Kreditkarte beim Einchecken erforderlich?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Ingo, 18. Januar 2013.

  1. Ingo

    Ingo Entdecker

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    Hallo, bin Neuling und habe ein paar Fragen an die Profis bezüglich des Einchecken, wäre nett wenn jemand helfen könnte.
    Habe bei British Airways online gebucht und ein E-Ticket erhalten, in der Buchungsbestätigung steht nun, daß in Wien Schwechat beim Einchecken die Kreditkarte vorgelegt werden muß. Laut zweier Gerichtsurteile darf der Mitflug aber nicht verwehrt werden, wenn die KK nicht vorgelegt werden kann. Zumindest nicht nach deutscher Rechtsprechung, und da BA auch im deutschen Handelsregister steht und ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, nehme ich an, daß es auch für diesen Fall gilt, oder sehe ich das falsch? M.E. müßte der Perso reichen, denn das finanzielle Risiko bei einem möglichen KK-Mißbrauch trägt ja das Kartenunternehmen und nicht BA. Wird beim Einchecken mit einem E-Ticket wirklich nach der KK gefragt, oder ist diese nur erforderlich wenn am Automaten eingecheckt wird? Wie sind da eure Erfahrungen?
    LG Frankfurt/M 2-24 O 142/10, OLG Frankfurt/M 16 U 43/11
     
  2. jensboy

    jensboy Bronze Member

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    :roll:

    Falls Du wider erwarten kein Troll bist: wieso wählst Du als ETIX Ident CC, wenn Du Angst vor Mißbrauch hast?!?!
     
  3. Ingo

    Ingo Entdecker

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    Falls du wider Erwarten kein Troll bist: wieso glaubst du daß ich Angst vor Mißbrauch habe?
     
  4. jensboy

    jensboy Bronze Member

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    Warum hast Du dann Bedenken Deine CC beim CI vorzulegen?! Der Sinn Deiner dummen Frage erschließt sich nun mal nicht Jedem.
    Oder willst Du nur BA zeigen, was für ein toller Hecht Du bist in dem Du mit einem AZ beim CI prahlst?! :lol:
    Schwachsinn!
     
  5. Ingo

    Ingo Entdecker

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    Da du den Sinn meiner Fragen nicht verstehst, ist natürlich auch deine schwachsinnige Schlußfolgerung nicht verwunderlich.
     
  6. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    ich versteh allerdings auch nicht so recht, warum du die CC nicht einfach vorlegst
     
  7. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Um den Sinn Deiner Frage zu verstehen, muss man allerdings schon sehr krude Phantasien haben.

    Erkläre uns doch einfach mal, warum Du Deine CC nicht vorlegen möchtest. Dein Rechtswissen interessiert hier keine Sau. :roll:
     
  8. OHV_44

    OHV_44 Platinum Member

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    ...Erinnerungen werden wach. :mrgreen: 8) :lol: :shock:

    Musste meine mal bei QR vorlegen, nur leider war sie schon abgelaufen und deshalb zerschnitten. Musste erst in deren Büro am AP einen KK Kontoauszugsausdruck machen und alles war gut.

    Gruß Micha
     
  9. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    klar, unter kriminellen aspekten kann man die frage schon verstehen

    aber wenn man dann schon in einem forum fragen muss ....
     
  10. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das hat mir sooooo sehr gefallen (aber sonst nix!!!! :shock: ), dass ich dies gerne übernommen habe! :lol:
     
  11. jensboy

    jensboy Bronze Member

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    Wenn ein Mensch eine Frage nicht versteht, liegt dies (oft) an der Kompetenz des Befragten. Wenn viele Menschen die Frage nicht verstehen, liegt dies dagegen an der Kompetenz des Fragestellers.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    1. Ob deutsches Recht auf den Beförderungsvertrag VIE-LHR anzuwenden ist, bezweifele ich.

    2. Nach deutschem Recht hast Du mit Bezahlung des Preises Deine Verpflichtung erfüllt und mußt nicht nochmals die Kreditkarte vorlegen. Du kannst auch die Erteilung einer Quittung verlangen. Diese stellt im Streitfall den Beweis dar, dass Du Deine Vertragspflichten erfüllt hast. So in etwa ist es auch im österreichischem Zivilrecht geregelt.

    3. Anderslautende AGB der Fluggesellschaften sind unwirksam. So die Rechtsprechung in Deutschland.

    4. Es sind durchaus Fälle denkbar, wo es nicht möglich ist, die zur Zahlung verwendete Kreditkarte vorzulegen.

    5. Sich auf Rechtsdiskussionen mit den Affen am Check-In einzulassen, ist sinnlos.

    6. Genauso sinnlos sind Rechtsdiskussionen mit den hier versammelten Vollpfosten.

    7. Es macht aber Spaß, die Vollpfosten immer wieder vorzuführen. :lol:
     
  13. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Murcks! Du bist es wirklich! :lol:
     
  14. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    Sieht fast so aus.
    :evil: :twisted: :cry:
     
  15. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Aber natürlich. Sowohl die krude Rhetorik als auch der schon fast krankhafte Narzissmus sind doch eindeutige Zeichen. 8)
     
  16. jensboy

    jensboy Bronze Member

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    Kennst Du den Film "Identity"?! Ich frage mich, wann Du anfängst Deine weiteren Charaktere umzubringen?! Kleiner Tip: Fang nicht mit der thailändischen Schönheit an. Das könnte die friendly ups gefährden.
     
  17. Ingo

    Ingo Entdecker

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    Hallo raksa,
    Danke für deine Antwort und den Tipp mit der Quittung!!
    Die Frage nach dem Gerichtsstand hat sich mittlerweile geklärt, der ist definitiv in Deutschland.
     
  18. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Vielleicht solltest Du Dir einen neuen Anwalt suchen...... Unabhaengig davon, was nuetzt es Dir BA zu verklagen, wenn Du erst einmal in Wien stehen geblieben bist........ Den Aerger und die verlorene Zeiyt ersetzt Dir keiner.
    S
     
  19. Ingo

    Ingo Entdecker

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    :lol:
     
  20. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich glaube nicht, dass es um diese Frage geht! :roll:

    Warum erklärst Du uns nicht einfach mal Deine Motivation anstatt Dich selbst zum Affen zu machen? :shock:
     

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