Flugsteichung LH

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von philipplampel, 20. November 2008.

  1. philipplampel

    philipplampel Entdecker

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    Hallo!
    ich hätt mal eine kurze frage, ich hab durch zufall mich bei meinem LH-konto eingeloggt und festgestellt das mein flug mit 2 zeiten drin ist. über amadeus hab ich dann gelesen das mein eigentlicher um 17.50 gestrichen wurde und durch 8.15 ersetzt wurde..aber keine benachrichtigung. ich kann aber so früh gar nicht fliegen da ich nicht zum flughafen komme..hab ich ne chance das die mich auf einen anderen flug (zwar mit umsteigen, aber wär mir egal) buchen oder andere airline?
    erster flug mit lh und dann sowas..echt..
    danke! und grüße
     
  2. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    wo gehts denn hin? interkont. oder innerhalb von deutschland? Business? Eco? First? Wo gebucht? Bei LH.com oder im Reisebüro?
     
  3. red star

    red star Platinum Member

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    Willkommen im VFF.
    Deine Ansprüche gegenüber LH hängen prinzipiell davon ab, wie lange vorher Du über den Wechsel unterrichtet wirst.
    Näheres findest Du in der einschlägigen EU- Verordnung, die auch hier im Forum verlinkt ist.
    Unbenommen davon würde ich jetzt bei LH oder im Reisebüro anrufen und eine möglichst kulante Lösung aushandeln, etwa Zubringer über zwei Flüge oder vom nächstgelegenen Flughafen usw. Auch dazu gibt es hier bereits viele Informationen zum nachlesen.

    Generell ist die Benutzung der Suche- Funktion eine gute Sache, von der Du Gebrauch machen solltest.
     
  4. tmeyer

    tmeyer Bronze Member

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    Ich würde bei LH anrufen.
    In der Regel ist Umbuchung auf andere Flüge kein Problem wenn die Zeiten sich so massiv aendern.
     
  5. mr_snood

    mr_snood Pilot

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    WEnn du online gebucht hast, dann ruf bei lh.com an 01803-336633. Dort wird man dir sagen, dass du kostenfrei stornieren kannst bzw. auf +- 1 Tag auf eine beliebige andere Maschine (auch mit Umsteigen) auf dieser Strecke kostenfrei umbuchen kannst.

    Einen Entschädigungssanspruch hast du nicht gegen LH, da du die AGB akzeptiert hast und somit auch Flugzeitenänderung. Lufthansa muss dich nur von A nach B befördern, egal zu welcher Uhrzeit. :)

    Sofern die andere Airline in der Star Alliance ist, kannst du auch auf diese umbuchen. Auf fremde Airlines jedoch nicht, sowas macht im Notfall immer nur der Ticketschalter vor Ort und dann auch nur mit Bitten und Betteln.

    LG
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Entschädigung kann es geben, wenn die Änderung weniger als 2 Wochen vor Abflug kommuniziert wird.
     
  7. mr_snood

    mr_snood Pilot

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    Richtig, aber die wird dir von LH keiner anbieten, sondern die kannst du höchstens über den Kundendialog geltend machen...und das in Gütersloh das Fax direkt neben dem Papierkorb steht, ist hinlänglich bekannt.
     
  8. kaethe

    kaethe Pilot

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    In Gütersloh steht das fax nicht direkt neben dem Papierkorb!
    In Gütersloh (die grenzen ans Lipperland) wird reinkommende Post in der Poststelle automatisch durch die Rohrzuleitung in den Hochleistungsallesbrenner befördert. Von irgendwas muss die Hütte ja geheizt werden. :mrgreen:
     
  9. skli

    skli Gold Member

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    Wenn der Flug annuliert ("einfachstes" Merkmal sind abweichende Flugnummern) wurde hat man nach EU VO Anspruch auf gleichartige Ersatzbeförderung. Dafür ist es sch...egal ob der Flug 1 Stunde, 1 Monat oder 1 Jahr vor Abflug annuliert wurde.


    Über Art. 5 I a) i. V. m. Art. 2 l) in den Art. 8 der VO.

    http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... 1-2004.pdf

    Wenn eine gleichartige Beförderung nur mit einer anderen Airline durchgeführt werden kann, dann muss auch darauf umgebucht werden.
     
