Das Kölner Landgericht hat der LH verboten den Kunden bestimmte Prämien zu gewährleisten. Konkret geht es um ein schnurloses Telefon, eine Titanuhr, ein BMW Fahrertraining oder Leihwagen.
Schon etwas älter oder........ Gericht untersagt der Lufthansa "Miles & More"-Prämien Das Kölner Landgericht hat der Deutschen Lufthansa verboten, im Rahmen ihres Vielflieger-Programmes (Miles & More), den Kunden bestimmte Prämien zu gewährleisten. Konkret wurde der Lufthansa untersagt, Vielfliegern ein schnurloses Telefon oder eine Titanuhr anzubieten bzw. ein BMW-Fahrer-Training oder einen Leihwagen, für eine bestimmte Anzahl abgeflogener Flugmeilen, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass die Gewährleistung der Erlebnis- und Sachprämien im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als "übertriebenes Anlocken" verstießen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. (Focus-Online, TraXXX-Reisen, 03.05.01)
Daß dieser Richter es für ein "übertriebenes Anlocken" (und damit als einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln) hält, wenn LH bestimmte (oben aufgeführte) "Sach- und Erlebnis"-Prämien gegen Miles&More-Prämienmeilen in seinem Worldshop anbietet.
Vermutlich "hielt", weil ihn viele seiner Kollegen inzwischen überzeugt haben dürften, dass sie eine andere Auffassung vertreten ... :mrgreen: Anders kann ich mir das aktuelle Angebot an schnurlosen Telefonen im Worldshop nicht erklären. :wink:
Ich vermute eher stark, dass es nicht um die Artikel selbst, sondern darum ging, für wieviel Meilen man sie erwerben konnte, oder nicht? Lasse mich da gerne korrigieren. Ansonsten fände ich es völlig bedeppert. Bei anderen Meilenprogrammen kann man ja von Pauschalreisen, Golftouren, Flüge mit Überschalljets, ner Yacht bis sonstwas gegen Meilen tauschen.
Gab's darüber schom weitergehende Meldungen? Oder gar ein weiteres Urteil? Es könnte u.U. dafür sprechen, daß sich M&M bei dieser Sache sehr sicher ist.