LH3887 MXP - FRA 12.02.10 gestrichen - Kompensation???

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von biff, 12. Februar 2010.

  1. biff

    biff Lotse

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    Hallo Vielflieger-Gemeinde,

    mein Flug Malpensa - Frankfurt mit LH3887 wurde heute gestrichen. Geplante Abflugzeit war 14.15 h. Auf Druck wurde ich auf die 18.15 Uhr Maschine umgebucht. Das Ticket ist ein Praemienticket.

    Als erster Grund wurde mir gesagt, man habe keine Crew vor Ort verfuegbar fuer den Flug. - Ich fragte daraufhin nach den 250 Euro Kompensation. Diese wurde vom Stationsleiter abgelehnt, mit der Begruendung "schlechtes Wetter".

    M. E. haette LH durchaus die Moeglichkeit gehabt, von einem anderen Flughafen eine Ersatzcrew einzufliegen. - Frankfurt meldet moderaten Schneefall, wenn ich mir das Wetter unter www.wetter-online ansehe.

    Habe ich nun Anrecht auf Kompensation oder nicht?

    Beilaeufig nur die Anmerkung, dass ich HON bin. Es erfolgte keine Umbuchung auf den naechsten Flug, weder automatisch noch auf erste Anfrage. Betreuungsleistungen wurden nur auf Druck gewaehrt. Da ich von einem anderen Flug kam, war ich schon hinter der Sicherheitskontrolle und in der Lounge. Erste Reaktion, da koenne man nichts machen, ich soll bitte wieder raus gehen und mich in die Schlange am Flugscheinschalter einreihen, denn Buchungen koenne man in der Lounge nicht bearbeiten. Als ich dann bat, dies moege bitte ein LH-Mitarbeiter fuer mich erledigen, konnte man (Frau!) ploetzlich telefonieren, und eine Bordkarte drucken.
    Auf Nachfrage nach der Kompensation wurde mitgeteilt, diese gelte nur bei Ueberbuchung. Als ich dann auf den Text in der LH-Broschuere deutete, dass diese auch bei Annulierung nicht durch hoehere Gewalt gelte, gab man sich erst einmal erstaunt und lehnte dann ab.

    Danke fuer den Rat!

    Roland
     
  2. tex

    tex Pilot

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    Leider kenn ich mich mit dem Anrecht auf Kompensation nicht aus.
    Mein Tip, auch wenn es sehr ärgerlich ist, freundlich bei M&M die Sache vortragen, am besten per Mail.
    Wir (meine Frau u. ich) bekamen bei einem ähnlichen Fall im Herbst letzen Jahres
    je 2000 Meilen extra. Für etwa 2 Std. später am Zielort finde ich das ganz o.k.
    (Gebucht u. bezahlt Eco; Stornierung u. Umbuchung von LX auf LH auch auf Eco)
    Bin „nur“ SEN; dann gibt’s bei HON wohl auch was ?
     
  3. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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  4. markhh

    markhh Bronze Member

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    Wenn Du wirklich HON bist, müsstest Du eigentlich wissen wohin Du Dein Anliegen richten solltest.
     
  5. biff

    biff Lotse

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    @ARG-D1: Danke für den Link zum Dokument, dies ist sehr hilfreich und beantwortet meine Frage im Ansatz.

    @markhh: Hättest Du meine Frage aufmerksam gelesen, wäre Dir aufgefallen, dass ich nicht nach der Adresse des Honcircle Service gefragt habe, sondern nach der rechtlichen Lage. Ich möchte nicht um eine Kulanz bitten aufgrund vielen Fliegens, sondern die Kompensation aufgrund EU-Recht einfordern, FALLS sie mir zusteht.
     
  6. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    gerne doch.
     
  7. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ob Prämien- oder Vollzahlerticket spielt für die Kompensation keine Rolle.
    Da die Meinungen über den Grund der Annulierung auseinander gingen, würde ich bei Public Relation (Dein Ansprechpartner bei Kompensation) die Variante mit der Crew vortragen und Ausgleich nach der EU-Verordnung unter Fristsetzung (1 Woche) verlangen. Ruhig mit LBA drohen. Die Airline ist beweispflichtig, falls es denn das Wetter war (kann ja sein, das die Crew wegen Schnee von einem anderen Flug nicht rechtzeitig eintraf).
     
  8. kwaito

    kwaito Einsteiger

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    Das selbe in grün bei mir heute: DUB-FRA cancelled wegen Schnee in FRA (lt Aussage der Hotline in DUB). Da ich einen Anschluss hatte, welcher auch noch storniert wurde, hat mir die Dame an der Hotline nahegelegt, zu stornieren...
    Werde ich da was bekommen an Compensation? Denke nicht oder?
     
  9. ARG-D1

    ARG-D1 Pilot

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    siehe oben geposteten link. der klärt auf was geht und was nicht.
     
  10. servicechannel

    servicechannel Co-Pilot

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    Kurzfassung:
    Annulierung wegen Wetter --> keine Kompensation, aber Betreuungsleistungen (Hotel, Essen & Trinken, Telefonat)
    Annulierung auf Grund vermeidbarer Umstände --> Kompensation und Betreuungsleistungen
     
  11. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Eine kleine Abfrage bei EUClaim hat ergeben, dass die von einer Kompensationsfähigkeit ausgehen in diesem Fall
     
  12. kasi

    kasi Diamond Member

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    Was ist "EUClaim"?
     
  13. thebusychris

    thebusychris Silver Member

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    Google ist dein Freund: http://www.euclaim.de/
     
  14. kasi

    kasi Diamond Member

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    Seltsam. War am selben Tag in MXP. War auf einen anderen Flug nach D gebucht und wurde - da verspätet, ohne dass ich zu dem Zeitpunkt davon ahnte - proaktiv auf anderes Routing umgebucht. War allerdings am Check-In, nicht in der Lounge.
     
  15. biff

    biff Lotse

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    Nachricht vom Hon Circle Service:
    Crew sei wegen schlechtem Wetter nicht dagewesen, deshalb keine Kompensation; aufgrund der misslichen Umstände würde man mir aber "eine kleine Aufmerksamkeit" zukommen lassen; ist noch nicht angekommen (vielleicht ist's ein gelbes Quietsche-Entchen ... :lol: )

    Bei EU-Claim scheint mir das System nicht die Gründe der Flugstreichung zu kennen; die leben von der prozentualen Kompensation der erfolgreichen Claims.

    Gleich nach der Absage von LH bez. Kompensation habe ich mich aber an die Beschwerdestelle des Luftfahrtbundesamtes gewandt mit der Bitte, mir den Grund der Stornierung mitzuteilen. - Sollte dort "pro Kompensation" entschieden werden, wird glaube ich auch gleich die Airline informiert, wenn ich das Verfahren richtig verstehe, wobei man seine Ansprüche dann immer noch gerichtlich geltend machen müsste, sollte sich die Airline immer noch querstellen.
     
  16. Sir

    Sir Bronze Member

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    Schlechtes Wetter ist m.E. nicht in jedem Fall ein außergewöhnlicher Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der europäischen Fluggastrechteverordnung. Gab es das schlechte Wetter auf einem vorangegangenen Flug dürfte das im Regelfall keinen solchen außergewöhnlichen Umstand darstellen. In meinem Fall jedenfalls hatte die Airline die Entschädigungsforderung anerkannt, wenn auch erst nach gerichtlicher Geltendmachung.
     

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