Naja, wenn 1,850 nicht deutlich unter 2,000 ist, dann weiß ich ja auch nicht. Ich habe mich im übrigen in diesen "Diskussionspfad" (?) erst eingeschaltet, als Du eine bestimmte Frage gestellt hattest (und diese auch beantwortet). :mrgreen:
Das könnte eigentlich nur Travelben beantworten. Ich kenne zwei deutsche Großbanken, bei denen Mitarbeiter "günstig" Privatflüge in C oder F buchen können. Wie die das mit der ordentlichen Buchführung halten, weiß ich nicht.
Verstösst auf jeden Fall gegen die Verträge mit LH, die die private Nutzung ausschließen. Aber wie sie sollen die das natürlich dem Ticket ansehen können. Ausserdem muß die Vergünstigung als geldwerter Vorteil versteuert werden, was den Betrag der Vergünstigung auch wiederum reduziert. Günstiger als ex AMS, CDG, LHR, ATH etc. wird das dann am Ende kaum noch sein können ... Aber natürlich ggf. mit Zeitvorteil ...
Unsinn. Muß ich demnach die Differenz zu irgendeiner Normal-Fare auch versteuern, wenn ich bei Vornesitzen.de einen Veranstaltertarif buche? Oder ab ATH fliege?
Meine Aussage bezog sich auf "FIRMENTARIF". Und da musst Du selbstverständlich den geldwerten Vorteil versteuern. Was ein für jedermann zugänglicher Veranstaltertarif oder ein Tarif ex ATH damit zu tun haben soll, weisst vermutlich nur Du. Änhlich wäre es, wenn Du behaupten würdest, den Mitarbeiterrabatt den ich erhalte, wenn ich als BMW Mitarbeiter Rabatt auf meinen BMW bekomme, muß ich nicht versteuern, da ich ja auch einen Rabatt bei Kauf über Reimport nicht versteuern muss. NUN ABER ZURUECK ZU: LH Flüge im Ausland buchen/ab Dubai nach NYC.