ihnen jedoch versichern, dass Germanwings grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpft, um eine Verspätung oder einen Flugausfall zu vermeiden. Selbstverständlich sind solche Verzögerungen oder gar Flugausfälle nicht in unserem und Ihrem Interesse, jedoch leider nicht immer zu verhindern.

    Für Ihre konstruktive Kritik sind wir dankbar, damit wir unsere internen Standards und Verfahrensabläufe weiter optimieren können.

    Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir in Ihrem Fall keine Entschädigung anbieten können. Wie Sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen können, bieten wir nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen an und können für eigenorganisierte Anschlussverbindungen keine Haftung übernehmen.

    Sollten Ihnen durch die Verspätung Kosten im Rahmen der Betreuungsleistung angefallen sein (Verpflegung, Telefon, etc.), dann können Sie uns entsprechende Belege gerne zur Prüfung einreichen.

    Wir sind uns bewusst, dass unsere Worte Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger sicherlich nicht vollständig rückgängig machen können. Dennoch liegt es uns sehr am Herzen, Sie auch in Zukunft zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir würden uns daher sehr freuen, Sie bald wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.

    Im Namen von Germanwings wünschen wir Ihnen eine angenehme Woche und danken für Ihr Verständnis.
     
  4. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Im Falle einer Umleitung besteht natürlich Anspruch auf Ersatzbeförderung. Frage: wurde Dir diese expl. angeboten, hast Du in HAM zumindest danach gefragt oder hast Du einfach selbst einen Transfer organisiert?

    Der Link sollte helfen:
    http://news.fluege.de/allgemein/flugverbot-aktuelle-passagierrechte/12106.html

     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2014
  5. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    und das war meine Ursprungsmail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Buchungscode xy habe ich den Flug um 16.45h Wien nach Suttgart und dann weiter ab Stuttgart 18.45h nach Bremen vom 27.06.2014 gebucht. Leider sind wir erst um 18.00h verspätet in Wien abgeflogen, so dass der Anschlussflug nach Bremen in Stuttgart nicht mehr errreicht werden konnte. Ankunft in Stuttgart war erst um 19.05h gewesen. Da es für mich keine Möglichkeit mehr gab, an diesem Tag weiter nach Bremen zu fliegen, habe ich mich dafür entschieden, den auf den geplanten Flug um 20.50h nach Hamburg umzubuchen.

    Kritisieren möchte ich an dieser Stelle, dass die Informationen zu meinem Gepäck ausgesprochen spärlich waren. Letztenendes mußte ich mich selber durchfragen, um zu Wissen, wo mein Koffer zwischenzeitlich abgelegt worden ist. Hier hätte ich mir von germanwings freundlichere und bessere Unterstützung erhofft. Der Flug von Stuttgart nach Hamburg ist auch erst nach 25 Minuten verspätet gestartet. Dei Wartezeit in Stuttgart betrug über zwei Stunden. Es wurde seitens des germanwings Personals keine Getränke oder Snacks angeboten. Nach meinen Recherchen hätten uns hier zumindestens Getränke zugestanden.

    Geplant hatte ich, bei einer pünktlichen Landung in Bremen den Zug zu meinem Heimatort zu nehmen. Durch die Ankunft in Hamburg um 22.35h hatte ich keine Möglichkeit mehr, mit dem Zug bis nach Hause zu fahren. Ich musste daher organisieren, dass ich privat in Hamburg abgeholt wurde. Die Kilometerzahl nach Hamburg zum Flughafen beträgt hin und zurück 430 km.

    Wie wird hier von germanwing eine Erstattung geleistet? Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass mir bewußt ist, dass Verspätungen immer wieder vorkommen. Bemängeln möchte ich an dieser Stelle jedoch ausdrücklich den Informationsfluss und die Unterstützung der zuständigen Mitarbeiter.

    Mit der Bitte um Antwort.
     
  6. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    mir wurde nur Hamburg angeboten nichts anderes, die Dame bei Germanwings in Stuttgart sagte mir ich solle einen Transfer organiseren, Mietwagen etc und dann die Kosten einreichen .. Hat man ja gesehen was dann kommt
     
  7. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dir stehen neben den Kosten für den selbst org. Transfer vermutlich auch noch Entschädigungszahlungen für die verspätete Ankunft in BRE zu. Ich empfehle einen Anwalt einzuschalten. Vorher reagieren diese Geier nicht (trifft auf alle Airlines zu, nicht nur 4U). Falls Du keine PRV hast oder Dir die Zeit zu schade ist, kannst Du Dich auch an flightright oder refund.me etc. wenden.
     