  10. red star

    red star Platinum Member

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    Falsch.
    Die Ansprüche nach Artikel 7 hängen sogar gänzlich vom Zeitpunkt der Annullierung ab. Zudem sagt Artikel 8 nichts über eine "gleichartige Ersatzbeförderung". Vielmehr wird eine "andersweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt " garantiert. Genau das hat LH beim OP gemacht. Alles andere ist Kulanz, vorbehaltlich Eintritt Artikel 7. Und genau darauf habe ich hingewiesen, denn üblicherweise (nach eigenen Erfahrungen) ist LH kulant in den von mir angesprochenen Optionen.
     
  11. skli

    skli Gold Member

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    1. Wer hat denn was von Art. 7 gesagt? Ich nicht. :roll:
    2. Guck mal in den Art. 8 I b) und c).
    3. Was ist der Unterschied zwischen gleicharteiger Ersatzbeförderung und anderweitiger Beförderungen unter vergleichbaren Reisebedingungen?


    Wenn der OP erst gegen 17:00 fliegen will, kann ihn die LH nicht zwangsweise auf 8:15 Uhr umbuchen. Er hat die Wahl.
     
  12. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Und frühestmöglich, heisst eher danach als davor!
     
  13. red star

    red star Platinum Member

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    Was soll mir der Blick in Artikel 8.1.c sagen? Der Anspruchsberechtigte kann einen Wunsch äußern, der erfüllt werden muß, wenn Plätze unter oben genannten Bedingungen verfügbar sind. Und zwar auch nur, wenn es um einen späteren Zeitpunkt geht. War ganz meine Rede. Anrufen und nachfragen.

    Zu 3.) Du kannst zwar lange irgendwelche Wörter fett markieren, es sagt nur überhaupt nichts aus. In dem einen Fall bezieht sich "gleich" auf die Art der Beförderung, im anderen auf die Art der Reisebedingungen bei andersweitiger Beförderung. Nach 14 Jahren Erfahrung als Gesetzgeber kann ich Dir sagen, der Unterschied ist gewaltig.

    Wie auch immer, der OP kann ja versuchen, nach Deiner Juristenmethode zu verfahren, eine rechtliche Einzelmeinung ventilieren und das Ergebnis dann hier posten.
    Ich kann davon nur abraten und empfehle stattdessen freundliche Kontaktaufnahme.
     
  14. skli

    skli Gold Member

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    Zu 3.) OK, von mir zu flachs formuliert.

    Selbstverständlich ist eine anständige Kommunikation mit LH der beste Weg. Man sollte bloß vorher wissen, was man will und welche Rechte man hat. Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Wenn der OP nicht vor 17:00 Uhr fliegen will, muss ihn die LH auf einen späteren Flug umbuchen.

    Wenn ich einen Flug für Sommer 2009 Deutschland-Malle gebucht habe und dieser heute annuliert wird, sind meine Rechte nicht nur auf die Beförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt (z. B. Morgen) beschränkt. Ich kann selbstverstänldich fordern, erst im Sommer 2009 zu fliegen. Oder auch im Herbst 2009.Wie es mir beliebt.
     
  15. red star

    red star Platinum Member

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    Völlige Zustimmung. Nur muss LH dann nicht dafür sorgen, dass er auch wie ursprünglich geplant ankommt. Sollte man nur wissen.
     
  16. skli

    skli Gold Member

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    Das wäre ja dann auch eine echte Marktlücke. :mrgreen:
     
  17. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Die Regel heisst frühest möglich, kann aber nur sinnvollerweise nach dem Originalflug sein.

    Alternative auch spätere Flüge, dann aber nach Verfügbarkeit:"anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
    Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
    Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."
     
  18. red star

    red star Platinum Member

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    Wieso sinnvollerweise nur später? Wenn ich das gebuchte Langstreckensegment erreichen will, bietet es sich in der Regel an, auf einen Flug vor dem gestrichenen umzubuchen.
     
  19. peter42

    peter42 Diamond Member

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    hast recht,
    ging aber mehr um die Abgrenzung zu, dem oben angesprochenen frühestnmöglich = morgen anstatt im Sommer.
     
  20. philipplampel

    philipplampel Entdecker

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    Hi Leute!

    Danke für eure Antworten! Zum Glück lief alles problemlos, verlier nur 2h....Flug war von London nach Stuttgart..jetzt ist halt London-Frankfurt-Stuttgart draus geworden..ärgerlich aber besser als 08h morgens...Aber das nicht mal ne Meldung kam und dass ich dann die teure Servicenummer wählen musste (teuer da ich in UK bin) find ich schon schwach für LH..bei anderen Airlines ist mir das noch nie passiert und als sich vor nem halben Jahr mal die Flugzeit verschoben hat kam immerhin ne Email.

    Grüße
     

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