Meine Frau und ich haben soeben eine Stornierung unseres CPH-CGN-CPH Fluges vom 15.-19.2. mit Germanwings erhalten. Grund ist, dass die Strecke ab 15.1. eingestellt wird. Germanwings weigerte sich eben telefonisch uns eine Flugalternative für diese Flüge anzubieten und sagt, dass wir lediglich das Recht haben des Geld zurück zu erhalten. Stimmt das? Denke fast, dass das von der EU-Fluggastverordnung nicht gedeckt ist, oder doch? Danke für eure Hilfe!
Doch, Germanwings muss euch eine Alternative anbieten. Ließ dir mal die Fluggastverordnung durch und beharre auf deinem Recht. Als Alternative kommt CPH-DUS-CPH auf SAS in Frage. Im Prinzip handelt jede Airline so, weil dann ein Großteil der Kunden das Geld nimmt. Einzig das Anrecht auf die Entschädigungsleistung hast du nicht.
Danke für deine schnelle Antwort. Sehe die Sache eigentlich auch so und wundere mich sehr über das Verhalten von Germanwings.
Mir wurde mal ein Flug Dortmund-Palma gestrichen und ich habe problemlos auf Tuifly von Düsseldorf umbuchen können. Mehrkosten wurden von germanwings übernommen. Das ganze hat mich wirklich nur einen Anruf und einen Brief gekostet. Irgendwann kam dann ein Brief, dass ich selber buchen soll und die Belege einreichen soll. Die Differenz wurde kruz drauf erstattet. Es geht also....
Soweit ich jetzt dieses eu fluggastrecht verstanden habe, haben wir kein recht auf entschaedigung, aber auf nen alternativflug und das reicht ja auch.
Moin, immer dieser 14-Tage Mist..... Wenn innherhaalb von 14 Tagen vor Abflug der Flug gestrichen wird, gibts eine Entschädigung + Umbuchung auf einen anderen Flug. Wenn 14 Tage oder fürher gestrichen wird, gibts keine Entschädigung sehr wohl aber eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Wäre ja noch schöner, wenn es "nur" das Geld zurück gibt. Ich kann ja auch oft nicht einfach so gratis stornieren (außer natürlich Flex-Tickets). Maßgeblich in diesem Fall ist die Annuliereung im Sinnde des Art. 5, und der Anspruch auf Leistungen nach Artikel 8 (Siehe Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a)). Und im Art. 8 dann Absatz 1 Buchstabe b). Alles in einen netten Brief formulieren und inkl. Umbuchungswunsch auf einen (konkret genannten) anderen Flug an Germanwings senden. Sollte problemlos funktionieren.
Wie gesagt, es hat bei mir auch problemlos funktioniert. Gucke morgen abend mal, ob ich die damals verwendte Adresse finde.
So, nach der Mail am Montag hab ich jetzt noch n Fax hinterhergeschickt. Mal sehen wann da ne Reaktion kommt. Danke für eure Hilfe!
Ansonsten Alternative selbst buchen, nach Flug Rechnung einreichen und Antwort abwarten. Auf die (meist negative) Antwort nochmal eine Frist setzen und dann (nach einer meist weiteren negativen Antwort) zum nächsten Anwalt (z.b www.ra-live.de) und die Kosten für die Alternativbuchung einklagen. Dir steht übrigens auch eine Alternative ab CGN zu. In dem Fall wäre es CGN-TXL-CPH-TXL-CGN auf AB bzw CGN-MUC-CPH-MUC-CGN auf LH - das aber treibt natürlich die Kosten für die Alternativbuchung in die Höhe, als wenn du DUS-CPH-DUS bei SK oder AB als Direktflug buchst. Nicht vergessen: Bis zur Klage (gegen germanwings) und der Rückerstattung der Alternativbuchung können durchaus 10-12 Monate ins Land gehen. In dieser Zeit müsstest du das Geld vorstrecken... PS: DUS-CPH am Morgen des 15.02.12 wäre noch im Einstiegspreis von knapp 48 Euro verfügbar. Bin zufällig auch auf diesem Flug gebucht und hatte auch zuerst vor, die günstigere 4U zu 29,99 ab CGN zu buchen. :? Wie gut, dass ich es nicht gemacht habe. :shock: