Greift EU-Verordung (Schadenersatz) bei DL Flug nach Europa?

Dieses Thema im Forum "Delta Air Lines" wurde erstellt von Yogi, 19. Juli 2008.

  1. Yogi

    Yogi Co-Pilot

    Beiträge:
    25
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,

    wegen schlechten Wetters hatte mein Zubringer nach ATL mehrere Stunden Verspätung sodass ich meinen Anschluss nach Stockholm nicht mehr bekommen habe. Laut Mitarbeiter würde bei Wetter als Ursache nicht auf andere Carrier umgebucht, mit dem Erfolg das ich den gleichen Flug 48h später genommen habe. Kann ich hier Schadensersatzansprüche nach EU-Gesetz geltend machen?

    Vielen Dank und Gruss,

    Yogi
     
  2. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

    Beiträge:
    625
    Likes:
    0
    Nein, leider nicht, auch wenn das Ticket hier gekauft wurde. Die EU Verordnung greift bei US Carriern nur bei Flügen aus Europa.
    Darauf weisen die auch immer hin wenn sich Europäer in den USA darauf berufen das jetzt eigentlich Schadensersatz fällig wäre..
     
  3. Yogi

    Yogi Co-Pilot

    Beiträge:
    25
    Likes:
    0
    Ok, vielen Dank. Hat jemand Erfahrung wie es bei Delta mit Kulanz bei solchen Sachen aussieht (Gutscheine etc)?
     
  4. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

    Beiträge:
    625
    Likes:
    0
    Schlecht. Wenn es "Wetter" als Ausrede gibt gilt das als höhere Gewalt, da gibt es meist garnichts - bis auf die kostenlose Umbuchung, auch mit Routingänderung, aber nicht auf einen Nicht-Skyteam Carrier!
     
  5. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

    Beiträge:
    2.584
    Likes:
    0
    Schade, dass DELTA mittlerweile so schlechten Service leistet. Als Ex-PanAm-Flieger war DL lange Zeit meine bevorzugte Fluggesellschaft für die USA (bis Medallion Level), damals noch mit ausgezeichnetem Service.

    Nachdem wir ähnliches wie der OP bei unserer letzten USA-Reise erleben mussten und darüber hinaus die C mittlereweile auch recht "angegraut" ist (was sich mit Einführung der neuen C hoffentlich wieder ändert), bin ich inzwischen kein so großer Fan mehr.

    BTW: Auf meine schriftliche Beschwerde direkt nach Atlanta erhielten wir ein Entschuldigungsschreiben und einen Voucher über US$ 50 - gültig für ein Jahr.

    Na ja... :roll:
     
  6. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

    Beiträge:
    625
    Likes:
    0
    Naja, da muss man relativieren: bei echter "höherer Gewalt" , also Flugausfall- oder Verspätung wegen Unwetters muß keine Airline irgendwo auf der Welt etwas zahlen. Was immer es in solchen Fällen dann gibt ist eine Kulanzleistung. Die EU Verordnung greift ja auch nur bei Verschulden der Airline. Allerdings versuchen Airlines immer wieder mit der "Wetter" Ausrede sich um Leistungen herumzulügen. Bei dem großen US Airlines gibt es bei annerkanntem Selbstverschulden ( Flieger kaputt, Überbucht ) auch mit den europäischen Leistungen vergleichbare Sachen: Hotel- & Verpflegungsvoucher, Reisegutscheine, manchmal auch cash. Allerdings sind in den USA diese Leistungen nicht wie jetzt bei uns gesetzlich garantiert.
     

Diese Seite empfehlen