Das Landgericht München I hat die Betreiber der Metasuchmaschine Swoodoo dazu verurteilt, Flugpreise nur als tatsächliche Endpreise anzugeben und nicht nur als Grundpreise, zu denen noch diverse Zuschläge kommen. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ger ... -1.1187140
"Er rechnet damit, dass im Rahmen einer Online-Buchung eines Hotels oder eines Fluges auf der Buchungsseite ein anderer Preis dargestellt ist, als auf der zuvor angezeigten Ergebnisseite", meinte der Manager. "Er" = der Swoodoo-Nutzer. Sagt mal, gibt es heutzutage keine fachlichen oder menschlichen MIndestanforderungen an Manger mehr? Darf inzwischen jeder Vollidiot so einen Dünnschiss in seiner Funktion als Lenker eines Unternehmens verbreiten ?
da war der richter aber auch von seinen taschengeld von der konkurrenz abhängig^^ "Ich zahl 80% weniger als mein Sitznachbar" .. warum verbieten? wenn es doch war es.. vielleicht hat der sitznachbar ja am tag des fluges gebucht..?
Vielleicht weil das nix mit Swoodoo zu tun hat?! :roll: Wenn der Swoodoo User einen Tag vor Abflug einen Flug bucht, kann es sein, dass sein Sitznachbar 80% weniger gezahlt hat. ....und dies ohne Buchung über Swoodoo!
ja sowas wird verboten, wobei der Preis doch dann feststeht vor dem Kauf.. aber wenn irgendwo light drauf steht (butter) wird net gesagt das es noch mehr fett enthält als Magarine. .. man kann immer alles sehen wir man will.. nur ich sehe es so das es falsch ist, wenn die Menschheit doch so klug ist wie sie immer behauptet, wird Sie doch nicht so doof sein können und auf Werbeslogan hört, welche nichts aussagen,-- es ist doch nur ein Spot wo ein Fluggast sagt ich zahl 80% weniger als mein Nachbar. Er behauptet doch nicht das er diesen Preis nur bei swoodoo bekommt..^^ Also genau gesehen ist nichts verwerfliches daran.