KLM hat Entschädigung verweigert

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von heidu, 24. April 2012.

  1. heidu

    heidu Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    ich war vor 2 Wochen von Bremen nach Lissabon via Amsterdam unterwegs. Der Flug Bremen-Amsterdam wurde aufgrund technischer probleme ge-cancelled. Ich wurde dann auf den nächsten Flaug am nächsten Tag umgebucht und konnte erst mit ca 14 Std Verspätung mein Reise antreten.

    Daruafhin habe ich per Email eine Ausgleichzahlung von KLM gefordert und folgendes nette "Angebot" bekommen:

    wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung vom 16. April 2012. Wir bedauern Ihrem Schreiben entnehmen zu können, dass Ihre Reise von Bremen nach Lissabon nicht planmäßig verlaufen ist.

    Wie wir unseren Unterlagen entnehmen, musste Ihr Flug KL1758 von Bremen nach Amsterdam am 11. April 2012 kurzfristig aufgrund eines technischen Problems gestrichen werden. Gewisse Defekte lassen sich jedoch nicht auf Routinetests erkennen, und oft ist es schwierig, die für die Untersuchung eines Defektes und die für die Reparatur benötigte Zeit im Voraus einzuschätzen. Sicher werden Sie verstehen, dass wir auf keinen Fall die Sicherheit unserer Fluggäste, unsere erste Priorität, gefährden dürfen.

    Unsere Gesellschaft ist sich durchaus der Unannehmlichkeiten bewusst, die durch solche Verspätungen bei Abflug oder Ankunft entstehen können. Wir setzen uns daher nach allen Kräften dafür ein, die Auswirkungen solcher Verspätungen für unsere Passagiere auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

    Unsere Mitarbeiter am Flughafen haben ihr Möglichstes getan, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten und die in einer solchen Situation vorgesehene Betreuung Ihnen zukommen lassen und einen Ersatzflug am Folgetag eingebucht.

    An dieser Stelle möchten wir gerne erwähnen, dass die europäische Richtlinie 261/2004 eine Stornierung aufgrund unvorhersehbarer, nicht zu erwartenden technischen Unregelmäßigkeiten als einen Umstand bewertet, welcher nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt. Aus diesem Grund akzeptiert unsere Gesellschaft in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche und leistet entsprechend auch keine Ausgleichszahlungen.

    Natürlich möchten wir nicht, dass Ihre Erfahrungen einen bleibenden Eindruck bezüglich unseres Unternehmens hinterlassen und möchten Ihnen aus diesem Grund gerne einen Reisegutschein im Wert von 100,00 EUR als Zeichen unseres guten Willens und als Zeichen unseres Bedauerns anbieten. Der Gutschein wird Ihnen in den kommenden Tagen per Post zugesendet.

    Wir verbleiben in der Hoffnung, trotz dieses Vorfalles, in Zukunft erneut Gelegenheit zu bekommen, das Vertrauen in die Qualität unserer Leistungen zurück zu gewinnen und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord eines KLM Fluges begrüßen zu dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    N. Meyer

    Customer Care Europe

    ---

    Ist das OK? Steht mir wirklich keine Ausgleichszahlung zu? Ich kann das gar nicht glauben ....

    Heiko
     
  2. Otto Mayer

    Otto Mayer Bronze Member

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  3. heidu

    heidu Einsteiger

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    Vielen Dank für den Hinweis. Also lohnt es sich da noch ma nachzuhaken.
    Ich möchte nicht sofort einen Anwalt einschalten, sondern nochmal eine Email an KLM schicken, bin mir da aber nicht sicher was genau ich schreiben soll ...
    Ich wäre für jede Formulierungshilfe dankbar.

    Heiko
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich würde Dir raten, das "Problem" ganz ruhig und "gesittet" in einem
    persönlichen Gespräch (kann auch per Telefon sein) partnerschaftlich
    zu klären. Erfahrungsgemäß "bringt" das sehr viel mehr als schriftlich
    formulierte Forderungen. Wenn's nicht schon zu spät dafür sein sollte.
     
  5. Lisa Simpson

    Lisa Simpson Silver Member

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    Sehr guter Vorschlag. Am besten über VoIP ohne Gebühren. Richtig? :lol:
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    KLM anrufen

    Natürlich, sofern man/frau sich irgendwo im Ausland aufhalten sollte und (wie bei AB,
    LH, LX, OS, TG usw.) eine Festnetznummer vorhanden ist. Warum denn auch nicht? :shock:

    Es wäre doch einigermaßen bescheuert, solche Spar-Möglichkeiten nicht zu nutzen. 8)
     
  7. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nicht? Aber das wäre doch die gute deutsche Art der Problemlösung!
     
  8. Traffic Control

    Traffic Control Administrator

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    Hinweis: Dieses Thema wurde verschoben.
     

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