gerichtsurteil des AG erding,az.:4C129/07 : besitzer eines billigtickets (LH) sind nicht verpflichtig, sowohl den hinflug als auch den rückflug in anspruch zu nehmen.es kann einem nicht verwehrt werden ,den hinflug auf andere weise (zug,pkw) zu arrangieren . mfg rainer1
IM NAMEN DES VOLKES II OLG Köln ,AZ.: 6U 239/06 fluglinien dürfen in ihrer werbung den preis "ab 99 euro " nicht herausstellen, wenn nicht auch darauf hingewiesen wird,dass für die ticketausstellung zehn euro anfallen,womit der schwellenwert von 100 euro um fast zehn prozent überschritten wird. ps.beide urteile haben wir in diesem forum sicherlich schon sinngemäss irgendwo gepostet gefunden.ich wollte diesmal die urteile m i t AZ hier einstellen. mfg rainer1
Wir können ja noch einmal ein paar Monate zurückgehen und uns die Begründung (in unjuristischen Worten, Zitat aus "geldsparen.de") für das AG-Urteil 4C 129/07 ansehen - und feststellen, daß die natürlich völliger Unsinn ist: klick
Das "Ready to Fly"-Urteil ist schon lange (jedenfalls von der LH) und sogar weitergehender, als es das Urteil vorschreibt, in die Tat umgesetzt worden.