Finde ich persönlich nicht fair !! Pilot sein in verschiedenen Passagierflugzeugen ist für mich kein Unterschied !! Grüße
na ja, ich finde schon das es einen Unterschied macht ob ein Kapitän die Verantwortung für 120 oder 600 Menschen hat und durch die enorm lange (mögliche) Flugzeit könnte ich mir auch besondere Belastungen vorstellen die vielleicht auch honoriert werden sollten? Das würde dann aber wohl auch für den Rest der Crew gelten...das ist aber nur eine eher Laienhafte Betrachtung. Ich denke da gibts hier Profis die das Vergütungssystem Kurzstrecke/Lanstrecke viel besser kennen. Gibt es da Unterschiede?
In der Wirtschaft gibt es für Mitarbeiter die grössere Abteilungen leiten im normal Fall auch mehr Geld. Hängt oftmals aber auch schon damit zusammen das es erfahrenere und somit meist auch etwas länger dem Betrieb zugehöhrige Mitarbeiter sind. Und man wird vermutlich auch die besten und erfahrensten den A380 fliegen lasse . Mehr Verantwortung sollte auch mehr Gehalt bringen.
Das sind - so denke ich - die wesentlichen Punkte. In der Industrie bedeutet mehr Verantwortung (ob nun für Menschen oder für Umsatz) eigetnlich immer mehr Gehalt. Bei der Crew (hier entfällt ja der Aspekt der Verantwortung grösstenteils) kann man dies auf Stundenbasis ausgleichen.. Der Wellensittich
Eigentlich muesste ein/e Kurzstreckenpilot/in sogar mehr verdienen, da man dort erheblich intensiver arbeiten muss (mehr Starts/Landungen etc.). Auf der Langstrecke drueckt man nach dem Start den Knopf des Autopiloten, bestellt einen Drink, erneuert seine Mitgliedschaft im mile high club, macht sich ein paar Stunden spaeter wieder frisch und landet dann elektronisch unterstuetzt an der Zieldestination, wobei das Flugzeug zudem auch noch weniger anfaellig ist, wenn die Wetterverhaeltnisse subotimal sein sollten. Das Argument mit der Verantwortung zaehlt m.E. nicht, da man ja die Passagiere nicht wirklich fuehren muss, sondern einfach der "Bus" groesser ist und wenn einmal etwas wirklich schiefgeht, so macht es fuer die betreffende Person eh keinen Unterschied mehr, ob nun 100 oder 600 Personen "gegen den Berg geklatscht" wurden, es sei denn, das "juengste Gericht" erklaert sich tatsaechlich fuer zustaendig :roll: Somit ist es wohl einzig die Senioritaet, welche zur Begruendung des Lohnunterschiedes herangezogen werden kann, wobei dieses Prinzip selbst in dessen ureigenstem Territorium, konkret dem Staatsdienst, gluecklichweise auf dem Rückzug ist ...