Meilengutschrift bei Nichtantritt?

Dieses Thema im Forum "Miles & More" wurde erstellt von Michito, 18. November 2013.

  1. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Da es bei den günstigen und somit auch nicht erstattbaren Tarifen ohnehin kaum noch Meilen gibt, fällt diese Tatsache aber eh nicht so sehr ins Gewicht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2013
  2. flumats

    flumats Silver Member

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    ;-) eine sehr weise Antwort! Wollen wir es dabei belassen.
     
  3. Michito

    Michito Newbie

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    OK, mal angenommen ich checke beim Rückflug ein, trete ihn aber nicht an.
    Bekommt das Reisebüro mit, das der Flug nicht angetreten wurde?
    Also kein Storno, sondern no-show. Storno wird immer auf die Kreditkarte gutgeschrieben, über die auch gebucht wurde.


    Oder...
    ich ändere den Rückflug direkt über die Airline auf einen anderen Termin und bezahle die Umbuchung mit meiner privaten Kreditkarte.
    Wird das Reisebüro in diesem Fall über die Umbuchung informiert? Ich kann ja über das Portal die Kontaktdaten des gebuchten Flugs ändern. Aktuell steht das Reisebüro als Kontaktperson drin.

    Um die Meilen geht es mir nicht mehr. Die kann ich mir abschminken. Mir gehts nur darum, ob die Firma mitbekommt, das ich den gebuchten Rückflug nicht angenommen habe.
    Schließlich kann mir ja auch nach dem online-checkin auf der Fahrt zum Flughafen was passiert sein...
     
  4. mercedes

    mercedes Gold Member

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    Vieleicht liest deine Firma hier schon mit:mrgreen:
     
  5. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das Mitleid hielt sich in Grenzen!
     
  6. teekanne

    teekanne Pilot

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    Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihrer Firma gehandhabt wird, aber normalerweise werden bei der Reisekostenabrechnung, die Boardingkarten eingereicht (wohl auch wegen des Finanzamtes, schließlich will die Firma die Kosten für den Flug geltend machen) und die bekommt man bekanntermaßen nur, wenn man wirklich eincheckt; also ne ziemlich heiße Kiste die Dienstreise mal eben so zu verlängern. Das Reisebüro, über das gebucht wurde, wird wohl eher nicht über eine Umbuchung informiert werden.
     
  7. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Also, ich unterstelle dem OP mal das er Freitags zurückfliegen soll, aber erst Montag ankommen will. Daher soll der Rückflug still und leise verfallen, da das Vorgehen ein Verstoß gegen die Reiserichtlinien ist. Hintergrund war vermutlich irgendein Beraterkasper der den Aufwand beziffert hat, um den MA für das WE freizustellen um aus der Betriebshaftung rauszukommen wenn was passiert. Der MA ist nur aufgrund der Anweisung des AG zum Zielort geflogen, somit gilt die Dienstreise erst beim Erreichen des Heimatortes als abgeschlossen, egal wann er welchen Flug nimmt.
    In der Praxis bekommt der AG eine Ticketrechnung auf die Firma ausgestellt, die und nur diese ist steuerrechtlich relevant. Wenn die direkte Emailadresse des OP in der Buchung hinterlegt ist, bekommt das niemand mit, da die Umbuchungsbestätigung nicht der Reisekostenstelle mitgeteilt wird. Das das arbeitsrechtlich der Traum für jeden "Personalkostenoptimierer" ist brauche ich nicht weiter zu erwähnen.
     
  8. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Bitte?!:shock:
    Ich kenne keine Firma, bei der man die Boardingkarten einreichen muss! Stelle ich mir bei einer Smartphone-Einsteigekarte auch sehr witzig vor. Schicke ich dann mein IPhone an die Reisekostenabteilung und die leiten es dann ans Finanzamt weiter?! :lol:
     
  9. flumats

    flumats Silver Member

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    Normalerweise muss man die Boardingkarten einreichen! Ich kenne keine (größere) Firma, wo das nicht so ist. Nur, das gebe ich zu, erschliesst sich auch mir nicht der Sinn. Angeblich, um nachzuweisen, dass man wirklich geflogen ist. Das dürfte ja aber meist ausser Zweifel stehen, bzw. lässt sich auch anderweitig nachweisen.
    Weiterhin kann man ja online einchecken, sich die Bordkarte ausdrucken, und dann trotzdem nicht fliegen, oder weiter umbuchen usw.

    Ps. Zum Problem Iphone, meine Firma legt Wert darauf, dass ich trotz mobiler Boardkarte noch zusätzlich ein gedrucktes Exemplar vorlegen kann. Was ja auch kein Problem ist, mann mus den Check-In-Prozess nur noch ein zweites Mal aufrufen.

    Unabhängig von der ganzen technischen Geschichte würde ich aber trotzdem von Tricksereien abraten. Selbst wenn im Normalfall sich kein Hund dafür interessiert, kann durch Zufall immer mal etwas herauskommen. Da braucht ja nur einmal ein Unfall sein. Und je nach Standing in der Firma kann dies so oder so bewertet werden.
     
  10. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dann kennst Du jetzt Zwei. Ich bin für ein Dax- Unternehmen mit 110k MA weltweit tätig und musste NOCH NIE einen BP einreichen.
    Einer unserer SW-Lieferanten ist ebenfalls ein Dax - Unternehmen (na, wer könnte das wohl sein?!)und deren MA´s müssen ebenfalls keinen BP einreichen.

