Nach einem Urteil des Landgerichts München ist die Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft unzulässig, nach der die zwischen Buchung und Antritt des Fluges gestiegenen oder neu eingeführten Steuern und Gebühren nachzuzahlen sind. http://www.stern.de/reise/steigende-geb ... 87354.html Wichtig dabei ist, dass das Urteil nur dann gilt, wenn für die Flugbuchung deutsches Recht anwendbar ist.