In dem Beitrag gestern Abend auf WDR 3 wurde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass man gegen die Einstellung von Flügen durch Air Berlin (und andere Airlines) machtlos sei und sich mit der Erstattung des Flugpreises abfinden müsse. Dem ist nicht so. Bei der Einstellung von bezahlten Flügen mit ausgestellten Tickets muss die Airline - wenn deutsches Recht anwendbar ist - auf Grund des abgeschlossenen Beförderungsvertrages für eine bestmögliche Umbuchung sorgen (wenn nicht anders möglich, auch auf Flüge mit einer anderen Airline). Ist sie dazu nicht bereit, kann man selbst Alternativflüge buchen und hat dann einen Schadenersatzanspruch. Wie die Erfahrung zeigt, weigern sich Fluggesellschaften häufig, Umbuchungen auf Flüge mit einer anderen Airline vorzunehmen, wenn sie passende Alternativflüge im eigenen Streckennetz nicht anbieten können. Das braucht man sich nicht bieten zu lassen und sollte stattdessen die Kosten für selbst gebuchte Ersatzflüge als Schadenersatz gerichtlich geltend machen. Nach entsprechenden Hinweisen der Richter lenken sie oft vor einem unterliegenden Urteil ein und übernehmen dann doch die Kosten (und bleiben auch noch auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen).
Anstelle von vielen sinnlosen Zusatzleistungen sollte die AB-Kreditkarte lieber einen kostenfreien Reise-Recht-Schutz beinhalten
Vor vielen Jahren hat AB seine mit hervorragenden Extras ausgestattete AIRBERLIN MASTERCARD in eine schnellen Hurrah-Aktion gegen die nunmehr ganz nackte VISA Card zwangsgetauscht, doch nein halt, eine "Gepäcksverspätungsversicherung" ist beinhaltet.