OS415 am 08-12-2010

Dieses Thema im Forum "Austrian" wurde erstellt von Brunnman, 14. Dezember 2010.

  1. Brunnman

    Brunnman Lotse

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    Hallo folgendes ist meiner Freundin und mir passiert:



    Die Kurze Version:

    Wir wollten am 8. 12. 2010 mit OS415 von VIE nach CDG.
    Abflug geplant: 12:55
    Takeoff: 15:00

    Grund der Verspätung:
    1. schlechtes Wetter in CDG
    2. Boardcomputer des A320 defekt, musste getauscht werden


    Während dem Flug (ca. 30 Min vor Landung) -> Sperre von CDG, Landung in FRA, im Endeffekt kein Weiterkommen mehr aus FRA (ebenfalls wegen Sperre), kein Gepäck, Übernachtung in FRA und Weiterreise mit Zug (Hotel & Zug auf eigene Kosten, da ca. 5000 Paxe in der Schlange anstanden).


    Lange Version:
    Gepäck wurde uns dann am 11-12-2010 im Hotel zugestellt (am Abend), am 12-12-2010 gings wieder nach VIE. Das liegt schon der Reiseversicherung vor.

    Meine Fragen:
    [*]Wird die AUA die Kosten von Hotel und Zug (ca. 340 EUR) übernehmen?
    [*]In Paris konnten wir unser Hotel (ca. 290 EUR/Nacht) nicht benutzen, gibt es hierfür Entschädigung?

    Es war ja nicht "nur" das Wetter schuld sondern auch der Tausch des Boardcomputers und unterschieldiche Aussagen von Kapitän und Boardpersonal in FRA, weswegen wir unser Gepäck nicht bekamen.

    Was können wir seitens der AUA erwarten?

    Der Idealfall wäre gewesen:
    in FRA aussteigen, Zugticket um 114 EUR/Person kaufen, Gepäck schnappen, um 19:00 in FRA weg und in 23:00 in Paris ankommen, das hätte uns eine Menge Ärger und verlorene Zeit erspart.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Lg, Martin


    Edit: Die Maschinen von VIE-CDG vor und nach userer sind jeweils in CDG gelandet (laut Mitreisenden deren Freunde mit den Maschinen geflogen sind), das nennt man wohl "bad luck"...
     
  2. meilsandmore

    meilsandmore Gold Member

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    da bin ich ja gespannt.....
     
  3. klaus1012

    klaus1012 Co-Pilot

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    Hm, schwieriger Fall.

    Die AUA kann für das Wetter leider nichts, und du hast ja selbst gesagt -> Sperre in Paris, daher Ausweichlandung in FRA, das hat doch nichts mit dem defekten Bordcomputer zu zun.

    Ich glaube, eure Chancen stehen schlecht, da ihr eigenmächtig den Zug gebucht habt. Hättet ihr - zugegeben, die Warteschlange ist keine wahre Alternative - gewartet, dann hätte man euch kostenlos umgebucht...
     
  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Es gilt wieder einmal die EU Richtlinie 261/2004.
    Ich sehe deine Möglichkeiten wie folgt:
    1.Anspruch auf "Unterstützungsleistungen nach Art.9" wegen Verspätung hättest du in Wien gehabt, weil diese mehr als 2 Stunden betrug. Das gilt aber nur, wenn die mehr als 2 stündige Verspätung "absehbar" war.
    Bei 5 Minuten Überschreitung wohl eher nicht. Nützt dir heute auch nichts mehr.

    2. Da das Wetter eine Landung in CDG unmöglich gemacht hat, gibt es keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dass auch der Bordcomputer defekt war, ändert nichts.

    3. In FRA hättest du Anspruch auf Betreung (also Übernachtung etc) und Ersatzbeförderung (zB. mit der Bahn)gehabt.
    Du hast hier jedoch (möglicherweise nachvollziehbar, juristisch aber problematisch) zur "Selbsthilfe" gegriffen. Die Airline hat ja mit Sicherheit Sonderkonditionen bei Hotels, möglicherweise auch bei der Bahn.
    Insoweit dürfte es mit zwangsweiser Durchsetzung von möglichen Ansprüchen schwierig werden.
    Ich würde schleunigst beantragen, den Flugpreis zu erstatten, mindestens im Wege der Kulanz Kosten für Hotel und Zugfahrt.
    Ansprüche auf Erstattung der Hotelkosten in Paris kann ich nicht erkennen (weil eben OS für das Wetter nichts kann, das bleibt dein Risiko).
     
  5. Brunnman

    Brunnman Lotse

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    Vielen Dank euch allen!

    Jetzt weiß ich, was mich erwarten wird, werde dann berichten, was dabei herausgekommen ist :)

    Lg, Martin
     
  6. MWW

    MWW Co-Pilot

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    Martin, deine Chancen stehen - fürchte ich - recht schlecht. OS ist nicht kundenorientiert und nicht kulant. Habe negative Erfahrungen nach einem ähnlichen Vorfall (defekte Maschine) - keine Kosten vor Ort wurden ersetzt. Erst nach dem 2. Schreiben des Anwaltes (Forderungen bei Gericht einklagen) kam man mit einem Vorschlag zum außergerichtlichen Vergleich :twisted:
    Toi, toi, toi und lass dich von den "Rotkäppchen" nicht lang pflanzen!
     

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