  8. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    alles klar, vielen Dank, wie berechne ich denn die Verspätete Ankunft in Bremen, schließlich ging der Flug ja garnicht nach Bremen, einfach die Ankunftszeit in Hamburg plus die Fahrtzeit nach Bremen? .. wäre ja wichtig zu wissen :)
     
  9. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Genau! Wichtig: sollte die Verspätung aufgrund der Wettersituation oder eines Streikes (also "höhere Gewalt") zustande gekommen sein, gibt es leider nichts. Allerings ist hier die Airline in der Beweispflicht. ....und um die Frage vorweg zu nehmen: ein technischer Defekt ist keine "höhere Gewalt".
     
  10. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    Nach dem Boarding in Wien Ansage aus dem Cockpit, leider sind die Snacklisten noch nicht an Bord, bitte Gedulden sie sich noch kurz.

    5 Minuten später da wir ja eh schon Verspätung hatten wurde uns gesagt unser Slot sei weg.

    Dieser Grund finde ich absolut lachhaft, aber nungut ich werde morgen Antworten und auch erwähnen im Notfall rechtliche Schritte einzuleiten


    Danke für eure Hilfe :)
     
  11. Bozen

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    Mit der Formulierung "Punkt-zu-Punkt" wollen sie vermutlich darauf hinweisen, daß sie ja nicht Deine Beförderung nach Oldenburg schuldeten, und auf diese Weise davon ablenken, daß sie dich in HAM ausgesetzt haben.
    Nach dem Motto: "eine Beförderung von HAM nach BRE hätten wir ja bezahlt aber mit Oldenburg haben wir nichts zu tun".

    Wir haben es bei Fluggesellschaften nunmal nicht mit deutschen Mittelständlern, sondern mit Konzernen zu tun, in denen 30-jährige BWL-Bubis und Syndici damit beschäftigt werden, Kunden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auszubremsen. Wenn sie gegen die Optimierer schon nicht ankommen, legen sie eben Oma Meume aufs Kreuz, d.h., sie bescheißen arglose Durchschnittspaxe.
    Leider werten die verschnarchten Richter in Deutschland so etwas nicht als Betrugsversuch.
    Zivilrechtlich solltest Du aber sehr gute Chancen haben (s. Tipp v. SEN Wolfgang, #7)

    Bitte, berichte mal, wie es weiterging.
     
  12. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    einmal muss ich noch stören :(

    Große Verspätung“: Der Abflug hat sich gegenüber der planmäßigen Abflugzeit
    folgendermaßen verspätet:
    i) um zwei Stunden oder mehr bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km;
    ii) um drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine
    Entfernung von mehr als 1500 km und bei anderen Flügen über eine Entfernung
    zwischen 1501 und 3000 km;
    iii) um vier Stunden oder mehr bei allen anderen Flügen.



    steht im EU Formular, wie muss ich das denn am besten ankreuzen?ich hatte in Wien circa eine Stunde Verspätung dann war ich 2 Stunden in Stuttgart und insgesamt über 3 Stunden später in Bremen, hier geht es aber ja nur um die Anflugszeit nicht um die Ankunftszeit
     
  13. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dem kann ich mich nur anschließen! Ich bin kein Freund von Optimierern. Wenn die Airlines aber so dreist und frech antworten, freut es mich richtig, wenn sie auf die Fresse bekommen (sorry, mir fiel keine passendere Formulierung ein). Und der Fall des OP scheint recht klar zu sein.

    Was ich nicht verstehe: der OP wollte nur Entschädigung für die Fahrt nach Oldenburg. Nun erhebt er ja vermulich auch noch Anspruch auf Entschädigung wegen der verspäteten Ankunft am Zielort. Warum zahlt 4U nicht einfach die Kilometerpauschale nach Oldenburg? Sind unsere heutigen BWL Studis wirklich so strohdumm oder geben doch so viele Paxe bereits nach der ersten negativen Textbaustein-Nachricht auf? Das Erste will ich nicht glauben, das Zweite kann ich nicht glauben! :shock:
     
  14. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Entscheidend ist die Verspätung am Ankunftsort:
    http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
     
  15. jphupasch

    jphupasch Entdecker

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    ok habe ich, ich informiere euch, wenn ich ein Ergebnis habe :)
     
