Online einchecken

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von speckerle, 6. August 2008.

  1. speckerle

    speckerle Bronze Member

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    Hallo, falls ich im falschen Forum bin, bitte verschieben. Kann meine Frage aber nirgends sonst unterbringen.

    Bei meinen Inlandsflüge checke ich von zuhause bzw.Hotel online ein (Sitzplatz, kein Anreisestress usw.). Nun habe ich eine Pauschalreise im TUI-Reisecenter gebucht. Bezahlt wurde mit der TUI-Card (keine Goldene). Daher haben wir auch reservierte Plätze und ein Online-Einchecken wäre nicht erforderlich. Als ich über das Einchecken noch nachdachte,kam mir folgendes Urteil ins Gedächtnis: Mann buchte Reise, checkte am Counter ganz normal ein, rutschte aus, trat Reise nicht an. Reiserücktritt zahlte nicht, da ja die Reise angetreten war. Eine Reiseabbruchversicherung hatte er nicht. Gestern habe ich meine Reisebüro angemailt. Als Antwort kam, dass die Reise wirklich mit dem Einchecken angetreten wird- also auch beim Online-Einchecken oder Vorabend-Checkin. Die Reiserücktritt zahlt daher nicht, wenn bis zum Boarding etwas (Unfall, Krankheit) dazwischen kommt. Ähnlich sieht es ja mit der LH CC aus, da ist zwar der Reiseabbruch dabei, aber die Kosten für die Reise erhält man nicht zurück. Wie handhabt ihr es? Geht ihr das Risiko ein und checkt online ein oder habe ich und das Reisebüro irgendeinen Passus übersehen und es besteht doch ein Versicherungsschutz ? LG speckerle
     
  2. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Habe ich noch nie drüber nachgedacht. Aber jetzt wo Du es sagst - muss ich mir doch mal Gedanken machen...
     
  3. Guest

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    Ich halte die Auffassung, eine Reise würde bereits oder erst mit dem CI angetreten, für sehr fragwürdig. Warum nicht bereits bei der Fahrt zum Flughafen? Oder erst mit dem Schließen der Flugzeugtür?
     
  4. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    So haben die Gerichte bisher eigentlich immer entschieden, wenn es um Reisevertragsrecht ging. Vielleicht weil es im Rahmen des Reiseantritts z.B. im Vergleich mit der Fahrt zum Flughafen der einzige Vorgang ist, der nachvollziehbar/belegbar mit Datum/Uhrzeit festgehalten wird?!?
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Wenn es darum ginge, müsste man den Zeitpunkt des Boardings nehmen. Das wird ja bei den meisten Airlines sehr genau erfasst.
     
  6. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Aber vielleicht geht es ja auch eher um den Zeitpunkt, ab dem man die erste Leistung der gebuchten Reise in Anspruch nimmt. Beim Flug ist das dann eben das Einchecken. Vielleicht sieht es ja bei Rail & Fly anders aus und es ist hier der Zeitpunkt, in dem man den Zug besteigt. Oder beim Limousinenservice der Zeitpunkt, wo man ins Auto steigt. Sind hier keine Juristen unter den Vielfliegern?!?!? Sonst sind die doch wie die Fliegen immer sofort um jeden Haufen... :twisted:
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Was soll denn Einchecken für eine Leistung sein? Wenn dann ist der Flug die Reise. Ich kaufe Beförderung, kein Einchecken.
    Der Punkt ist doch, dass man auch nach dem Einchecken einen Flug als no-show nicht antreten kann, die Airlines erstatten dann das Ticket nach denselben Regeln zurück wie ganz ohne CI. Und es gibt auch keine Meilen dafür, dass man nur eingecheckt ist. Ich würde da durch sämtliche Instanzen klagen, denn es kann nicht sein, dass nach dem CI zwar der Versicherungsschutz nicht mehr gilt, es aber auf der anderen Seite keine Meilen gibt und die Airline das Ticket ggf. als nicht angeflogen erstattet wird. Ich würde ganz klar sagen, dass ein Flug in dem Moment als angetreten gilt, wenn ich Meilen dafür bekomme und wenn die Airline das Segment nicht mehr erstatten würde.
     
  8. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Gefühlt gebe ich Dir ja insgesamt gerne Recht. Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir eigentlich dasselbe.
    Dem OP ging es aber wohl bei seinem Anliegen nicht alleine um den reinen Flug und die Rechtsbeziehung zur Fluggesellschaft, sondern vielmehr um die gesamte (Pauschal-)Reise, also auch beispielsweise vorgebuchte Prepaid-Hotelzimmer oder Mietwagen. Den "normalen" CI als Reisebeginn zu definieren macht schon Sinn, denke ich. Beim Vorabend- oder Online-CI sehe ich das aber auch anders und würde auch versuchen mich durchzuklagen. Ist mir nämlich dieses Jahr fast selber beim Skilaufen passiert: Haben in DUS den Vorabend-CI genutzt, schon mal die Koffer und Skiausrüstung bei LH loszuwerden und gerade als ich wieder zu Hause war wurde aus meinem Schnupfen eine satte Grippe mit Fieberkrämpfen und Schüttelfrost. Habe mir dann nach durchschwitzter Nacht morgens jede Menge bunte Pillen eingeworfen und bin dann doch losgeflogen. Scheinbar hätte - wenn ich denn nicht geflogen wäre - die Reiserücktrittskostenversicherung (bei mir über M&M CC) nichts gezahlt. Das wäre ein teurer Spass geworden. Wie wohl die Chancen in einem solchen Fall stünden? Scheinbar wollen sich die Juristen hier an dem Thread nicht die Finger verbrennen...
     
  9. Guest

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    :shock:

    Das glaube ich Dir aufs Wort :wink: . Hatten die Pillen auch so lustige Smileys druff?
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Da hat er ja echt SCHWEIN GEHABT.
     
  11. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    :mrgreen:

    Und dann ging's direkt durch die Sicherheit zum Gate...
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Abschließende Frage, gab es für den "Flug" auch Meilen?
     
  13. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Nö, nur ein paar Meter...
    :roll:
     
  14. Zartbitter

    Zartbitter Gold Member

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    Stimme zu. Ich war schon einige Male am Airport, CI erledigt, mit Bordkarte versorgt - dann erreichte mich vor dem Einsteigen die Nachricht, bitte ins Büro zurückzufahren oder zu einem anderen Ziel zu reisen. Diese Reise habe ich natürlich nicht angetreten und ... falls umbuchbar ... konnte ich das Ticket später nutzen.
     

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