Kurzfristige Aufhebung der C-Klasse. Rechte?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Slicco, 29. Juni 2010.

  1. Slicco

    Slicco Entdecker

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    Letzen Donnerstag hatte ich ein One-way C-Ticket Bremen-München, zum stolzen Preis von €425. Die gebuchte 1900 Maschine wurde jedoch kurzfristig annulliert (technischer Defekt…) und ich wurde auf die 2105 Maschine umgebucht.

    Kurz vor Boarding der 2105 Maschine wurde mir mitgeteilt dass ich der einziger C-Kunde bin, und wegen Überbuchung die C-Klasse aufgehoben ist. Als Entschädigung bot man mir €200 in Bar.

    Stinkesauer habe ich das Geld abgelehnt und Beschwerde eingelegt. Ein Eco Ticket auf der 2105 hätte mich bei einer ursprünglichen Buchung €100 gekostet, und nun sollte ich für €225 (= €425 Flugpreis - €200 Entschädigung) mit über 2 Stunden Verspätung befördert werden. Ich fliege als SEN fast jede Woche die Strecke und habe in 50% der Fälle Probleme/Verspätungen, daher hatte ich letzte Woche einfach keine Lust mehr mich mein Schicksal zu fügen.

    Ich habe viel gegoogeld zum Thema Downgrades. Man liest oft von einer Barauszahlung, plus einer Ausgleichszahlung zwischen C- und Eco-Ticket. Da die Y-Klasse €380 kostet, wird diese wohl als Messreferenz herbei gezogen, obwohl ich ursprünglich für €100 hätte Eco fliegen können.

    Zum Thema “Aufhebung der C-Klasse” findet man online nichts, ich weiss nicht ob die Lage da anders ist als bei einem Downgrade.

    Kennt sich hier jemand aus? Wenn ich Gütersloh ein Brief schreibe, bekomme ich doch eh nur Standardtexte/-floskel als Antwort…

    Es geht mir hierbei nicht ums Geld (ich spende gerne die Entschädigungsauszahlung) aber ums Prinzip.

    Danke!
     
  2. OnBoardCourier

    OnBoardCourier Gold Member

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    Ich haette an deiner Stelle verhandelt. Beim selben Fall von MUC nach BCN im April bot man mir auch 200.00 EUR als Voucher.
    Das Ende der Geschichte war, 200.00 EUR Voucher + 10.000 Meilen + 100.00 EUR Einkaufsgutschein fuer den LH Worldshop.

    Der Unterschied zwischen C u. Y war zwar noch lange nicht gedeckt, aber da der Flug geschaefftlich war und ich diesen daher nicht selber bezahlt hatte war mir dies sowieso egal.

    Kommt immer auf den jenigen an den man vor sich stehen hat, aber in der Regel lassen die Herrschafften mit sich verhandeln :idea:
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Dir sind doch gleich 2 Dinge passiert:
    -Annullierung eines Fluges mit Ersatzbeförderung mehr als 2 Stunden später.
    - Herabstufung nach Eco (eine "Aufhebung der Klasse" gibt es nicht, der Grund für das Downgrade ist egal).
    Ich bin zwar nicht der ausgewiesene Reiserechtler, aber die 200 Euro sind mit Sicherheit falsch.
    Du bekommst nach der EG Verordnung 261/2004 schon allein 250 Euro Schadensersatz, wenn der Flug kurzfristig annulliert wurde und deine Ersatzbeförderung mehr als 2 Stunden später erfolgte.
    Die Herabstufung, die dann erfolgte, ist davon noch gar nicht erfasst.

    Die LH Leute haben von den Regelungen meist wenig Ahnung, oder sie machen es (auf Anweisung?) absichtlich falsch.
    Ich würde mich in jedem Fall beschweren, zuständig ist das LBA.
    Auf deren website findest du ein Formular für eine Beschwerde für einen derartigen Fall.
     

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