Liebe Wissenden, Folgende Situation: Flug OS 26 am 17.4.2014(23.55 Uhr) BKK-VIE (mit Anschluss VIE-INN) wurde, nachdem wir 3 Stunden IM Fluggerät hingehalten wurden, gestrichen und auf 18.4.2014 auf 16.10 Uhr verschoben. Als Grund wurde vom Flugkapitän ein Defekt an einem Generator am rechten Triebwerk genannt. Der Flug ging dann tatsächlich erst um 17.00 ab. Wir wurden in der Nacht (ab Aussteigen aus dem Fluggerät) nach weiteren 4 Stunden hin und her schlussendlich in ein Hotel gebracht. Den Anschlussflug OS 915 (18.4.2014)haben wir natürlich nicht mehr erreicht und wurden umgebucht auf OS 903 am 19.4.2014. Wieder mussten wir in ein Hotel gebracht werden und eine Nacht dort verbringen. Abgesehen vom sehr sehr sehr schlechten Management in BKK (irre Wartezeiten, keine Getränke oder Snacks während der 4 Stunden IM Flughafen) und einem doch guten Rückflug dann nach Österreich: Welche Entschädigungen kann ich fordern, sind die zwei Flugsegmente einzeln zu sehen oder als eines (war ein Ticket ursprünglich)? Danke für eure Hinweise.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie folgende Seite besuchen: http://www.euclaim.de Diese Vereinigung nimmt nur im Falle einer Zahlung eine (recht deftige) Provision. Der Umgang mit meinen letzten Problemfällen war jederzeit absolut professionell, freundlich und recht schnell. Ich kann diese Lösung nur empfehlen, da sie einem viel Ärger und Stress erspart.
Da kann ich nur von abraten! Sollte die Fluggesellschaft auf ein formloses Anspruchsschreiben nicht oder ablehnend reagieren, empfehle ich, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden (http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html). Dies kostet zum einen nicht viel. Zum anderen ist man an den Schlichterspruch nicht gebunden. Verjährungsfristen sind während der Schlichtung gehemmt (man verliert also keine Zeit). Für Österreich ist hier die Schlichtungsstelle zu finden: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html Aufgrund der Verspätung von über vier Stunden und der Flugstrecke von über 3.500 km beträgt die Ausgleichsleistung EUR 600,- pro Passagier gem. der europ. Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004). Diese Ausgleichsleistung stellt einen pauschalen Schadenersatz dar, ohne daß der Fluggast einen konkreten Schaden beziffern muß. Sollte der Passagier einen weitergehenden Schaden haben (z. B.: Arbeits- u. Verdienstausfall), so kann er diesen alternativ geltend machen, müßte dann aber seinen konkreten Schaden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach konkret beziffern. Es kommt immer auf die Verspätung am Endziel an. Aus dem Fakt, daß es ich um ein Ticket handelte, ist zu schliessen, daß es eine einheitliche Buchung war.
Herzlichen Dank für die Antworten, nach einem Schreiben an die Fluggesellschaft habe ich schnell Antwort bekommen. Im Schreiben wird großes Bedauern bekundet und ohne zu Zögern der fällige Betrag von € 600,- zur Überweisung gebracht.
Dann ist ja offenbar alles gut ausgegangen. - Gratulation! Danke für die Rückmeldung. - Rückmeldungen erfolgen hier ja (leider) nicht immer.