  16. TXL-forever

    TXL-forever Bronze Member

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    Ist zwar nur in diesem Fall eine rein akademische Feststellung, weil die Folgen für den Forumsfreund ich bin ja die gleichen sind, aber hier läge keine Verspätung bestehend aus der Kumulation der verspäteten Ankunft in Hamburg und der aufgewendeten Zeit für die Weiterfahrt nach Bremen vor, sondern ein Fall der faktischen Nichtbeförderung. Geschuldet war der Transport nach Bremen am Tag X zur vereinbarten Zeit. Diese Verpflichtung ist durch den Transport nach Hamburg und den Abbruch der Reise dort am Abend nicht erfüllt worden und auch im Rahmen einer (zumutbaren) Nacherfüllung nicht mehr möglich. Es entstand daher der pauschalisierte SE- Anspruch aus der Nichtbeförderung. Weitere SE-Ansprüche schließt dieser nicht aus, sofern der -weitergehende- Schaden kausal auf die Verletzungshandlung zurückzuführen ist, der Schaden tatsächlich entstanden ist und den Schuldner 4U dabei ein Verschulden trifft. Dabei muss der Gläubiger diesen Schaden gering halten um seinen Anspruch nicht zu mindern oder gar zu verlieren. Dieser Verpflichtung der Schadensminderung ist der Freund aus dem Forum in vorbildlicher Weise nachgekommen, indem er sich nach Hamburg hat transportieren lassen, von wo der Weg nach Bremen um ein vielfaches geringer ist als von STR. Ersatz steht ihm nur für den Transport nach Bremen zu. Die Kosten für die Fahrt nach Oldenburg wären ihm ja in jedem Fall entstanden. Dass diese nun nachts höher sind als die geplante Bahnfahrt ist unproblematisch. Denn in jedem Fall traf die Fluggesellschaft nur die Verpflichtung ihn nach Bremen zu bringen. Die weiten Kosten sind zwar kausal, stellen aber Faktoren dar, die bereits wohl durch den pauschalen Ersatz abgedeckt sind. Andere Ansicht vertretbar und bei entsprechender Begründung durchsetzbar; aber nicht nach meiner Rechtsanwendung. Schadensgeringhaltepflicht trifft den Gläubiger auch beim Transport nach Bremen. Hier kann er allenfalls Kosten geltend machen, die zur Zeit des Eintreffens in HAM bei einer durchschnittlichen Beförderung angefallen wären. Es hätten hier,sofern in der Situation zumutbar, verschiedene Angebote für den Transport nach Bremen eingeholt werden müssen. Wäre ein Zug noch nach Bremen gefahren, hatte dieser gewählt werden müssen. Oldenburg spielt keine Rolle, s.o.. Sofern der Privattransport notwendig und verhältnismäßig gewesen ist, ist dieser nach der oben vertretenen Auffassung auch um die Kosten entstehen aus Hinführt Oldenburg-Bremen und Rückfahrt Bremen Oldenburg anteilig zu kürzen. Recht ist immer Auslegung und einzelfallbezogen. Fordere was Du willst, klagen würde ich aber um der Teilabweisung zu entgehen nicht mehr als auf das, was oben genannt ist. Ich denke aber, dass 4U die entsprechende Förderung prüfen wird und bei entsprechender Begründung nicht zu einem total anderen Ergebnis kommen kann. Die werden zahlen (müssen).
     
  17. helge610

    helge610 Gold Member

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    Mit Punkt zu Punkt meint der Billigflieger, er bietet keine Umsteigeverbindungen an, was allerdings nicht stimmt. Somit ist das erste Abweisungsschreiben Unsinn!

    Leider zahlt der Billigflieger das was TXL-forever mehr als vorbildlich ausgeführt hat, meiner eigenen Erfahrung nach nur, wenn man harte Geschütze auffährt. Ich halte die Einschaltung eines Anwaltes für unumgänglich.
     
  18. fume.event

    fume.event Newbie

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    Sollte die Verspätung tatsächlich auf mangelnde Organisation, also das Fehlen von Snacks, zurückzuführen sein, gibt es seitens 4U keinen Ablehnungsgrund.
    Könnte aber natürlich sein, dass Sie den Punkt "Slot weg" mit "Vorgaben der Flugsicherung" gleichsetzen und sich damit versuchen aus der Haftung zu ziehen.

    Ich würde einfach nochmal an 4U schreiben mit dem Hinweis darauf, dass Sie mit dem Alternativflug nach Hamburg den Beförderungsvertrag nicht erfüllt haben und deshalb eine Kilometerpauschale nach Bremen auszahlen müssen. Oder sich sonstwie an den Kosten beteiligen MÜSSEN.
    Und dann hängst du noch die Forderung nach EU-Verordnung dran und erwähnst auch gleich, dass es wegen der fehlenden Snacks zur Verspätung kam und das kein Entlastungsgrund ist.

    Wenn sie die Ausgleichzahlung verweigern, bleibt immer noch der Weg zu flightright. Aber ich würde es IMMER erst ohne Inkasso versuchen, denn wieso sollte ich denen mein Geld schenken.
     
  19. helge610

    helge610 Gold Member

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    Schreiben an den Billigflieger - auch mit Darlegung der Rechtslage, Bezifferung der Forderung und Fristsetzung, sind meiner persönlichen Erfahrung nach rausgeschmissene Zeit.
     
  20. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das ist leider wahr. Positive Antworten bekommt man idR nur auf anwaltliche Forderungen.
     

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