Hin mit AirBerlin zurück mit Condor

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von katze1234, 26. Juli 2009.

  1. katze1234

    katze1234 Silver Member

    Beiträge:
    343
    Likes:
    0
    Hi,

    folgende Frage:

    ich fliege morgen mit Airberlin nach Vancouver und zurück mit Condor. Da die Immigration wohl ein Rückflugticket sehen möchte, frage ich mich, ob es reicht, wenn ich die Buchungsbestätigung vorlege. Da mir Airberlin doch nur ein Hinflugticket gibt oder nicht? Oder steht da auch irgendwie mit drauf, das ich mit Condor zurück fliege?

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß
     
  2. sebt

    sebt Gold Member

    Beiträge:
    886
    Likes:
    0
    Hast Du keine Buchungsbestätigung für den Rückflug? In Zeiten von E-Tickets reicht das.
     
  3. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

    Beiträge:
    268
    Likes:
    0
    Nein, eine reine Buchungsbestätitgung reicht nicht aus.
    Du musst ein E-Ticket vorzeigen, d.h. das ist ein Blatt, wo die E-Ticketnummer drauf steht.

    Das Thema wurde schon oft durchgekaut: Buchungsbestätigung ist ungleich E-Ticket.
    Bei einer Buchungsbestätitigung hat die Airline z.B. das Angebot noch nicht angenommen.
     
  4. sebt

    sebt Gold Member

    Beiträge:
    886
    Likes:
    0
    Und doch: Eine Buchungsbestätigung reicht für die US-Einreise.

    Ein E-Ticket ist von der Definition her schon elektronisch und nix gedrucktes, das man in die Tasche stecken kann! Längst nicht alle Airlines bieten überhaupt gedruckte "E-Ticket Receipts" an, sondern versenden nur Buchungsbestätigungen (die i.d.R. übrigens auch die E-Ticketnummer enthält!). Bei Zweifeln an der Existenz der Reservierung ruft die Immigration auch problemlos bei der Airline an und lässt sich die Buchung rückbestätigen.
     
  5. manolofisi

    manolofisi Silver Member

    Beiträge:
    287
    Likes:
    0
    Ich war das letzte Jahr sicher öfter als 10 Mal in den USA und noch nie wurde ich um ein Rückflug-Ticket gefragt!!
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Auf der Buchungsbestätigung ist für gewöhnlich die E-Ticket-Nummer genannt. Viel mehr stellen viele Carrier auch gar nicht aus - und das reicht selbstverständlich. Eigene Erfahrung.
     
  7. sebt

    sebt Gold Member

    Beiträge:
    886
    Likes:
    0
    Ich kenn mehrere Fälle, in denen gefragt wurde. Und dann sollte man tunlichst was ausgedrucktes dabei haben. Eine Bekannte wurde wegen fehlendem Ausdruck der Rückflugdaten 30 Minuten auseinander genommen (ihr wurde unterstellt, sie wolle illegal einwandern - erst nach viel hin und her und Anruf bei der Airline wurde ihr dann geglaubt, dass ein Rückflug gebucht sei). Man kann sich also durchaus Ärger ersparen, indem man einen Wisch in der Tasche hat.
     
  8. katze1234

    katze1234 Silver Member

    Beiträge:
    343
    Likes:
    0
    Bin problemlos eingereist. Die Buchungsbesteatigung reichte aus.

    Gruß
     

Diese Seite empfehlen