Keine Rückvergütung auf Kreditkarte

Dieses Thema im Forum "United" wurde erstellt von Syam55, 24. November 2013.

  1. Syam55

    Syam55 Newbie

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    Durch eine Umbuchung habe ich bei 2 Personen eine Umbuchungsgebühr von 151 € p.P bezahlt.Ist ja ok,wußte ich ja vorher.
    Was ist nicht wußte ist das eine Rückvergütung durch einen günstigeren Flugpreis nur als Reisegutschein ausbezahlt wird.
    Dies habe ich erst durch mehrere Rückfragen im callcenter erfahren.Der Gutschein ist für ein Jahr gültig,also bis 20.8.2014.Unsere Reise mit united ist im Mai 2014 nach SFO.Um in den Genuß des Reisegutscheins ( 75,50 €) zu kommen, müssten wir mal eben zum Weihnachtsshopping nach New York,andere Möglichkeit gibt es ja nicht.Flug in Europa ist ja mit united nicht möglich.Kann man so etwas auch im Netz verkaufen? Habe eine Nummer mit PIN bekommen.
    Ich finde das nicht korrekt,ich zahl ja auch für eine Umbuchung.:evil::evil::x:x
     
  2. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies in Deutschland rechtmäßig ist. Hier ist die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gutscheinen nur sehr schwer möglich. Ich kann man auch nicht vorstellen, dass du eine Rückvergütung als Gutschein akzeptieren musst.
    Falls du Rechtsschutz versichert bist, lohnt aus meiner Sicht der Gang zum Anwalt, alternativ würd ich zur Verbraucherberatung gehen.
     
  3. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Bevor wir hier zu vorschnellen Schlüssen kommen, wäre es erst einmal interessant von dem OP zu erfahren um was fuer einen Flug es sich handelt. Da die Erstattung scheinbar aufgrund eines niedrigen anwendbaren Tarifs zustande kommt , würde ich ausserdem das Angebot von United erst einmal als sehr positiv betrachten.
    S
     
  4. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Gutes Argument!
    Ich bin aber davon ausgegangen, dass eine amerikanische Airline niemals etwas rückerstatten würde, wenn sie nicht muss. Daher gehe ich nicht von einer Kulanzzahlung aus....
     
  5. Syam55

    Syam55 Newbie

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    OK,erstmal Danke für die Beteiligung.Ist ein ganz normaler Linienflug FRA-SFO-FRA.Leider müssen wir 2 Tage früher zurück als geplant.Durch die Umbuchung kam ein niedriger Tarif zur Anwendung.Ist ja positiv das der Tarif an den Kunden weiter gegeben wird,sehe ich auch so.Aber nichts desto trotz bringt mir der Reisegutschein nichts,da es keine Reiseplanung für das kommende Jahr mit united gibt.Und wie gesagt fliege ich nicht irgendwo hin um die 75 € zu verbraten.
    Eine Klage macht wenig Sinn,meine Rechtsschutzversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 150 €,und bei einer Verbraucherzentrale zahlt man auch mal kurz 40 € für eine Beratung.Am Besten schenke ich es jemanden zu Weihnachten wenn das überhaupt möglich ist.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn Du LH gebucht haettest, haettest Du vermutlich gar nichts wiederbekommen (insbesondere bei einem billigen Ticket), also freue Dich dass UA so kulant ist. Wenn Du keine Verwendung fuer den Gutschein hast, verschenke oder verkaufe ihn.
    S
     

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