Da Flugreisende und ihr Gepäck möglichst in derselben Maschine befördert werden sollen, dürfen Airlines den Passagieren einen Anschlussflug verweigern, wenn deren Gepäck nicht rechtzeitig für den Weitertransport bereit steht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. :arrow:http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... hine/26879
Passagier und Gepäck müssen ins selbe Flugzeug: Das OLG Frankfurt hat die Klage von Fluggästen abgewiesen, die ihren Anschlussflug nicht antreten durften, weil ihr Gepäck nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte. http://www.airliners.de/management/stra ... gn=website