Ist das noch ein Direktflug?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von 2-o-4, 20. Oktober 2013.

  1. 2-o-4

    2-o-4 Newbie

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    Hallo,

    hatten vor 5 Wochen bei Öger Tours einen Urlab in Antalya gebucht, angepriesen wurde mit Hin- und Rückflug per Condor als Direktverbindung. Mit der Buchungsbestätigung kamen die Flugnummern, als ausführende Fluggesellschaft wurde nur die Condor erwähnt. Bei der Sitzplatzreservierung für den Ruckflug (FHY415, 19.1013 6:30 ab Antalya) über die Web-Site von Condor wurde der Flug nicht aufgeführt, Recherche per Internet, es stellt sich heraus, dass der Rüchflug von der Gesellschaft Freebird durchgeführt wird. Anruf bei Öger Tours, ja, die dürften das, steht in den AGBs, das nur ein Flug von/nach geschuldet ist aber kein Anspruch auf eine feste Airline besteht. Da wir keine Screenshots vom Buchungsvorgang gemacht hatten, schluckten wir das. Es war kein Code-Share-Flug.

    Nun aber die Frage: vor dem Rückflug haben wir vesucht über die Internetseite von Freebird Sitzplätze zu reservieren (gegen Geld). Es gab dann Verwirrungen über den Zielort des Rükflugs, denn es war Zürich angegeben. Reiseleitung gefragt, es hiess, nein, wir sind auf einem Direktflug nach Frankfurt gebucht. Die 5 Stunden Rücklugzeit (statt ca. 3 Stunden) wurden mit Zeitverschiebung, langsamen Flug oder was auch immer erläutert. Beim Check-in kam dann die Gewissheit, der Flug hatte einen Zwischenstopp in Zürich. Wir mussten nicht aussteigen, konnten im Fluzeug sitzen bleiben, kein Zoll, Gepäck blieb in der Maschine, jeder Fluggast musste sein Handgepäck noch einmal identifizieren. Darf das dann noch als Direktflug durchgehen?

    Wir waren im übrigen nicht die einzigen in die Irre geführten. Keinem der nach Frankfurt Reisenden war klar, dass der Rückflug einen Stopp in Zürich hatte. Muss so etwas generell erwähnt werden?

    Wie sieht es aus, wenn ein Flug mit Condor angeboten wird, bei der Buchung aber bereits fest stand, dass Condor zu dem Zeitpunkt gar nicht ab Antalya fliegt? Muss ich da als Fluggast noch einmal vor der Buchung bei Condor anrufen, um ganz sicher zu gehen?

    Die Rückreise war so mies (nicht nur unser Eindruck, sondern unisono bei allen Mitreisenden) und "Condor buchen, Freebird fliegen" unserer Meinung nach bewusst als Masche mit System durchgezogen, dass ich nur zur Vorsicht bei Buchungen mit Neckermann/Thomas Cook raten kann. Es ist nicht immer drin, was drauf steht.

    Tschuess,

    2-o-4
     
  2. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Definitiv KEIN Direktflug!
     
  3. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich! Du verwechselst hier non-stop mit Direktflug. Non-Stop bedeudet, wie der Name schon sagt, ohne Zwischenlandung direkt von A nach B. Ein Direktflug bringt Dich lediglich ohne umzusteigen, aber nicht ohne Zwischenlandung, von A nach B.

    Du hättest mal dem Rat von Öger Tours folgen und die AGB´s durchlesen sollen. Es ist nämlich in der Tat so, dass im Rahmen einer Pauschalreise lediglich der Zubringer mit einem bestimmten Verkehrsmittel zum Zielort beinhaltet ist. D.h., Flugzeiten (natürlich nur am gebuchten Abreisetag) und Fluggerät sind nicht verbindlich. Lediglich Abflugort und Zielort müssen passen.

    Sorry, aber das ist Blödsinn! Ihr habt nicht Condor gebucht sondern eine Beförderung zum Zielort im Rahmen einer Pauschalreise. Anders sähe es aus, wenn Ihr eine "Baukastenreise", also Flug, Hotel, Transfer sep., gebucht hättet.
    Fluggeräte- und Airlinewechsel sind im Pauschalreisegeschäft nichts ungewöhnliches. Also solltest Du Dich erst mal informieren, bevor Du hier sinnfreies Bashing betreibst!:roll:
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Immer noch falsch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Nonstopflug
    http://de.wikipedia.org/wiki/Direktflug
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2013
  5. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    wieder was gelernt
     
  6. 2-o-4

    2-o-4 Newbie

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    Hallo maccaroni1to5,

    Danke für Deine schnelle Antwort und die Klärung des Unterschieds zwischen Direktflug. Damit wäre die wesentiche Frage beantwortet.

    Dass ich die AGBs von Öger dann gelesen hatte und dass wir den Umstand geschluckt hatten, habe ich ja bereits geschrieben. Nächstes Mal werde ich vorsichtiger sein.

    Bezüglich Deines dritten Antwortteils muss ich aber widersprechen. Es geht ja nicht darum, auf was wir rechtlich Anspruch haben, sondern welcher Eindruck bei der Buchung erweckt wurde und was man mit einigermaßen gesundem Menschenverstand erwarten darf. Wenn sich circa 60 Fluggäste in einem Flug aufregen und keinem klar war, dass vor Check-in es einen Zwischenstopp in Zürich gibt, und die meisten von einem Flug mit Condor ausgehen, dann habe ich halt einen bestimmten Eindruck. In der Reisebranche treffen nun mal Profis auf Laien, die sich auf einen entspannten Urlaub freuen und nicht missmutig alle Details bis zum Vertragsabschluss dokumentieren. Ich weiß, dass ich eine schwachen rechtlichen Stand habe, aber für mich spielen nun mal Aspekte wie Kundenfreundlichkeit und Transparenz des Angebots eine wesentliche Rolle. Dass Öger/Neckermann zwar Condor draufschreiben, aber bei Bewerbung im Internet schon klar ist, dass Freebird den Flug ausführen wird, halte ich für irreführend.
     
  7. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dir ist aber hoffentlich bewusst, dass dies ein durchaus übliches Vorgehen in der Branche ist und nichts mit Neckermann / Öger zu tun hat. Ich hatte diesbzgl. ähnliche Erlebnisse vor allerdings schon >15 Jahren. 2 x Zwischenlandung -> 1x TUI und 1x Neckermann, 4 x Airlinewechsel -> 1x Jahn, 1x TUI und bei den beiden anderen weiß ich gar nicht mehr, wer der Veranstalter war. Von daher ist Deine dedizierte Neckermann / Öger Schelte und somit auch Dein Widerspruch gegen meine Aussage unangebracht. Zum Einen solltest Du einen solchen Vertrag erst gar nicht abschließen wenn Dich diese Tatsache stört und zum Anderen solltest Du, wenn überhaupt, gegen die Branche und nicht gegen einen bestimmten Reiseveranstalter mosern. Nur weil es sich in Deinem konkreten Beispiel um Neckermann / Öger handelte heißt das nicht, dass es die Anderen besser machen.

    Kleiner Tip: ich buche seit 15 Jahren nur noch individuell. Das gibt natürlich auch keine Garantie auf einen reibungslosen Ablauf. Aber die von Dir beschriebene Situation sollte nicht vorkommen und falls doch, stehen Dir rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2013

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