Hallo! Habe mit einem Freund die Strecke BSL-SAW-BSL mit Easyjet gebucht. Aus Familiären Gründen konnten wir den Flug nicht antreten (vorletzte Woche). Der Flug hat Return pro Person 60 € gekostet (nur Handgepäck). Nun hatten wir bei Easyjet angerufen und gefragt, ob es eine Rückerstattung bzw eine Teilerstattung für den Flug gibt. Die Frau meinte jedoch da wir keine Reiseversicherung abgeschlossen hatten, bekommen wir keinen einzigen Cent von Easyjet zurück. Hat die Frau Recht? Kann ich mich dagegen wehren? Danke im Vorraus für eure Hilfe! Lg hlx4u
http://easyjet-de.custhelp.com/cgi-bin/ ... _topview=1 und http://www.easyjet.com/DE/Flugbuchung/c ... s.html#a11 Da wird die Frage beantwortet. Steuern und Gebühren werden allerdings auf Nachfrage erstattet. EasyJet erhebt jedoch eine Bearbeitunsgebühr für die Erstattung. Diese Kosten sind eventuell höher als die gezahlten Steuern und Gebühren. Und daher hat die Dame gesagt, daß es nichts zurück gibt. Oder Du hast nur nach dem reinen Flugpreis und nicht nach den "Aufschlägen" gefragt...
Easyjet hat mir gestern telefonisch zugesagt, die Kosten für einen wegen eines familiären Todesfalls stornierten Flug gegen Zusendung der Sterbeurkunde zurück zu erstatten. Ich werde berichten. Es wurde ausdrücklich betont, dass dies nur im Todesfall, nicht aber bei schwerer Krankheit etc. geschieht.
Das wird wohl eine reine Kulanzsache sein. So merkwürdig es sich anhören mag, aber selbst wenn man stirbt, oder ganz schwer krank im Bett liegt, entbindet das nicht von den zuvor geschlossenen Verträgen. So ist rein theoretisch ein Toter auch nach seinem Tod an die Reisebuchung gebunden. Somit steht dem Veranstalter auch der Preis zu, bei Rücktritt innerhalb von Fristen, entsprechend anteilig. Klar geht einem das selbst schon sehr schlecht, wenn eben einer sehr krank ist, oder sonstige schlimmen Sachen passiern und man kann auch da nichts für. Aber der Veranstalter kann ganz bestimmt nichts dafür und muss dafür auch überhaupt nicht grosszügig sein. Jeder Kunde hat die Möglichkeit eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Diese tritt genau in den Fällen ein, wo man eben aus Krankheit, UNfall Todesfall etc. an einer Teilnahme gehindert ist. OFtmals wird auch eine Eigenbeteiligung festgelegt. Die Erstattung der Versicherung soll dann die Ansprüche des Veranstalters abdecken. Hat man bereits Vorkasse geleistet, wird man diese dann zurück erhalte. Übrigens gute Reisebüros haben viele verschiedene Reisetrittskostenversicherungen im Angebot, man ist nicht auf das Angebot des Veranstalters angewiesen.
easyjet hat mir nach Zusendung der Sterbeurkunde (geht nur per gescanten Emailanhang) heute die Zusage auf Rückerstattung meiner gesamten Kosten innerhalb der nächsten 30 Tage gemacht. War zwar etwas kompliziert mit der Kontaktaufnahme, aber dann hat es relativ gut geklappt.
So, jetzt hat es endlich geklappt. Nach nochmaliger Anmahnung auf die gemachte Zusage der Rückerstattung ist heute das Geld vollständig auf mein Konto zurück überwiesen worden. Easyjet hat mir die Flugkosten wegen des Todesfalls damit ohne jeglichen Abzug erstattet. Das ist doch mal etwas Erfreuliches.