Hallo zusammen, Wir sind Anfang Februar diesen Jahres mit Tuifly (seperate Flugbuchung über tuifly.de) von Hamburg nach Gran Canaria geflogen. Der Flug war 6 Stunden verspätet. Die Entfernung beträgt 3553 Kilometer. Start und Zielflughafen liegen innerhalb der EU. In welche Höhe müsste die Airline entschädigen? Es lagen keine außergewöhnliche Umstände vor. Ich freue mich auf eure evtl. Hilfe Gruß Timm
Selbstverstaendlich lagen aussergewoehnliche Umstaende vor, sonst waere der Flug ja nicht verspätet. Dir Airlines machen das ja nicht aus Jux. Die wichtigere Frage ist wer diese Umstaende verschuldet hat. S
Es lagen in sofern keine außergewöhnliche Umstände vor so das die Airline um eine Entschädigung nicht drum rum kommen könnte. Sprich wetterbedingt konnte geflogen werden und gestreikt wurde auch nicht. Timm
Da gibt es wohl noch ein paar mehr Gründe außer Wetter und Streik. Was hat man euch denn dazu gesagt, was der Grund ist ?
Zu Gründe sagten die das ein Flugzeug in der TUIfly Flotte defekt sei und unser Flugzeug was für HAM-LPA vorgesehen war aus seinem Umlauf rausgenommen würde um den Umlauf der defekten Maschine zu fliegen. Das ist ja das Problem in der 261/04 unter Artikel 7. Gilt nun c für Flüge über die EU hinaus oder auch Flüge innerhalb der EU? Artikel 7 Ausgleichsanspruch (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger, b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlic hen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km, c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Okay, ja das verstehe ich auch nicht. Ich versuche morgen beim Luftfahrtbundesamt nochmal mein Glück ob die mir dieses näher erläutern können...
Das LBA wird Dir nicht erklären können, weshalb der Gesetzgeber so gehandelt hat, wie er es getan hat. b) ist aber jedenfalls richtig, denn es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Flug über eine Entfernung von mehr als 1500 km, siehe u.a. auch hier.
Wenn es ein Problem fuer Dich ist diesen einfachen Text zu verstehen, dann solltest Du Dir ernsthafte Sorgen machen. S
dfw-sven wenn du keine qualifizierten Antworten geben kannst dann sei doch einfach still! Nehm dir lieber mal ein Beispiel an Dark-Helmet der mir gleich weiterhelfen konnte und mir sogar ein Gerichtsurteil geben konnte...
Da die einzige Einschränkung der Kanaren, die Nichtteilnahme an der Zollunion ist, aber sie völkerrechtlich als Territorium der EU gelten, gilt Artikel 7 1 (b), ergo 400€.
Wieso war meine Antwort unqualifiziert. Der Text ist nun wirklich eindeutig und es ist fast unvorstellbar, dass ihn jemand nicht versteht. S