    Wie soll man denn "Tricksen", wenn vom Zielort Belege wie eine Hotelrechnung und/oder eine Mietwagenrechnung / Taxirechnung eingereicht wird?! Ich habe noch nie eine Dienstreise gemacht, wo nicht zumindest einer der genannten Belege "angefallen" ist! Wozu also noch ein BP? Ausserdem: Was habe ich davon, wenn mir die Firma einen Flug bezahlt, den ich nicht antrete?! Sorry, aber der Sinn der "Trickserei" erschließt sich mir hier nicht!:shock:
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2013
  11. flumats

    flumats Silver Member

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    Ja umgedreht Du auch, wo der Boarding Pass benötigt wird!
     
  12. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was aber immer noch nicht erklärt, warum man "Tricksen" sollte bzw. was man davon hat, wenn man einen vom AG bezahlten Flug verfallen lässt!
     
  13. flumats

    flumats Silver Member

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    Also unabhängig ob man etwas davon hat, sollte man beim AG immer korrekte Angaben machen, wo man wann war.
    Auch wenn es aus Mitarbeitersicht egal ist, gibt es ja u.U. Dinge die ein AG zu beachten hat, wie versicherungstechnische Aspekte bzw. formal-juristische Aspekte, die man gar nicht alle überschauen kann.

    Davon abgesehen, ich arbeite bei einem internationalen Unternehmen mit >60k Mitarbeiter weltweit, hat es zumindest bei mir immer gut funktioniert, mit offenen Karten zu spielen.
    Wenn die gewünschte Änderung wirklich kein Problem ist, wird das auch kein vernünftiger Chef verwehren. Und wenn es doch ein Problem ist, dann sollte man es eben lieber lassen.
     
  14. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dem stimme ich zu, habe es aber auch nie im Frage gestellt!
    Noch mal: warum sollte ein AN einen vom AG bezahlten Flug verfallen lassen (der Fall des OP ist sicher die Ausnahme und es geht auch nur um den Rückflug)?! Ganz davon abgesehen: Einen OLCI zu machen, den BP auszudrucken und trotzdem nicht einzusteigen, ist, wie Du bereits festgestellt hast, überhaupt kein Problem. Von daher: was soll das Einreichen des BP den nun dem AG bringen?!
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2013
  15. flumats

    flumats Silver Member

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    Ich habe ja gesagt, dass sich der Sinn des Bordkarten-Einreichens auch mir nicht wirklich erschliesst! Die haben keine wirkliche Beweiskraft.
    Gleichwohl ist es aber wohl durchaus üblich ( Ausnahmen bestätigen die Regel) dass AG die Bordkarten haben wollen.
    Ergo, wer muss der muss. Wenn das für bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten hinderlich ist, dann eben Pech. Umgehungsmöglichkeiten wurden hier weitgehend ausgelotet, liegen aber sicher in der Grauzone.
     
  16. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Einer der Gründe in Deutschland den Rückflug verfallen zu lassen können steuerrechtliche Konsequenzen sein, die greifen wenn man eine Geschäftsreise privat verlängert. Bin ich froh, dass bei meinen Reisekostenabrechungen kein deutsches Steuerrecht relevant ist, so muss ich mich nicht mit Tagespauschalen, Frühstück auf der Hotelrechnung etc herumärgern....
    S
     
  17. Michito

    Michito Newbie

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    Ich habe mich entschieden den Reiserichtlinien folge zu leisten und kein Risiko einzugehen.
    Ich sehe es nicht wirklich als "Tricksen" an, da ich den Rückflug ja aus eigener Tasche bezahlt hätte. Die Spesen, etc. hätte ich natürlich auch nur bis zum offiziellen Rückflug eingereicht. Daher würde ja für die Firma kein Aufpreis entstehen. Im Gegenteil. Ich wollte sogar mit offenen Karten spielen und habe mit meinem Vorgesetzen gesprochen. Dann hätte ich auch den offiziellen Rückflug storniert, so dass der AG die Rückflugkosten erstattet bekommen hätte.

    Er hatte mir aber davon abgeraten, da die Firma für den gesamten Aufenthalt haftet. Und zwar bis ich wieder in Deutschland wäre.
    Wenn mir in den Tagen der privaten Verlängerung etwas zustoßen würde (Krankenhausaufenthalt,...), dann hätte ich ein Problem.
    Und auf diesem Wege kassiere ich die Meilen für den Rückflug auch noch ein (ca. 12k)

    Vielen Dank für die ganzen Anmerkungen.
    Ihr habt mir sehr weitergeholten.
     
  18. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nach Rückfragen bei 2 weiteren großen Unternehmen (Kunden) heute Morgen.........rein aus Interesse(ja, beim Small Talk in der Cafeteria hat man für so was Zeit).....durfte ich feststellen, dass auch dort keine BP verlangt werden. Die Kollegen waren darüber auch sehr verwundert. Von daher dürfte eher das Einreichen eine Ausnahme von der Regel darstellen! Zumal dies, wie wir beide ja bereits festgestellt haben, eine absolut sinnlose Aktion ist!
    Sinn macht das Ganze doch nur, wenn der Flugpreis vom MA und nicht vom AG bezahlt wurde und es hier um die Erstattung des Flugpreises geht. Aber selbst dann, ist der buchungsrelevante Nachweis für die Ausgabe nicht die Bordkarte sondern die Rechnung, in diesem Fall der Passenger Receipt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2013
  19. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Uns selbst der Passenger Receipt ist schlußendlich kein Nachweis, wenn der AN einen voll erstattbaren Tarif bucht
    kann er diesen im Anschluß stornieren und sich das Geld von beiden holen, Airline und AG :lol:

    Im Anschluß dann einen billigeren Tarif buchen Den Anhang 146 betrachten
     
  20. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Jetzt unterstellen wir aber schon kriminelle Energie! ;)
     

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